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das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat drei Gruppierungen der sogenannten "Neuen Rechten" als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Was bedeutet das?
📑 Entscheidung des BfV
Neben der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) wurden das „Institut für Staatspolitik“ (IfS) und der Verein „Ein Prozent“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft.
Sie wurden seit 2019 bzw. 2020 vom BfV beobachtet. Seitdem wurden rassistische Äußerungen und völkisches Gedankengut in Materialsammlungen zusammengetragen. Diese dienen im Falle von etwaigen Gerichtsverfahren als Beweise.
Der Präsident des BfV erklärte, dass kein Zweifel mehr darin bestehe, dass die drei Gruppierungen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Ihre Überzeugungen seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
🔎 Hintergrund
"Gesichert extremistische Bestrebung" bezeichnet die höchste Kategorie der dreiteiligen Einstufung (Prüffall – Verdachtsfall – gesichert extremistisch) des BfV.
Die Einstufungen erlauben dem BfV unterschiedlich drastische Mittel der Informationsbeschaffung. Bei gesichert extremistischen Bestrebungen sind die Hürden für das Abhören von Telefongesprächen oder den Einsatz von V-Leuten niedriger als bei Verdachtsfällen.
Darüber hinaus ist es für Mitglieder einer gesichert rechtsextremistischen Organisation z. B. schwerer, einen Waffenschein zu erhalten und Funktionen im öffentlichen Dienst einzunehmen.
💬 Reaktionen
Die AfD kritisierte die Einstufung als nicht nachvollziehbar und kündigte juristische Mittel an.
Die Gesamtpartei wurde bereits als Verdachtsfall eingestuft, wogegen sie erfolglos geklagt hat. Eine Entscheidung im Berufungsverfahren steht noch aus.
Aus Sicht von Expert/-innen könnte eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung folgen.
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Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1931
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