🌇 Guten Morgen,
gestern hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein mit Spannung erwartetes Urteil zur Finanzierung politischer Stiftungen verkündet. Geklagt hatte die Alternative für Deutschland (AfD). Worum geht es?
🔎 Parteinahe Stiftungen
Zu jeder im Bundestag vertretenen Partei (SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP, AfD und Linke) gibt es eine ihr nahstehende politische Stiftung. Diese arbeiten eigenständig, in ihren Gremien sitzen jedoch Politiker/-innen der Parteien.
Zu den Aufgabenbereichen der Stiftungen gehören u.a. politische Bildungsarbeit, Studienförderung (etwa über Stipendien), Forschung und Entwicklungszusammenarbeit.
Die parteinahen Stiftungen werden aus Bundesmitteln gefördert. Im letzten Jahr wurden so etwa 660 Mio. € verteilt.
📄 Die Klage
Diese Förderung ist bislang nicht gesetzlich geregelt. Seit einem BVerfG-Urteil von 1986 gilt u.a. das Kriterium, dass die jeweilige Partei wiederholt in den Bundestag gewählt wurde.
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) als parteinahe Stiftung der AfD erhielt bisher jedoch keine Förderung. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass die Stiftung Verbindungen zur extremen Rechten pflegt.
Gegen diese Ungleichbehandlung hatte die Partei geklagt.
⚖️ Die Entscheidung
Das BVerfG hat entschieden, dass der Ausschluss der DES von der staatlichen Förderung die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt habe.
Ein Ausschluss einzelner Stiftungen sei jedoch grundsätzlich möglich, wenn hierzu klare Kriterien festgelegt würden.
Für die AfD ist dieses Urteil ein Teilerfolg. Das Gericht ließ offen, ob ein Ausschluss der DES aus der Förderung nicht bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage gerechtfertigt sein könnte.
➡️ Mehr zu den Aufgaben, der Organisation und der Zusammensetzung polit. Stiftungen in Deutschland findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1888
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion