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Verfassungsschutz stuft Gruppierungen als rechtsextremistisch ein | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

Verfassungsschutz stuft Gruppierungen als rechtsextremistisch ein Deine tägliche Dosis Politik

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(© bpb)

🌇 Guten Morgen,

das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat drei Gruppierungen der sogenannten "Neuen Rechten" als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Was bedeutet das?

📑 Entscheidung des BfV

  • Neben der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) wurden das „Institut für Staatspolitik“ (IfS) und der Verein „Ein Prozent“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft.

  • Sie wurden seit 2019 bzw. 2020 vom BfV beobachtet. Seitdem wurden rassistische Äußerungen und völkisches Gedankengut in Materialsammlungen zusammengetragen. Diese dienen im Falle von etwaigen Gerichtsverfahren als Beweise.

  • Der Präsident des BfV erklärte, dass kein Zweifel mehr darin bestehe, dass die drei Gruppierungen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Ihre Überzeugungen seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

🔎 Hintergrund

  • "Gesichert extremistische Bestrebung" bezeichnet die höchste Kategorie der dreiteiligen Einstufung (Prüffall – Verdachtsfall – gesichert extremistisch) des BfV.

  • Die Einstufungen erlauben dem BfV unterschiedlich drastische Mittel der Informationsbeschaffung. Bei gesichert extremistischen Bestrebungen sind die Hürden für das Abhören von Telefongesprächen oder den Einsatz von V-Leuten niedriger als bei Verdachtsfällen.

  • Darüber hinaus ist es für Mitglieder einer gesichert rechtsextremistischen Organisation z. B. schwerer, einen Waffenschein zu erhalten und Funktionen im öffentlichen Dienst einzunehmen.

💬 Reaktionen

  • Die AfD kritisierte die Einstufung als nicht nachvollziehbar und kündigte juristische Mittel an.

  • Die Gesamtpartei wurde bereits als Verdachtsfall eingestuft, wogegen sie erfolglos geklagt hat. Eine Entscheidung im Berufungsverfahren steht noch aus.

  • Aus Sicht von Expert/-innen könnte eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung folgen.

➡️ Mehr zum Thema findest Du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1931

Wir melden uns am Dienstag wieder und wünschen dir einen schönen 1. Mai!

Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion

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