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Gestern vor 60 Jahren wurde das Bundesurlaubsgesetz verkündet. Damit wurde in der BRD erstmals das Recht auf bezahlte Erholung gesetzlich verankert.
🔍🇩🇪 Ein Blick zurück
In der BRD regelten bis 1963 branchen- und bundeslandespezifische Bestimmungen den Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer/-innen. Üblich waren oft 12 Werktage pro Jahr, zu denen damals auch Samstage zählten.
Seit den 1960er Jahren gestalteten die Gewerkschaften die Urlaubsregelungen für ihre Arbeitnehmer/-innen entscheidend mit. Für einige Branchen setzten sie nicht nur mehr Urlaubstage, sondern z.B. auch die Zahlung von Urlaubsgeld durch.
In der DDR war das Recht auf Urlaub aus ideologischen Gründen seit 1949 Teil der Verfassung. Dem gegenüber stand jedoch u.a. die stark eingeschränkte Reisefreiheit.
😎🏖️ Das Bundesurlaubsgesetz
1963 trat das Bundesurlaubsgesetz in der BRD in Kraft und regelt bis heute den Erholungsurlaub für Arbeitnehmer/-innen.
Demnach haben Arbeitnehmer/-innen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Und dürfen in der Zeit auch nicht anderer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Der Urlaubsanspruch darf nicht ausgezahlt werden. Wer im Urlaub krank wird und ein ärztliches Attest vorweist, bekommt die Urlaubstage gutgeschrieben.
🗣️📊 Debatten um Erholungszeit
Streit gibt es häufig über nicht genommene Urlaubstage. Ende 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren verfällt.
Für eine bessere Work-Life-Balance forderten Gewerkschaften zuletzt eine Verkürzung der Arbeitszeit bei vollen Lohn- und Urlaubsansprüchen. Auch über eine 4-Tage-Woche wird diskutiert. Die sozialen und wirtschaftlichen Effekte sind aber wissenschaftlich umstritten.
➡️ Mehr über die Gestaltung von Arbeitszeit liest du unter:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1852
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