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Heute vor 25 Jahren diskutierte Deutschland über den "Großen Lauschangriff". Überwachung und Freiheitsrechte stehen sich immer wieder gegenüber.
🕵️ Lizenz zum Lauschangriff
Um Abhörmaßnahmen in Privaträumen zu ermöglichen, musste Artikel 13 des Grundgesetzes geändert werden. Dies erfolgte 1998 mit den Stimmen der CDU/CSU, FDP und Teilen der SPD.
Vorausgegangen waren hitzige Debatten: Mittels akustischer Wohnraumüberwachung könne man besser gegen organisiertes Verbrechen vorgehen, so die Befürworter/-innen. Gegner/-innen befürchteten die Beschneidung von Grundrechten.
2005 wurden die Voraussetzungen für Abhörmaßnahmen verschärft. Grund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass den Schutz des "absoluten Kernbereichs privater Lebensgestaltung" unterstrich. Gespräche mit engsten Familienmitgliedern durften beispielsweise nicht verwertet werden.
📲📡 Digitale Abhörmaßnahmen
2013 veröffentlichte die New York Times Berichte über umfassende Abhörmaßnahmen durch amerikanische Geheimdienste: Die NSA überwachte nahezu vollständig die digitale Kommunikation auf der ganzen Welt.
Aus den Berichten ging hervor, dass anlasslos und ohne richterliche Entscheidung Kommunikation abgehört und ausgewertet wurde.
Auch der deutsche Nachrichtendienst BND war verwickelt. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2020, dass die Internetüberwachung des BND verfassungswidrig ist. Verlangt wurde u.a. ein verbesserter Schutz für Journalist/-innen.
💥 Abhörmaßnahmen vs. Freiheit
Grundsätzlich gilt, dass Abhörmaßnahmen in Deutschland nur unter strengen Auflagen erfolgen dürfen. Im Rahmen der Strafverfolgung kann eine solche Überwachung nur durch einen Richter angeordnet werden.
Geheimdienste haben jedoch Sonderbefugnisse. Kritiker/-innen bemängeln, dass hier unbemerkt schwere Eingriffe erfolgen könnten.
Das Wissen um potenzielle Abhörmaßnahmen kann zu Phänomenen wie Selbstzensur oder einem überkonformeren Verhalten führen.
➡️ Mehr zum Großen Lauschangriff erfährst du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1858
Viele Grüße Deine bpb Social Media Redaktion