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kann die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden? Darüber hat am Mittwoch erstmals das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelt.
🕰️ Vorgeschichte
2017 hatte das BVerfG einen vom Bundesrat eingereichten NDP-Verbotsantrag abgelehnt. Das Gericht urteilte, dass die NPD zwar verfassungswidrig sei, jedoch zu wenig Einfluss habe, um die Demokratie zu gefährden.
Das BVerfG verwies aber darauf, dass verfassungsfeindlichen Parteien bspw. die Parteienfinanzierung gestrichen werden könnte. Bundestag und Bundesrat änderten daraufhin das Grundgesetz. (Art. 21, Abs. 3)
Kritiker/-innen sahen darin das Gleichbehandlungsgebot der Parteien verletzt, Befürworter/-innen dagegen ein Instrument der wehrhaften Demokratie.
⚖️ Das Verfahren
Auf Grundlage der GG-Änderung stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung 2019 einen Antrag beim BVerfG, um die NPD („Die Heimat“) von der Parteienfinanzierung auszuschließen.
2018 erhielt die NPD noch 878.000 Euro. Seit 2020 erhält die Partei keine staatlichen Zuschüsse mehr, da sie bei Wahlen zu wenige Stimmen bekam.
Das BVerfG prüft nun, ob eine Partei, die nicht verboten, aber verfassungsfeindlich ist, von staatlichen Mitteln ausgeschlossen werden kann. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Staatl. Parteienfinanzierung
Parteien in D. haben Anspruch auf staatliche Mittel, wenn sie bei Bundestags- oder Europawahlen mind. 0,5 % und bei Landtagswahlen mind. 1 % der Stimmen erreichen.
Für die ersten 4 Mio. Stimmen erhalten sie 1,06 Euro pro Stimme, für jede weitere 87 Cent. Zudem bekommen sie jährlich 45 Cent für jeden Euro, den sie u.a. durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden erhalten.
2021 entfielen auf die 8 Bundesparteien 192 Mio. Euro – die meisten Mittel, 56 Mio. Euro, erhielt die SPD.
➡️ Mehr zur Debatte um ein NPD-Verbot und Parteienfinanzierung erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1987
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Deine bpb Social Media Redaktion