Artikel 1, Absatz 1 lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Nach den furchtbaren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während der NS-Zeit staatlich gelenkt verübt worden waren, sollte Artikel 1 den Schutz des Menschen an oberste Stelle stellen.