01.12.2021: Bundesnotbremse mit dem Grundgesetz vereinbar
Guten Morgen!
Die von der Bundesregierung im Frühjahr verordnete Bundesnotbremse war mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat gestern das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden.
Bundesnotbremse?
Mit der "Bundesnotbremse" reagierte Bundesregierung auf die hohen Infektionszahlen im Frühjahr (3. Welle). Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes sorgte für bundesweit einheitliche Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Lag die 7-Tage-Inzidenz mehrere Tage über 100, galt u. a.:
eine Ausgangssperre von 22:00 bis 5:00 Uhr
private Kontakte waren nur noch mit einer haushaltsfremden Person erlaubt
Schulen: ab dem Schwellenwert 100 Wechselunterricht, ab 165 Homeschooling
Kultureinrichtungen mussten schließen, Restaurants konnten nur noch außer Haus verkaufen
Die Bremse galt von April bis Ende Juni. Gegen die Maßnahmen gingen mehrere Hundert Verfassungsbeschwerden ein.
Was hat das BVerfG entschieden?
Die Karlsruher Richter/-innen haben die Beschwerden gegen die Bundesnotbremse zurückgewiesen. Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen hätten zwar in tief verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber aufgrund der Gefahrenlage mit dem Grundgesetz vereinbar und verhältnismäßig gewesen.
Die Maßnahmen seien nicht nur verfassungsgemäß, sondern nach Ansicht des BVerfG auch gerechtfertigt gewesen, um Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems aufrechtzuerhalten.
Auswirkungen des Beschlusses
Der Beschluss bietet der amtierende wie auch der künftigen Bundesregierung eine Orientierung in Sachen Pandemiebekämpfung.
In Anbetracht der aktuellen Infektionszahlen und dem Aufkommen der neuen Omikron-Variante fordern einige Expert/-innen und Ministerpräsident/-innen bereits Maßnahmen analog zur "Bundesnotbremse".
Eine verfassungsrechtliche Perspektive zum Umgang mit der Pandemie:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1014
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Deine bpb-Online-Redaktion
02.12.2021: Hass und Radikalisierung im Netz
Guten Morgen,
der Anschlag auf die Synagoge von Halle oder die Ermordung von Walter Lübcke: Nur zwei Beispiele, die zeigen, zu was Radikalisierung im Netz führen kann. Gestern ging die Polizei mit einem Aktionstag gegen Hassbotschaften und andere strafbare Posts im Internet vor.
Was steckt dahinter?
Bedrohungen (§214 StGB), Nötigungen (§240 StGB) oder Volksverhetzungen (§130 StGB) im Internet sind Straftaten und können mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden.
Koordiniert vom Bundeskriminalamt (BKA) wurden gestern bundesweit 90 polizeiliche Maßnahmen durchgeführt, u. a. Durchsuchungen und Vernehmungen.
Hass im Netz
Laut einer Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) haben 4 von 10 Bundesbürger/-innen bereits Erfahrungen mit digitaler Gewalt gemacht.
2020 registrierte die Polizei 2.607 Fälle von Hasspostings – knapp 70 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der nicht gemeldeten strafbaren Postings ist wohl noch viel größer.
Laut Organisationen wie Hate Aid, die Opfer von Hass im Netz unterstützen, landen allerdings nur die wenigsten Fälle vor Gericht.
Was wird getan?
Zur Stärkung der Strafverfolgung in sozialen Netzwerken wurde im Sommer das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verschärft. Ab kommenden Jahr müssen Anbieter/-innen sozialer Netzwerke besonders schwere Straftaten dem Bundeskriminalamt (BKA) melden.
Auf EU-Ebene wird aktuell ein Digital Services Act verhandelt, der u. a. die Plattformen stärker in die Pflicht nehmen und Nutzer/-innen-Rechte stärken soll.
Jede/r kann schon jetzt einen Beitrag leisten, ob durch die Unterstützung von Betroffenen, oder das Melden von Hass-Posts auf den Plattformen oder bei zentralen Meldestellen (z.B. Externer Link: http://hassmelden.de).
Ignorieren, Melden, Moderieren – Wie mit Hate Speech im Netz umgehen?
