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2025 soll die Kindergrundsicherung kommen. Sie soll Kinder in D. vor Armut schützen.
👶 💶 Kindergrundsicherung
Die Kindergrundsicherung soll Kindergeld und Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie Sozialleistungen bündeln.
Sie soll aus zwei Teilen bestehen: einem fixen Grundbetrag (mind. 250 Euro monatlich pro Kind) und einem flexiblen Zusatzbetrag. Dieser ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Er soll aus Pauschalen für Bildung und Teilhabe sowie Kinderwohnkosten bestehen.
Alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sollen darauf Anspruch haben. Auszubildende zudem bis zum 25. Geburtstag, Studierende bis zum 27. Lebensjahr.
🥣 📚️ Kinderarmut in D.
Anstoß für die Pläne ist die Kinderarmut: Jedes 5. Kind wächst in D. arm auf. Als amutsgefährdet gilt ein Kind, wenn das Haushaltseinkommen seiner Familie weniger als 60 % des mittleren Einkommens in D. beträgt. 2021 betraf das 2,9 Mio. Kinder.
Besonders davon betroffen sind Kinder von Alleinerziehenden sowie aus Familien mit 3 oder mehr Kindern.
Je länger Kinder in Armut leben, desto niedriger sind ihre Entwicklungs- und Bildungschancen. Sie haben oft keinen Rückzugsort für Schularbeiten, sind häufiger sozial isoliert und gesundheitlich beeinträchtigt als Kinder aus besser gestellten Familien.
📣 Diskussion
In der Koalition gibt es Uneinigkeit darüber, wie viel Geld für die Kindergrundsicherung bereitgestellt werden soll: Die Grünen fordern 12 Mrd. Euro, die FDP will nur 2 Mrd. ausgeben.
Sozialverbände plädieren schon lange für eine Kindergrundsicherung. Jetzt werfen sie den Verantwortlichen geiziges Verhalten vor.
Trotz der Unklarheiten will die Bundesregierung bis Ende August einen Gesetzentwurf vorlegen.
➡️ Wie es um Armutsrisiken von Kindern und Familien in D. steht, erfährst du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1986
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Deine bpb Social Media Redaktion