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September 2021 | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

September 2021 Deine tägliche Dosis Politik

/ 24 Minuten zu lesen

Hier findest du alle Beiträge vom September 2021.

(© bpb)

01.09.2021: Wahlhelfer/-innen

Guten Morgen,

wer sorgt dafür, dass die Bundestagswahl am 26. September ordnungsgemäß abläuft und wir schon kurz nach Schließung der Wahllokale erste Ergebnisse bekommen? Rund 650.000 Wahlhelfer/-innen sind am Wahltag wieder im Einsatz.

Wahlhelfer/-innen?

Am Wahltag gehört zu den Aufgaben der Wahlhelfer/-innen u.a., dass sie

  • die Stimmzettel ausgeben,

  • die Wähler/-innen und die abgegebenen Stimmen zählen,

  • das Wahlergebnis feststellen

  • und für Ruhe und Ordnung im Wahlraum sorgen.

  • Sie bilden den Wahlvorstand, zu dem immer ein/-e Wahlvorsteher/-in samt Stellvertreter/-in gehören – und, je nach Größe des Wahlbezirks, 3 bis 6 Beisitzende.

  • Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt, es wird aber ein "Erfrischungsgeld" gezahlt.

Warum ist die Aufgabe so wichtig?

  • Um Neutralität und Unabhängigkeit zu garantieren, werden Wahlen in D. nicht von der staatlichen Verwaltung durchgeführt. Deswegen können alle Wahlberechtigten von ihrer Gemeinde zur Wahlhilfe berufen werden. Die meisten melden sich aber freiwillig.

  • Alle Mitglieder des Wahlvorstands müssen am Ende der Wahl das Protokoll über ihren Ablauf sowie die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses genehmigen und unterzeichnen.

Wahlhelfer/-innen tragen also die Verantwortung für die korrekte Durchführung freier Wahlen und damit für das Funktionieren der Demokratie.

Das möchte ich auch machen!

  • Grundsätzlich können alle Wahlberechtigten auch Wahlhelfer/-innen werden.

  • Zur Wahl stehende Kandidat/-innen und ihre Vertrauenspersonen sind nicht zugelassen.

  • An manchen Orten werden noch Wahlhelfer/-innen gesucht. Falls du dich für die Aufgabe interessierst, informiere dich auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde.

Was ein Wahlhelfer am Wahltag erlebt:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp965

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

02.09.2021: 50 Jahre BAföG

Guten Morgen!

Das BAföG ist 50 geworden!

BAföG?

  • BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das trat am 1. September 1971 in Kraft.

  • Ziel war und ist, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Studium oder höheren Schulabschluss zu ermöglichen – unabhängig von ihrem sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund.

  • Außerdem sollte die Zahl qualifizierter Fachkräfte erhöht werden.

  • Seit seiner Einführung wurden über 90 Mrd. Euro an Schüler/-innen und Studierende ausgezahlt.

Wer hat Anspruch?

  • BAföG richtet sich vor allem an Studierende. Aber auch Schüler/-innen ab der 10. Klasse und an bestimmten Fach- und berufsbildenden Schulen können es beziehen.

  • Anspruch und Höhe hängen in erster Linie vom eigenen Einkommen sowie dem der Eltern ab. Aber es kommt auch auf die Ausbildungseinrichtung und die Wohnkosten an.

  • Derzeit gibt es maximal 861 Euro pro Monat.

  • Ein Teil des BAföGs muss zurückgezahlt werden – zumindest bei Studierenden. Aber höchstens die Hälfte der Gesamtsumme der Unterstützung.

Entwicklung bis heute

  • Das BAföG wurde mehrmals überarbeitet. Zunächst war es z.B. ein Vollzuschuss ohne Rückzahlung.

  • Die Zahl der Empfänger/-innen geht zurück: Wurden im Jahr nach der Einführung 44,6 % der Studierenden gefördert, sind es heute noch 11 %.

  • Die aktuellen Regelungen sind umstritten. Kritiker/-innen beklagen z.B., dass soziale Ungleichheiten durch BAföG nicht ausreichend gemindert und das Ziel der Herstellung von Chancengleichheit verfehlt werde.

Mehr Details findest du im Hintergrund aktuell:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/tcq

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

03.09.2021: Der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2021

Guten Morgen,

welche Partei passt am besten zu deinen politischen Ansichten? Falls du diese Frage nicht sicher beantworten kannst, kein Problem: Der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl am 26. September 2021 ist seit gestern online!

Die Parteien

  • Eine Partei ist ein Zusammenschluss von politisch gleichgesinnten Menschen, die gemeinsam bestimmte gesellschaftliche oder wirtschaftliche Interessen verfolgen.

  • Unter welchen Voraussetzungen sich eine Partei zur Wahl stellen darf, regeln das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung.

