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Kirchen sind der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland – mit einem eigenen Arbeitsrecht. Die katholischen Bischöfe wollen das katholische Arbeitsrecht jetzt grundlegend reformieren.
🏫🏥 Welche Träger, welche Aufgaben?
Die kirchlichen Träger übernehmen Aufgaben in vielen wichtigen Bereichen wie Pflege, Kinderbetreuung, Krankenhäusern und sozialer Arbeit.
Die zwei größten kirchlichen Träger in Deutschland sind Caritas (katholisch) und Diakonie (evangelisch).
Insgesamt zählen die Kirchen mehr als 1 Mio. Beschäftigte.
⛪ Die Kirche als Arbeitgeber
Religionsgemeinschaften sind verfassungsrechtlich geschützt durch das sogenannte Selbstbestimmungsrecht. Das beinhaltet auch einen Sonderstatus im Arbeitsrecht.
Die kirchlichen Träger können von den Angestellten fordern, die kirchliche Glaubenslehre einzuhalten. Das bedeutet z. B., dass sie Mitglied in der Kirche sein müssen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte jedoch, dass die Einhaltung der Glaubenslehre nur gefordert werden darf, wenn sie für den Beruf wichtig ist.
🗯️🔜 Kritik und neue Reformen
Bisher konnte das Privatleben Auswirkungen bis hin zur Kündigung bei einem katholischen Träger haben – z. B. die sexuelle Identität oder bis 2015 auch eine Scheidung oder Wiederheirat.
Bei den meisten kirchlichen Trägern gibt es keine Tarifverträge, sondern unverbindliche Richtlinien, die zwischen Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgebern verhandelt werden. Die Gewerkschaften müssen in diesen Prozess eingebunden werden, ein grundsätzliches Streikrecht gibt es jedoch nicht.
Mit der aktuellen Reform des katholischen Arbeitsrechts darf das Privatleben kein Grund mehr für berufliche Benachteiligung sein. Die Reform ist zunächst eine Empfehlung, die Umsetzung obliegt den einzelnen Bistümern.
Mehr über die Stellung der Kirche in Deutschland kannst du hier nachlesen: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1828
Viele Grüße Deine bpb Social Media Redaktion