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am 1.1.2023 ist das neue Lieferkettengesetz in Kraft getreten. Grundlegende Menschenrechte sollen damit besser geschützt werden. Was wird sich durch das neue Gesetz ändern?
🌍🚢✈️ Weltweite Lieferketten
Viele deutsche Unternehmen sind weltweit vernetzt und beziehen Vorprodukte oder Rohstoffe aus dem Ausland.
Ob Schrauben, Computerchips, Kleidung oder Kaffeebohnen: Viele Produkte, die wir täglich nutzen, haben ihren Ursprung in anderen Erdteilen.
Menschenrechte und Umweltstandards werden dabei oft nicht eingehalten - durch Kinderarbeit, Ausbeutung, fehlende oder ungenügende Arbeitsrechte oder Abholzungen.
⚖️ Was regelt das neue Gesetz?
Zunächst gilt es für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter/-innen. Ab 2024 soll das Gesetz für Firmen ab 1000 Beschäftigten gelten.
Unternehmen müssen gewährleisten, dass im Laufe ihrer Lieferkette Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. Dazu gehören das Verbot von Kinder- oder Zwangsarbeit, die Einhaltung von Arbeitsschutz und das Verbot des Einsatzes von Giftstoffen.
Wer nicht gegen Verstöße seitens seiner Zulieferer vorgeht, muss mit Bußgeldern oder dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen rechnen.
📣 Reaktionen
Aus der Wirtschaft kommen Klagen über hohe bürokratische Lasten.
NGOs bemängeln hingegen, dass Unternehmen nur tätig werden müssen, sobald sie von einem möglichen Verstoß erfahren. Kritiker/-innen sehen darin eine Anleitung zum Wegschauen.
Die EU plant strengere Regeln: Vorgesehen ist eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen, durch die Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden Schadensersatz vor europäischen Gerichten einklagen können.
➡️ Wie die Lieferkette eines Päckchens Kaffee aussieht, erfährst Du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1850
Viele Grüße Deine bpb Social Media Redaktion