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1015
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Deine bpb-Online-Redaktion
03.12.2021: Mittelschicht?
Guten Morgen!
Sind wir nicht alle irgendwie "Mittelschicht"? Denkste: Vor allem jüngere Menschen haben es zunehmend schwerer, dazuzugehören. So das Ergebnis einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Bertelsmann-Stiftung.
Mittelschicht?
Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) gehört hierzulande zur Mittelschicht, wer ein Einkommen hat, das zwischen 70 und 150% des Durchschnitts-Einkommens. liegt – 16.000 bis 33.000 Euro netto pro Person. Es gibt aber viele verschiedene Definitionen.
In der OECD-Studie wird Mittelschicht z.B. so definiert, dass Paare mit zwei Kindern dazugehören, wenn der gemeinsame Monatsverdienst zwischen 3.000 und 8.000 Euro liegt.
Teils werden, neben dem Einkommen, weitere Merkmale herangezogen: Bildungsgrad, familiäre Herkunft oder zukünftige Lebenschancen (etwa bei Studierenden).
Sie schrumpft…
Laut der Studie zählten 2018 rd. 64% der dt. Bevölkerung zur mittleren Einkommensgruppe, 1995 waren es noch 70%.
Jüngere haben es schwer: Der Anteil 18- bis 29-Jähriger mit mittlerem Einkommen sank im gleichen Zeitraum um mehr als 10%.
Der Rückgang passierte vor allem in den Nullerjahren, als es viele Arbeitslose gab und der Sozialstaat umgebaut wurde. So kam es schon um 2000 herum vermehrt zu sozialen Abstiegen aus der Mitte. Als Grund wird u.a. die sich globalisierende Wirtschaft genannt.
In der Studie wurden 25 OECD-Mitgliedstaaten verglichen. Im Vergleichszeitraum schrumpfte die Mittelschicht nur in Schweden, Finnland und Luxemburg stärker als in Deutschland.
Was tun?
Bildung ist ein Mittel, die Entwicklung zu bremsen: Wer einen Studienabschluss oder Meisterbrief hat, gehört häufiger zur Mittelschicht.
Die Forscher/-innen von Bertelsmann und OECD glauben, dass der Bedarf an Pflegekräften und Kinderbetreuer/-innen zu mehr guten Mittelschicht-Jobs führen kann – sofern diese besser bezahlt würden.
Und es gibt auch hoffnungsvolle Stimmen: Laut Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichem Institut (WSI) hat sich der Druck auf die Mittelschicht in den späteren 2010er-Jahren zumindest wieder etwas entspannt.
Mehr zur Entwicklung der "sozialen Schichtung" in Deutschland findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1016
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Deine bpb-Online-Redaktion
06.12.2021: Verschärfung der Corona-Regeln
Guten Morgen!
Bund und Länder haben sich wegen anhaltend hoher Infektionszahlen auf schärfere Corona-Regeln geeinigt: Sie gelten bundesweit und reichen von Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bis hin zu 2G-Regelungen für den Besuch öffentlicher Orte.
Von 3G zu 2G
2G steht für "geimpft" oder "genesen". Als geimpft gelten Personen, bei denen die 2. Impfung mind. 2 Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde.
Krankheitsverläufe unter 2G sind laut aktuellem Forschungs- und Erkenntnisstand milder, die Viruslast und damit die Ansteckungsgefahr geringer als bei Ungeschützten.
Ansteckungen sind jedoch auch unter 2G möglich, wenn auch unwahrscheinlicher, sie führen bei geschützen Personen aber deutlich seltener zur Hospitalisierungen.
Wo gilt 2G und wer kontrolliert?
Private Zusammenkünfte, an denen Personen ohne 2G Status teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens 2 Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt (Kinder unter 14 sind ausgenommen).
Bei Kultur- und Sportveranstaltungen, in Freizeiteinrichtungen, bei Messen und in Restaurants. Auch in Läden – außer denen des täglichen Bedarfs wie Supermärkte – gilt nun 2G, unabhängig von der Inzidenz.
Kritik gibt es u.a. bei der Frage wer die Nachweise kontrollieren soll. Angestellte fühlen sich weder befähigt noch gut genug geschützt für diese Aufgabe.
