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vergangene Woche haben sich die EU-Innenminister/-innen darauf geeinigt, das Asylsystem in der EU zu verschärfen.
🇪🇺 Situation in der EU
2022 sind in der EU 881.220 Asyl-Erstanträge gestellt worden – der höchste Wert seit 2016. In D. waren es 217.735.
In der EU gilt aktuell das "Dublin-Verfahren": Es besagt, dass das Land, in dem Geflüchtete die EU betreten, für das Asylverfahren zuständig ist. Südeuropäische Staaten lehnen das ab: Dort kommen die meisten Geflüchteten an.
Der Konflikt führt dazu, dass Geflüchtete regelmäßig an EU-Außengrenzen zurückgedrängt werden – obwohl das illegal ist.
📝 Die EU-Asylreform sieht vor, dass...
... Geflüchtete, die eine geringe Chance auf Asyl haben, schnell abgeschoben werden. Das betrifft Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen.
... diese Menschen nach Grenzübertritt in Aufnahmeeinrichtungen kommen. Innerhalb von zwölf Wochen soll dort geprüft werden, ob sie eine Chance auf Asyl haben. Wenn nicht, werden sie abgeschoben. Unbegleitete Minderjährige betrifft das nicht.
... Länder, die viele Geflüchtete aufnehmen, Unterstützung von anderen EU-Ländern einfordern können: dann müssten diese ihnen Geflüchtete abnehmen. Länder, die sich dem verweigern, müssen Ausgleichszahlungen leisten.
⚡ Reaktionen
Die Reform stößt auf Kritik – bei Flüchtlingssorganisationen und Teilen der Grünen: Letztere sehen mit der Reform den Koalitionsvertrag verletzt.
Kritiker/-innen bemängeln, dass die Bundesregierung nicht durchsetzen konnte, Familien mit Kindern von der neuen Regelung auszunehmen.
Die Reform ist bislang nicht beschlossen: Das EU-Parlament kann noch Änderungen vornehmen.
➡️ Was eine Flucht nach Europa bedeuten kann, erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1957
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Deine bpb Social Media Redaktion