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die Mindestlohnkommission hat eine zweistufige Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 € beschlossen.
💶 💼 Der Mindestlohn
2015 wurde in Deutschland der für alle Arbeitnehmer/-innen gültige Mindestlohn eingeführt. Damals betrug er 8,50 €, seit Oktober 2022 beträgt er 12 € brutto pro Stunde.
Mit dem derzeitigen Mindestlohn kommen Arbeitnehmer/-innen bei einer Vollzeittätigkeit auf ein Monatsgehalt von 2.080 € brutto (ca. 1.500 € netto).
Die Höhe des Mindestlohns soll sich an der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und den Tarifverträgen orientieren. Eine Kommission schlägt alle 2 Jahre eine Anpassung vor.
💥 Der gescheiterte Konsens
Die Mindestlohnkommission setzt sich aus einer Vorsitzenden, jeweils 3 Vertreter/-innen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie 2 wissenschaftlichen Mitgliedern zusammen.
Auf ihrer Sitzung am Montag hat die Kommission erstmalig ohne Konsens entschieden: Ab dem 1.1.24 steigt der Stundenlohn um 41 Cent, ab 2025 soll er 12,82€ betragen.
Die Vorschläge der Kommission sind nicht bindend , sondern werden per Rechtsverordnung der Bundesregierung beschlossen.
📣 Kritik an der Entscheidung
Auf Arbeitgeberseite wird argumentiert, dass das schwache Wirtschaftswachstum und die hohe Inflation Betriebe vor große Herausforderungen stellen. Zudem habe man sich auf die Arbeitnehmerseite zubewegt.
Arbeitnehmervertreter/innen kritisierten die geringe Anhebung als „Ausdruck schlimmster Nicht-Wertschätzung“. Bei einer hohen Inflation bedeute eine Erhöhung auf unter 13,50 € einen Reallohnverlust.
Am Verfahren wird bemängelt, dass die Entscheidung interessengeleitet erfolgt und nicht auf Grundlage unabhängiger Expert/-innen. Die beiden Ökonomen haben in der Kommission kein Stimmrecht.
➡️ Mehr zum Mindestlohn:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1981
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