Impfpflicht: Entscheidung im Bundestag
Der Bundestag will "zeitnah" über eine allgemeine Corona-Impfplicht entscheiden, die ab Feb. 2022 gelten könnte, bis dahin sollen alle Menschen die Möglichkeit zur Impfung erhalten haben.
In Pflegeberufen und für Krankenhausangestellte könnte die Pflicht zur Impfung schon früher kommen.
Die Entscheidung im Parlament soll als Gewissensentscheidung ohne Fraktionszwang erfolgen. Eine solche Gewissensentscheidung wird immer dann durchgeführt, wenn es sich um grundlegende gesellschaftliche Fragen handelt.
Weitere Informationen zur Impfung und zu aktuellen Maßnahmen findet ihr hier:
Externer Link: https://www.bzga.de/
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
07.12.2021: Terroranschläge in Mali und Niger
Guten Morgen,
im Westen Afrikas wurden in den letzten Tagen mehrere Terroranschläge verübt. In Mali und Niger kamen dabei zahlreiche Personen ums Leben. Eine erneute Eskalation der Gewalt in der krisengeschüttelten Region.
Was ist passiert?
In Niger starben 79 Angreifer und 29 Soldaten bei der versuchten Stürmung einer Armeebasis in Tillabéri. Bei den Angreifern handelte es sich mutmaßlich um islamistische Rebellen.
In Mali wurden beim Anschlag auf einen Bus in der Region Mopti 31 Zivilist/-innen getötet. Auch ein Stützpunkt der UN in der Stadt Gao wurde attackiert. Bislang hat sich noch niemand zu diesen Attentaten bekannt.
Krisenregion Sahel
Mali und Niger gehören zum Sahel, dem Gebiet zwischen Sahara und Savanne. Sie zählen zu den ärmsten Staaten der Welt.
Die Region ist stark von den Folgen des Klimawandels betroffen. Armut und der Kampf um nutzbares Land und Ressourcen haben viele Konflikte entstehen lassen und Radikalisierungen begünstigt. Die Corona-Pandemie belastet die Länder zusätzlich.
Die Lage ist unübersichtlich. Denn neben islamistischen Gruppen sind auch kriminelle Banden und lokale Selbstverteidigungsgruppen der Bevölkerung aktiv. Außerhalb der Städte haben die Regierungen wenig bis keine Kontrolle.
Internationale Mission
Schon seit 2013 ist eine UN-Friedensmission in Mali im Einsatz. Auch 1.300 deutsche Soldat/-innen sind im Land stationiert.
Die bisher wenig erfolgreichen internationalen Bemühungen um Stabilität in der Region ruhen auf den Säulen Anti-Terrorkampf und militärische Ausbildung, Unterbindung von Migration und Entwicklungszusammenarbeit.
Vor allem die Maßnahmen zur Migrationsverhinderung werden immer wieder kritisiert, da sie, laut Fachleuten, zur weiteren Destabilisierung der Lage beitragen.
Mehr zur Situation in Sahel und dem Bundeswehreinsatz in Mali erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1017
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Deine bpb-Online-Redaktion
08.12.2021: Bundeskanzlerwahl
Guten Morgen!
Die Ampel-Koalition steht und der Bundestag will heute den neuen Bundeskanzler wählen. Ein kurzer Überblick.
Was bisher geschah…
SPD, Grüne und FDP haben gestern – rund 10 Wochen nach der Bundestagswahl – ihren 177 Seiten starken Koalitionsvertrag unterzeichnet.
Vorab hatten die Parteien ihre Mitglieder per Sonderparteitagen und Urabstimmung befragt und die Zustimmung für das Regierungsprogramm eingeholt.
Den/die Bundeskanzler/-in stellt in der Regel die stärkste Koalitionspartei. Olaf Scholz (SPD) soll die Nachfolge von Angela Merkel antreten, die 16 Jahre im Amt war.
Wie läuft die Wahl ab?
Das Grundgesetz (GG) schreibt vor, dass der/die Bundeskanzler/-in auf Vorschlag des Bundespräsidenten (seit 2017 Frank-Walter Steinmeier, SPD) ohne Aussprache vom Bundestag gewählt wird (Art. 63 GG).
