Guten Morgen,
letzte Woche hat Russland den UN-Menschenrechtsrat verlassen. Es kam damit dem schon beschlossenen Ausschluss zuvor.
Der UN-Menschenrechtsrat
Der UN-Menschenrechtsrat (MRR) ist ein sog. Nebenorgan der UN-Generalversammlung mit Sitz in Genf. Seine 47 Mitglieder werden für jeweils 3 Jahre gewählt.
Der MRR hat die weltweite Förderung sowie den Schutz der Menschenrechte zur Aufgabe und unterstützt die UN-Mitgliedsstaaten bei ihrer Umsetzung.
Der MRR überprüft die Einhaltung von Menschenrechten in den UN-Mitgliedsländern. Dafür kann er unabhängige Beobachter/-innen einsetzen.
Was ist passiert?
Die USA hatten – nach Berichten über mutmaßliche Kriegsverbrechen der russischen Armee in der Ukraine – die Resolution zur Suspendierung Russlands aus dem UN-Menschenrechtsrat in die Vollversammlung der UN eingebracht.
In der Abstimmung letzten Donnerstag wurde die dafür nötige Mehrheit erreicht. 93 Mitglieder, darunter Deutschland, stimmten dafür, 24 dagegen. 58 Staaten enthielten sich.
Als Reaktion auf das Votum beendete R. seine Mitgliedschaft selbst.
Welche Folgen hat der Ausschluss?
Die Aussetzung der Mitgliedschaft gilt bis zum Ende des ursprünglichen Mandats 2023. Danach könnte R. wieder in den Menschenrechtsrat gewählt werden.
R. kann nun nicht mehr an den Sitzungen des MRR teilnehmen und dort zu menschenrechtsbezogenen Beschlüssen abstimmen, etwa zur Entsendung unabhängiger Beobachter/-innen.
Der ukrainische Präsident Selenskyj fordert bereits seit Beginn des Krieges den Ausschluss Russlands auch aus dem Sicherheitsrat. Das gilt allerdings als aussichtslos.
Menschenrechte in Krisenzeiten – dies und noch mehr findest du im APuZ-Themenheft zu den Menschenrechten:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1100
Viele Grüße
Deine bpb Online-Redaktion