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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Bundes-AfD als Verdachtsfall einstufen. Das hat gestern das Kölner Verwaltungsgericht entschieden.
Verdachtsfall AfD
Landesverbände der AfD werden bereits in verschiedenen Bundesländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg) als sogenannter extremistischer Verdachtsfall oder sogar als erwiesen rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt (Thüringen) von den Landesbehörden des Verfassungsschutz eingestuft und beobachtet.
Im März 2021 wurde bekannt, dass auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Bundespartei als Verdachtsfall einstuft.
Das sollte eigentlich geheim bleiben, um die Chancengleichheit der Parteien zu wahren. Das Kölner Verwaltungsgericht untersagte daraufhin bis auf weiteres die Behandlung als Verdachtsfall. Die AfD stellte zudem Eilanträge gegen die Einstufung des BfV.
Die Entscheidung
Das Kölner Gericht hat nun entschieden, dass die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das BfV gerechtfertigt sei. Es gebe "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei".
Trotz offizieller Auflösung des sogenannten "Flügels" der AfD, der als erwiesen extremistisch galt. Protagonisten dieser Gruppierung würden immer noch maßgeblichen Einfluss innerhalb Partei ausüben.
Diese wie auch die AfD-Jugendorganisation würden einen ethnischen Volksbegriff (u. a. Ausschluss von "Fremden") propagieren, der im Widerspruch zum Grundgesetz stehe.
Die Folgen
Bei als Verdachtsfall eingestuften Organisationen darf der Verfassungsschutz auch verdeckt Informationen sammeln, indem es Personen observiert oder Informanten anwirbt (nach richterlichem Beschluss).
Das BfV darf die Einstufung auch öffentlich mitteilen, um eine politische Auseinandersetzung zu ermöglichen.
Die AfD will das Urteil prüfen und ggf. weitere Schritte dagegen einleiten.
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Deine bpb Online-Redaktion