Für die Wahl des neuen Kanzlers/der neuen Kanzlerin ist die absolute Mehrheit (Kanzlermehrheit) erforderlich, d. h. mehr als die Hälfte aller Abgeordneten im Bundestag müssen zustimmen.
Im aktuellen 20. Deutschen Bundestag beträgt die "Kanzlermehrheit" min. 369 Stimmen. SPD, Grüne und FDP verfügen zusammen über 416 der 736 Sitze. Wer gewählt ist, wird vom Bundespräsident ernannt.
Gibt es keine Mehrheit, läuft eine 14-tägige Frist, innerhalb derer beliebig viele Wahlvorgänge möglich sind. Bisher wurden allerdings alle Bundeskanzler und die Bundeskanzlerin bereits im ersten Wahlgang gewählt.
Wie geht es weiter…
´Nach der Wahl des Bundeskanzlers sollen heute auch die Mitglieder des Kabinetts – die Bundesminister/-innen – auf Vorschlag durch den Bundeskanzler vom Bundespräsident ernannt werden.
Zusammen bilden Bundeskanzler und Minister/-innen die Bundesregierung. Der Bundeskanzler hat den Vorsitz und u. a. eine sogenannte Richtlinienkompetenz, legt also die Grundlinien der Innen- und Außenpolitik fest (Art. 65 GG).
Mehr zu Bundeskanzler und Bundesregierung unter:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1018
Wer live dabei sein möchte, ab 9 Uhr überträgt der Bundestag die Wahl:
Externer Link: https://www.bundestag.de/
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
09.12.2021: Gleichgeschlechtliche Ehe
Guten Morgen,
nach jahrelangem Kampf der LGBTQI-Community sagt Chile "Ja" zur gleichgeschlechtlichen Ehe!
Ein historischer Schritt
Homosexualität war in Chile lange Zeit ein gesellschaftliches Tabu. Erst 1999 wurden homosexuelle Handlungen "erlaubt".
Seit 2015 sind in Chile eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften (Acuerdo de Unión Civil) möglich.
2017 legte die damalige Präsidentin Michelle Bachelet einen Gesetzentwurf für die gleichgeschlechtliche Ehe vor, den im Dezember erst der Senat und jetzt die Abgeordnetenkammer in Chile angenommen hat. 82 Parlamentarier/-innen stimmten dafür, 20 dagegen und zwei enthielten sich.
Gleichgeschlechtliche Ehe
Die verfassungs- und steuerrechtlichen Unterschiede zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften/-gemeinschaften und der Ehe sind weltweit von Land zu Land unterschiedlich.
Die gleichgeschlechtliche Ehe umfasst eine Vielzahl von Rechten und Pflichten, z. B. auch das Adoptionsrecht und ist ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung.
Erst 30 Länder weltweit haben bisher die Ehe für gleichgeschlechtliche Paar geöffnet, in Europa sind es vor allem west- und nordeuropäische Länder. In Lateinamerika sind es 7 weitere Staaten neben Chile.
Situation in Deutschland
2001 gab das Lebenspartnerschaftgesetz (LPartG) erstmals gleichgeschlechtlichen Beziehungen einen rechtlichen Rahmen.
In der Folge wurden durch mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Diskriminierungen von Lebenspartnerschaften in fast allen gesellschaftlichen Bereichen abgeschafft. Ein Unterschied blieb das Adoptionsrecht.
Seit 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten und haben auch das Recht, ein Kind zu adoptieren.
Einen Rückblick auf die Stationen der Ehe für alle und einen Überblick zum Kampf für Gleichberechtigung in D. findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1019
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Deine bpb-Online-Redaktion
10.12.2021: Nobelpreise (Audio)
Guten Morgen,
was ihr eben gehört habt, war die Detonation von Dynamit. In dieser Woche werden nämlich die Nobelpreise vergeben.