  • Diesmal nehmen an der Bundestagswahl insgesamt 47 Parteien teil, 40 davon mit eigenen Landeslisten.

Die Wahlprogramme

  • Jede Partei beschreibt ihre Pläne und Ziele in einem Wahlprogramm, das man auf der Website der jeweiligen Partei findet.

  • Darin geht es zum Beispiel um Themen wie den Mindestlohn, den Ausstieg aus der Kohleverstromung oder die Ausgaben für die Bundeswehr.

  • Die Schlüsselthemen im aktuellen Wahlkampf sind laut Experten/-innen vor allem der Klimaschutz sowie der Umgang mit der Corona-Pandemie und ihren Folgen.

Der Wahl-O-Mat

  • Bei den vielen Parteien und Wahlprogrammen kann man leicht den Überblick verlieren. Der Wahl-O-Mat zeigt dir, zu welchem Grad deine Positionen mit denen der Parteien übereinstimmen.

  • Dafür legt dir der Wahl-O-Mat 38 Thesen vor, z.B.: "Der Bund soll mehr Zuständigkeiten in der Schulpolitik erhalten". Der Wahl-O-Mat fragt, ob du den Thesen zustimmst oder nicht (oder ob du "neutral" bist), und vergleicht deine Antworten mit denen der von dir ausgewählten Parteien.

  • An der Entstehung beteiligt ist eine Redaktion aus 19 Jung- und Erstwähler/-innen. Alle Wahlberechtigten zwischen 18 und 26 Jahren können sich dafür bewerben. Sie erarbeiten zusammen mit Experten/-innen die zentralen Thesen des Wahl-O-Mats.

Hier findest du alle Infos rund um den Wahl-O-Mat zur Bundestagwahl 2021:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp966

Direkt zum Wahl-O-Mat kommst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp967

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

06.09.2021: Vor 30 Jahren: Unabhängigkeit baltischer Staaten

Guten Morgen,

heute vor 30 Jahren erkannte die Sowjetunion die Unabhängigkeit der baltischen Staaten an. Das sind Estland, Lettland und Litauen.

Hintergrund

  • Die Unabhängigkeitsbestrebungen waren eng mit dem Reformkurs verknüpft, den Michail Gorbatschow, Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, 1985 ausgerufenen hatte.

  • Die entstandenen politischen Freiräume wurden in den baltischen Staaten zur Gründung von Oppositionsbewegungen genutzt: Ab 1987 wurden sie sichtbar und protestierten z.B. an Gedenktagen und setzten sich gegen Großbauprojekte ein.

  • 1988 gründeten sich sogenannte Volksfronten, die als Dachorganisationen die unterschiedlichen Reformbewegungen bündelten.

  • Die polit. Führungen in Estland, Lettland und Litauen blieben allerdings zunächst auf der Linie Moskaus.

Unabhängigkeit

  • Am 11. März 1990 war es dann doch so weit: Litauen erklärte seine Unabhängigkeit von der Sowjetunion. Dazu setzte das Parlament die sowjet. Verfassung formell außer Kraft und rief die eigenständige "Republik Litauen" aus.

  • Am 4. und 8. Mai1990 folgten Lettland und Estland und verkündeten ihre Unabhängigkeit.

  • Erst anderthalb Jahre später, am 6. September 1991, gab die sowjet. Führung nach und erkannte die Unabhängigkeit der baltischen Staaten an. Die Europäische Union hatte dies bereits im August getan.

Entwicklung bis heute und Verhältnis zu Russland

  • In der Folge orientierten sich die baltischen Staaten in Richtung der westlichen Bündnisse. 2004 wurden sie Mitglieder der Nato und der EU.

  • Bis heute ist das Verhältnis der baltischen Staaten zu Russland gespannt: Gründe sind z.B. Konflikte um Grenzregelungen und der baltische Wunsch nach Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen.

  • In allen baltischen Staaten leben außerdem russische Minderheiten. Befürchtet wird, dass Russland deren Situation zum Vorwand nehmen und, ähnlich wie bei der Annexion der Krim 2014, territoriale Ansprüche erheben könnte.

Mehr zum Thema findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/tdr

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

07.09.2021: Erweiterung des DAX

Guten Morgen,

der Deutsche Aktienindex (DAX) bekommt zehn neue Mitglieder. Statt bisher 30, sollen ab dem 20. September 40 Unternehmen vertreten sein.

Was ist der DAX?

  • Ein Barometer der deutschen Wirtschaft. Der Aktienindex zeigt an, wie sich der Wert von börsennotierten deutschen Unternehmen entwickelt.

  • Bisher waren im DAX vor allem Unternehmen der "klassischen Industrien" prägend: Chemie- und Autoindustrie (z. B. BASF, Bayer o. Daimler, BMW), Energiewirtschaft (RWE, E.ON), Banken und Finanzdienstleister (Deutsche Bank).

