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die Bundesregierung diskutiert erneut über eine Erweiterung der Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Aber was gilt als sicher und wozu die Einstufung?
🔒 „Sichere Herkunftsstaaten“
Die Einstufung gibt es seit der Reform des Asylrechts 1993. Ein Staat gilt als sicher, wenn Menschen dort keine politische Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen drohen.
Asylanträge von Menschen aus „sicheren Herkunftsländern“ werden in einem beschleunigten Verfahren geprüft und üblicherweise abgelehnt.
Auf der Liste sind aktuell die Staaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.
🇬🇪🇲🇩 Aktuelle Diskussion
Seit vergangener Woche stuft die Bundesregierung auch Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten ein. Ein Argument: die niedrigen Anerkennungsquoten von Asylanträgen aus beiden Ländern (unter 0,1 %).
Wegen gestiegener Geflüchtetenzahlen wird aktuell eine weitere Ausweitung der Liste diskutiert.
CDU und FDP fordern auch die Maghreb-Staaten (u.a. Marokko, Tunesien und Algerien) als sicher einzustufen. SPD und Grüne lehnen dies ab.
⚡ Reaktionen/Einordnung
Während Befürworter/-innen in dem Konzept eine Möglichkeit zur Steuerung der Migration sehen, verweisen Organisationen wie ProAsyl darauf, dass das Konzept die individuelle Situation von Schutzsuchenden missachte.
Zudem sei die Liste unvereinbar mit dem Menschenrecht auf Schutz vor Verfolgung und führe zur Diskriminierung von Antragstellenden.
Informationen von Menschenrechtsorganisationen würden oft nicht berücksichtigt. In Georgien und Moldawien seien bspw. queere Menschen sowie Roma von Verfolgung und Erniedrigung betroffen.
➡️ Wie das Asylverfahren in Deutschland abläuft, kannst du hier nachlesen:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2005
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Deine bpb Social Media Redaktion