Was die Nobelpreise mit Dynamit zu tun haben? Ganz einfach: Der schwedische Chemiker Alfred Nobel ist der Erfinder des Sprengstoffs – und zugleich der Stifter des prestigeträchtigen Preises. Seine explosive Erfindung machte ihn im 19. Jahrhundert reich aber zugleich auch sehr nachdenklich. Denn der sichere Sprengstoff eignete sich nicht nur gut für die industrielle Nutzung, sondern auch für Kriminelle: Allein 1882 gab es in Europa rund 1.000 Attentate mit Dynamit. Ein Jahr vor seinem Tod 1895 verfügte Nobel daher in seinem Testament, von seinem Vermögen eine Stiftung zu gründen. Diese solle in Zukunft jährlich die Menschen ehren, die im vergangenen Jahr "der Menschheit den größten Nutzen gebracht haben". Fünf Jahre später war es dann soweit: 1901 wurde der Nobelpreis erstmals in den Kategorien Medizin, Physik, Chemie, Literatur und Friedensbemühungen vergeben – seit 1969 gibt es zusätzlich den sogenannten Alfred-Nobel-Gedächtnispreis für Wirtschaftswissenschaften.
Zuständig für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger sind je nach Disziplin die Königlich Schwedische Akademie der Wissenschaften, das Karolinska-Institut in Stockholm, die Schwedische Akademie und das Norwegische Nobelkomitee. Sie entscheiden, wer die Preise und damit zugleich das jährlich schwankende Preisgeld erhält: dieses Jahr immerhin zehn Millionen Schwedische Kronen, also rund 985.000 Euro. Die Vergabe findet üblicherweise bei einer feierlichen Zeremonie mit royalem Glanz am 10. Dezember statt, dem Todestag des Stifters. Dieses Jahr nehmen die Preisträgerinnen und Preisträger die Preise Corona-bedingt nicht in Stockholm oder Oslo, sondern in ihren jeweiligen Heimatländern entgegen.
Unter den diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträgern sind auch zwei deutsche Forscher. Der Chemiker Benjamin List hat ein Werkzeug zum Bau von Molekülen entwickelt, mit dessen Hilfe Medikamente effizienter hergestellt werden können . Der Geophysiker Klaus Hasselmann erhält den Physik-Nobelpreis für seine Grundlagenforschung im Bereich des Erdklimas . Ein Überraschungspreisträger war in diesem Jahr der tansanische Schriftsteller Abdulrazak Gurnah, der in seinen Büchern Fragen um Identität und Fremdheit vor dem Hintergrund von Kolonialismus und Fluchterfahrungen verhandelt.
Der Friedensnobelpreis gilt als der wichtigste internationale Friedenspreis und als die höchste politische Auszeichnung der Welt. Er geht in diesem Jahr an den russischen Journalisten Dmitri Muratow und an die philippinische Journalistin und Autorin Maria Ressa. Sie bekommen den Preis für ihre Bemühungen um die Meinungsfreiheit.
Maria Ressa ist in diesem Jahr neben 12 Männern übrigens die einzige Preisträgerin. Damit setzt sich der allgemeine Trend bei der Preisvergabe fort: Frauen wurden bislang deutlich seltener bedacht. Ob das im nächsten Jahr wohl anders wird? Wir sagen in jedem Fall: Herzlichen Glückwunsch!
DTDP-Audio zu Nobelpreisen
13.12.2021: Olympia-Boykott
Guten Morgen!
Freundschaft und Völkerverständigung sind Werte des Olympischen Geistes. Allerdings werden auch immer wieder internationale Konflikte auf dem Sportplatz ausgetragen. Aktuell im Fall der Winterspiele, die im Februar 2022 in Peking stattfinden werden.
Was ist da los?
Die USA hatten vergangene Woche angekündigt, keine Regierungsvertreter/-innen zur Olympiade in China zu schicken. Australien, Kanada und Großbritannien folgten dem "diplomatischen Boykott. Sportler/-innen der Länder sollen aber weiter teilnehmen.
Grund sind Menschenrechtsverletzungen der chinesischen Regierung. Besonders kritisiert werden der Umgang mit Uiguren und Tibetern, die Unterdrückung der Demokratiebewegung in Hongkong oder Drohungen gegen das nach Unabhängigkeit strebende Taiwan.
