🌅Guten Morgen,
heute verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über eine Klage von Reporter ohne Grenzen (RSF) gegen den Einsatz von sog. Staatstrojanern durch die deutschen Geheimdienste.
🕵🏽 Staatstrojaner?
Als Staatstrojaner wird Spionagesoftware bezeichnet, mit deren Hilfe deutsche Sicherheitsbehörden unbemerkt Computer und Smartphones überwachen und ausspionieren können.
Der Einsatz von Staatstrojanern ist für die Polizei bereits seit 2017 unter strengen Auflagen möglich. Für Geheimdienste wie den Bundesnachrichtendienst (BND) geht das erst seit der Reform des Verfassungsschutzrechts 2021.
Die heimlich auf den Geräten installierte Spähsoftware erfasst die gesamte - auch verschlüsselte - digitale Kommunikation (z.B. Messenger). Damit sind auch Menschen aus dem Umfeld der Verdächtigen von der Überwachung betroffen.
🗣️ Pressefreiheit
Reporter ohne Grenzen (RSF) befürchtet, dass dadurch auch Journalist/-innen, z.B. bei ihren investigativen Recherchen, zu Überwachungszielen werden.
Dies gefährde die Vertraulichkeit journalistischer Kommunikation sowie den Schutz von Informant/-innen, eine Grundvoraussetzung für die Pressefreiheit (Art. 5 GG).
RSF hatte deshalb im Oktober 2021 eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
🧑⚖️ Das Verfahren
Die Klagenden fordern ein Verbot des Einsatzes von Staatstrojanern durch Geheimdienste gegen unverdächtige Nebenbetroffene.
Sie hoffen auf ein Grundsatzurteil, das eine grundsätzliche Neubewertung der geheimdienstlichen Maßnahmen im digitalen Raum herbeiführt.
Befürworter/-innen wiederum betonen die Notwendigkeit von Mitteln wie dem Staatstrojaner für die innere Sicherheit.
In Leipzig wird heute zunächst über die Zulässigkeit der Klage verhandelt.
➡️ Mehr zum Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit liest du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1866
Viele Grüße Deine bpb Social Media Redaktion