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Im Juni vor 50 Jahren trat der Grundlagenvertrag zwischen BRD und DDR in Kraft – ein Meilenstein der deutschen Teilungsgeschichte.
🕰️ Vorgeschichte
In den ersten Jahrzehnten nach der Teilung erkannte die BRD die DDR nicht an. Die BRD erhob den sog. Alleinvertretungsanspruch. Erste Annäherungen brachte erstmals Willy Brandts (SPD) Entspannungspolitik Ende der 60er Jahre.
1971 gab das Vier-Mächte-Abkommen dem Status Quo in D. einen rechtlichen Rahmen und machte den Weg frei für Verhandlungen zwischen BRD und DDR.
Noch im selben Jahr entstand der erste Vertrag zwischen DDR und BRD – das sog. Transitabkommen regelte den Verkehr zwischen BRD und West-Berlin.
✍️ Der Vertrag
Der „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der BRD und der DDR“ sollte die Beziehungen zwischen BRD und DDR normalisieren.
Beide Seiten verpflichteten sich u. a., Konflikte friedlich zu lösen und ständige Vertretungen (keine Botschaften) im jeweils anderen Staat einzurichten.
Der Vertrag ermöglichte der DDR die Aufnahme eigener diplomatischer Beziehungen, ohne dass die BRD sie völkerrechtlich voll anerkannte.
🤝 Folgen
Fortan wurden Reise-, Brief- und Telefonverkehr zwischen West-Berlin und BRD einfacher; neue Verkehrsverbindungen konnten nach West-Berlin gebaut werden.
Zudem ermöglichte der Grundlagenvertrag noch im selben Jahr die Aufnahme beider deutscher Staaten in die Vereinten Nationen.
Kritiker/-innen befürchteten, der Vertrag würde eine mögliche Wiedervereinigung praktisch unmöglich machen. Bedenken, er verletze das im Grundgesetz verankerte Wiedervereinigungsgebot, räumte schließlich das Bundesverfassungsgericht aus.
➡️ Mehr zur Geschichte des Grundlagenvertrags:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1952
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