Guten Morgen,
Russlands Präsident Vladimir Putin hat am Montag Truppen in die Ost-Ukraine geschickt - die EU und westliche Bündnisse protestieren und kündigen Sanktionen an. Was ist los?
Neue Staaten?
Russland erkennt die beiden ost-ukrainischen Gebiete Donezk und Luhansk als selbstständige "Volksrepubliken" an. Die Ukraine habe hingegen nie "eigene Staatlichkeit" gehabt. Das Minsker Friedensabkommen, das den lange schwelenden Konflikt vor Ort beenden sollte, sei gescheitert.
Durch diese Anerkennung sieht sich Russland berechtigt, "Schutztruppen" in die beiden Gebiete zu senden. Darum hatten pro-russische Separatisten gebeten.
Westliche Staaten sehen die Stationierung russischer Soldat/-innen als Völkerrechtsbruch und Vorstufe zur Invasion.
Was bedeutet "als Staat anerkannt"?
Nach dem Völkerrecht hat ein Staat drei Merkmale:
1. Staatsvolk - eine Bevölkerung mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit.
2. Staatsgebiet - ein geografischer Raum, Luftraum, ggf. angrenzendes Küstengebiet.
3. Staatsgewalt - er handelt souverän, hat Herrschafts- und Befehlsgewalt.
Dazu kommt die Fähigkeit, mit anderen Staaten diplomatische Beziehungen zu unterhalten.
Wer erkennt wen an?
Weltweit gibt es diverse Staaten, die nur teilweise oder gar nicht als solche anerkannt sind. Wer wen anerkennt oder nicht, ist meist eine politische Entscheidung und kann verschiedene Gründe haben.
So erkennt zum Beispiel Spanien die Republik Kosovo (einst Teil Serbiens) nicht an. Ein Grund dafür sind die separatistischen Bewegung im eigenen Land, vor allem in Katalonien.
Bekannt ist auch das Beispiel Taiwans, das vollständig unabhängig von China werden will. Der „De-facto-Staat“ unterhält zu vielen Ländern Beziehungen auf unterschiedlichen Ebenen. Es gibt aber keine offizielle Diplomatie und auch keine UN-Mitgliedschaft.
Wie es im Osten der Ukraine weitergeht, besprechen wir heute ab 11 Uhr mit euro|topics-Korrespondenten aus Kiew und Sankt Petersburg:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1065
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Deine bpb-Online-Redaktion