Hinzu kam jüngst der Fall der Profi-Tennisspielerin Peng Shuai: Sie hatte einem chinesischen Ex-Politiker sexuellen Missbrauch vorgeworfen – und war daraufhin kurzzeitig verschwunden.
Olympia-Boykott – gab's schon
Politisch begründeter Boykott der Olympischen Spiele ist nichts ganz Neues.
Zum Beispiel blieben 1976 ganze 29 Länder den Spielen in Montreal fern – mehrheitlich afrikanische Staaten aus Protest gegen das damalige Apartheitssystem in den Teilnehmerländern Südafrika und Simbabwe (damals: Rhodesien).
Später wurden die Spiele zu einem Austragungsort des Kalten Krieges: 1980 boykottierten die USA und viele weitere, vor allem westliche, Staaten die Veranstaltung in Moskau aus Protest gegen die sowjetische Invasion Afghanistans. Vier Jahre später schickte die Sowjetunion keine Athlet/-innen nach Los Angeles und nannte Sicherheitsbedenken sowie "antikommunistische Aktivitäten" in den USA als Grund.
Die Reaktionen?
China sprach von einem Verstoß gegen die "politische Neutralität im Sport" und kündigte Gegenmaßnahmen an. Auch Russland kritisierte den Boykott.
Weitere Staaten sind noch unentschlossen, wie sie sich verhalten, darunter auch Deutschland. Die Regierung will sich zunächst mit den anderen EU-Staaten abstimmen.
Das Internationale Olympische Komitee (IOK) betonte seine Neutralität und will sich aus der politischen Diskussion heraushalten.
Sport und Politik, Werte oder Interessen? Mehr zum stetigen Balanceakt der deutschen und europäischen Chinapolitik kannst du hier nachlesen:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1021
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Deine bpb-Online-Redaktion
14.12.2021: Spannungen zwischen Russland und USA/EU
Guten Morgen,
seit Ende November nehmen die Spannungen zwischen Russland und den EU/ USA zu. Grund sind u. a. die erneuten russischen Truppenbewegungen an der ukrainisch-russischen Grenze.
Kurze Historie
Die Ukraine war bis 1991 Teil der Sowjetunion (UdSSR). Seit ihrer Unabhängigkeit herrscht im Land sowie zwischen EU/ USA und Russland Uneinigkeit, inwieweit die Ukraine sich dem ein oder anderen Block anschließen sollte.
Im Jahr 2013 eskalierte der Streit und es kam zu Protesten ("Maidan-Bewegung"), die die damalige pro-russische Regierung blutig niederschlug. Russland nutzte die Gelegenheit und annektierte völkerrechtswidrig die Krim-Halbinsel.
Im Osten der Ukraine spalteten sich auch die Gebiete Luhansk und Donezk (Donbass-Region) ab und kämpfen seitdem mit Unterstützung des russischen Militärs gegen die ukrainische Armee.
Aktuelle Situation
Russland hat seit Herbst 2021 seine Truppenübungsplätze in der Grenzregion zur Ukraine erweitert und die Truppen auf mehr als 100 000 Mann aufgestockt.
Der Kreml begründet das Vorgehen mit dem Vorwurf, die Ukraine würde selbst aufrüsten. Eine Fortsetzung der Friedensgespräche lehnt Russland derzeit ab.
Die NATO und die ukrainische Regierung befürchten, Russland bereite einen militärischen Schlag gegen die Ukraine vor.
Reaktionen
Die G7-Staaten warten Russland zuletzt vor weiteren Eskalationen und pochen auf eine diplomatische Lösung der Krise.
Die Ukraine fordert ein neues Verteidigungskonzept gegen Russland. Russland hingegen bestreitet die Pläne für einen Angriff auf die Ukraine.
Expert/-innen spekulieren über die Motivation Russlands. Manche glauben, der Kreml nutzt aus, dass in D. und den USA neue Regierungen an der Macht sind. Andere meinen, Putin möchte so die Ukraine zu Zugeständnissen in der Donbass-Frage bewegen.
Mehr über den Konflikt in der Ostukraine und seine Folgen liest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1022
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
15.12.2021: Proteste gegen Corona-Maßnahmen
Guten Morgen,
Proteste gegen die Corona-Maßnahmen sorgen für Diskussionen.
