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Im Jahr 2022 leisteten Arbeitnehmer/-innen in D. 702 Mio. unbezahlte Überstunden. Ein neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung in Unternehmen soll u.a. dem entgegenwirken.
⏲️ Der Gesetzentwurf
Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) sieht vor, dass die Erfassung der Arbeitszeit elektronisch und am Arbeitstag selbst erfolgen soll.
Ausnahmen sollen für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeiter/-innen gelten. Auch tarifgebundene Betriebe dürften nach Vereinbarung auf die elektronische Form verzichten.
Ziele sind u.a. die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen sicherzustellen und Arbeitnehmer/-innen vor (unbezahlten) Überstunden zu schützen.
⚒️ Arbeitszeit in Deutschland
Unternehmen in D. sind bisher nicht gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer/-innen zu erfassen – mit Ausnahme bestimmter Berufsgruppen und Branchen, Arbeit an Sonn- und Feiertagen und Überstunden.
Die durchschnittliche Arbeitszeit ist in den letzten Jahrzehnten gesunken. Das gilt auch für die Zahl der Überstunden. Trotzdem: 2022 wurden 1,3 Mrd. Überstunden geleistet – mehr als die Hälfte unbezahlt.
Mit dem Gesetzvorhaben reagiert das BMAS auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (2019) und des Bundesarbeitsgerichts (2022), die die Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmer/-innen vorschreiben.
📣 Reaktionen
Arbeitgeberverbände und FDP kritisieren das Vorhaben als zu bürokratisch und unangepasst an die Realität der heutigen Arbeitswelt.
Zuspruch kommt u.a. von Seiten der Gewerkschaften. Es sei ein wichtiger Schritt zur Beschränkung der Arbeitszeit, unbezahlter Überstunden und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/-innen.
Bevor der Entwurf des Arbeitsministeriums zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden kann, steht noch eine Ressortabstimmung aus.
➡️ Hier ein paar Zahlen zum Verhältnis von Arbeitszeit und Produktivität in D:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1930
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Deine bpb Social Media Redaktion