Wie ist die aktuelle Lage?
"Querdenker/-innen" und Impfgegner/-innen rufen in mehreren Städten zu Demos und "Spaziergängen" auf.
Oft sind die Proteste legal, Auflagen werden eingehalten. Teilweise werden Hygieneregeln oder Versammlungsverbote aber gezielt missachtet. Mit den "Spaziergängen" möchte man das für Demos verpflichtende Anmelden und Einhalten von Auflagen vermeiden.
Zuletzt wurden Journalist/-innen und Polizist/-innen körperlich angegriffen.
Entwicklung
Beteiligt sind Bürger/-innen, die eine mögliche allgemeine Impfpflicht kritisieren, aber auch Esoteriker/-innen und organisierte, gewaltbereite Rechtsextreme.
Beobachter/-innen gehen davon aus, dass sich die Protestbewegung in den letzten Monaten stark radikalisiert hat und dies im Fall einer Impfpflicht weiter tun wird.
Bedrohungen gegen Politiker/-innen nehmen zu:
Vor dem Haus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping kam es zu einem Fackelaufmarsch, in Köln demonstrierten 4 Personen vor dem Privathaus des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach.
Gestern wurde bekannt, dass Drohschreiben an Politiker/-innen und Medien versandt wurden, in denen "blutiger Widerstand" gegen eine Impfpflicht angekündigt wird.
Was tun?
In der Kritik steht vor allem Telegram, wo in Kanälen und Chatgruppen Verschwörungsmythen verbreitet werden und zu Gewalt aufgerufen wird.
Telegram gilt eigentlich als Messengerdienst – als solcher fällt er nicht unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das soziale Netzwerke zum Löschen von strafbaren Inhalten binnen 24 Stunden verpflichtet.
Das Bundesjustizministerium stuft Telegram wegen seiner öffentlichen Kanäle mittlerweile als soziales Netzwerk ein. Allerdings hat das Unternehmen seinen Sitz in Dubai und schon auf zwei frühere Bußgeldverfahren nicht reagiert.
Den Protesten zum Trotz halten 80 Prozent der Deutschen die Corona-Maßnahmen für angemessen oder nicht weitreichend genug (ARD-Deutschlandtrend vom 2.12.).
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
16.12.2021: Regierungserklärung Olaf Scholz
Guten Morgen!
"Danke, Frau Doktor Merkel": Gestern hat der neue Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag seine erste Regierungserklärung abgegeben – und sich dabei auch bei seiner Vorgängerin für die reibungslose Übergabe der Amtsgeschäfte bedankt.
Regierungserklärung?
Bundes- oder Landesregierungen erläutern darin zu Beginn einer Amtszeit die Leitlinien, die sie im Koalitionsvertrag beschlossen haben. Die Koalitionsfraktionen werden damit auf die gemeinsame Arbeit "eingeschworen".
Im Anschluss hat die Opposition das Recht zur Gegenrede. So nimmt das Parlament seine Öffentlichkeitsfunktion wahr, denn unterschiedliche Ansichten werden diskutiert.
Regierungserklärungen geben Bundeskanzler/-in oder Ministerpräsident/-innen aber auch zu anderen Anlässen ab, z.B. zur Corona-Pandemie.
Ein ähnliches Instrument gibt es in den USA ("Rede zur Lage der Nation") oder seit 2010 auch in der EU ("Rede zur Lage der Union").
Kurzer Blick in die Geschichte
Die Regierungserklärung hat eine lange Tradition:
1969 verkündete Bundeskanzler Willy Brandt: "Wir wollen mehr Demokratie wagen".
Angela Merkel, die zu Beginn ihrer Amtszeit „mehr Freiheit wagen“ wollte, gab insgesamt fast 70 Regierungserklärungen ab.
Wie lief die Regierungserklärung des Kanzlers?
Scholz kündigte an, die Regierung aus SPD, Grünen und FDP werde "mehr Fortschritt wagen" – technisch, sozial und kulturell.
Die Koalition sei auch in der Corona-Pandemie offen für Widerspruch. Drohungen und Gewaltausbrüche werde man aber konsequent verfolgen.
Der neue Oppositionsführer Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) vermisste in Scholz' Rede "Begeisterung", die Linke kritisierte eine aus ihrer Sicht unsoziale Finanzpolitik und die AfD warf der Regierung in der Pandemie eine "Spaltung" der Gesellschaft vor.
Neben dem Plenum, in dem heute die Debatte stattfand, hat der Bundestag noch viele weitere Gremien. Mehr dazu und zur Arbeit des Bundestags erfährst du im neuen Spicker:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1023
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
17.12.2021: NASA-Sonde Parker Solar Probe
Guten Morgen!
Heute in einer Woche ist Heiligabend. Das bedeutet Vorfreude, aber auch: viel Dunkelheit. An den hierzulande am wenigsten hellen Tagen, sorgt die amerikanische Raumfahrtbehörde NASA aber für einen besonderen "Lichtblick".
Was ist passiert?
Die 2018 gestartete, ca. 7.000 kg schwere NASA-Sonde Parker Solar Probe ist durch die äußere Atmosphäre der Sonne geflogen und hat damit, als wohl erster irdischer Flugkörper, den Stern "berührt".
Die Sonde habe in der sogenannten Sonnenkorona Partikel und Magnetfelder untersucht. Der erste Flug durch die Sonnenkorona habe nur wenige Stunden gedauert, weitere Flüge sind geplant.
Bei der Mission soll z.B. herausgefunden werden, warum die Atmosphäre der Sonne mehrere Millionen Grad heiß ist, während ihre Oberfläche nur etwa 5.500 Grad erreicht. Seitens NASA ist die Rede von einem "monumentalen Moment".
Weitere Meilensteine der Raumfahrt
Vor 60 Jahren war erstmals ein Mensch im Weltraum: Im April 1961 schickte die UdSSR Juri Gagarin in einer Raumkapsel in eine Umlaufbahn um die Erde.
1969 betrat dann mit Neil Armstrong aus den USA der erste Mensch den Mond ("Ein kleiner Schritt für…").
Der erste Deutsche im All war 1978 der Sachse Sigmund Jähn.
1998 begann mit dem Start des russischen Sarja-Moduls der Aufbau der Internationalen Raumstation ISS. Zur aktuellen Besatzung gehört mit Matthias Maurer aus St. Wendel (Saarland) auch ein deutscher Astronaut.
Heute und in Zukunft
Längst sind nicht mehr nur staatliche Akteure im Weltraum aktiv: Die Milliardäre Elon Musk, Jeff Bezos oder Richard Branson liefern sich seit einiger Zeit ein privates "Space-Race".
Offen ist nach wie vor die Frage nach der Besiedlung anderer Planeten: Musk ist optimistisch und sprach schon davon, dass in den 2060ern 1 Mio. Menschen auf dem Mars leben könnten.
Welche Szenarien Fachleute für die Begegnung mit außerirdischer Intelligenz erdacht haben, kannst du hier lesen:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1024
Mit dieser leicht abgehobenen Nachricht verabschieden wir uns in die Weihnachtspause. Am 3. Januar 2022 melden wir uns wieder. Wir wünschen frohe Weihnachten!
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
30.12.2021: Quiz Jahresrückblick 2021
Überraschung! 🙂
Mitten in der ❄️Winterpause❄️ doch ein Lebenszeichen von uns...
Wir möchten gern mit Dir auf das Jahr 2021 in Politik und Gesellschaft zurückblicken.
Neben der dauerpräsenten Corona-Pandemie🦠 hat uns in Deutschland vor allem die Bundestagswahl🗳 beschäftigt. Vom Wahlkampf bis zum Koalitionsvertrag. Aber auch darüber hinaus gab es national🇩🇪 und international🌏 vieles, an das wir uns noch länger erinnern werden. Manchmal gern, manchmal eher weniger.
👉 Teste jetzt, woran du dich erinnern kannst hier in unserem
👉 Unseren Jahresrückblick in Bildern findest Du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1025
Viele Grüße und einen guten Rutsch!
Deine bpb-Online-Redaktion