Wer ist neu dabei?

  • Die Erweiterung soll die deutsche Wirtschaft breiter abbilden. Dazu werden Unternehmen der Gesundheits- und Medizintechnik (Siemens Healthineers, Qiagen) und des Online-Einzelhandel (Zalando, HelloFresh) ebenso in den DAX aufgenommen wie der Flugzeug- und Rüstungskonzern Airbus.

  • Wer in den Dax aufgenommen und wer wieder rausgeworfen wird (wie kürzlich Wirecard oder Lufthansa) entscheidet die Deutsche Börse gemeinsam mit Bankenvertreter/-innen. Ausschlaggebend sind u. a. Börsenwerte und Kursverläufe der Unternehmen.

  • Nach dem Wirecard-Skandal gelten zudem künftig strengere Regeln für DAX-Unternehmen. Sie müssen u. a. detaillierter Auskünfte über ihre Geschäfte geben. Dies soll mehr Stabilität schaffen und Vertrauen in den Index stärken.

Der Aktienhandel boomt

  • In Deutschland gibt es derzeit so viele Aktionär/-innen wie zuletzt vor 20 Jahren. Im letzten Jahr besaßen rund 12,35 Mio. Menschen in D. Anteilsscheine oder Aktienfonds. Das sind 28 % mehr als 2019.

  • ETF-Fonds und Aktien zum Trotz: Girokonto und Sparbuch bleiben in Deutschland die beliebtesten Anlageformen.

Wie hat sich der Aktienhandel in den letzten 40 Jahren entwickelt? Und was bedeutet Umschlaghäufigkeit? Mehr dazu findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp968

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

08.09.2021: Wahlwerbung

Guten Morgen,

Plakate, Wurfsendungen oder TV-Spots: Wahlwerbung ist derzeit allgegenwärtig. Doch welche Regeln gelten dabei eigentlich?

Die Spielregeln

  • Grundsätzlich ist Wahlwerbung erlaubt und durch das Grundgesetz (GG) geschützt.

  • Wo und ab wann Parteien mit Plakaten oder an Ständen werben dürfen, bestimmt die jeweilige Gemeinde. Einige Regeln gelten aber allgemein:

  • Parteien benötigen eine Genehmigung für öffentliche Wahlwerbung. Die erhalten sie in den letzten Wochen vor der Wahl jedoch in der Regel problemlos.

  • Wahlplakate dürfen die Straßenverkehrsordnung nicht gefährden, also z.B. keine Verkehrsschilder verdecken.

  • Am Wahltag ist an und in Wahllokalen jegliche Beeinflussung der Wählenden verboten.

Wahlkampf in den Medien

  • Wahlwerbung im Radio und Fernsehen ist nur zu bestimmten Wahlsendezeiten erlaubt, und sie muss eindeutig gekennzeichnet sein. Das regeln Landesmediengesetze und der Medienstaatsvertrag.

  • Auch in den sozialen Medien können Parteien werben. Kooperieren sie hier mit Influencern gelten jedoch strenge Regeln, die von den Landesmedienanstalten überwacht werden. Bezahlte Werbung für eine Partei ist z.B. verboten.

Wahlkampf 2021

  • Aufgrund der Corona-Pandemie findet der diesjährige Wahlkampf überwiegend im Netz statt. Haustürgespräche oder Großveranstaltungen gibt es weniger als in den letzten Jahren.

  • Für den digitalen Wahlkampf gibt es bislang wenige klare, gesetzliche Regeln. Ob und wie politische Onlinewerbung erlaubt ist, entscheiden Tech-Konzerne wie Facebook größtenteils selbst.

  • Die meisten großen Parteien haben zwar Selbstverpflichtungen zu transparentem und fairem Verhalten im Netz unterzeichnet – dennoch kursieren gerade in sozialen Medien viele Falschinformationen.

Mehr zum digitalen Wahlkampf und Gefahren durch die Verbreitung von Fake News gibt’s hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp969

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

P.S.: Vielen Dank für das Testen der Beta-Version unseres Wahl-Bots! Die finale Version des Bots ist jetzt live und wird stetig verbessert. Hier geht's zu unserem Bot zur Bundestagswahl:
Externer Link: https://wahl.bundesbots.de/

09.09.2021: Vor einem Jahr: Flüchtlingslager Moria abgebrannt

Guten Morgen,

vor genau einem Jahr brannte das Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos, mehr als 12.000 Menschen wurden obdachlos.

Wie kam es zu dem Brand?

  • Das Lager in Moria war für etwa 2.800 Personen ausgelegt, zum Zeitpunkt des Brandes lebten dort aber mehr als 12.600 Menschen. Nach den Richtlinien des EU-Türkei-Deals sollte u.a. dort über die Zulässigkeit ihres Asylantrags entschieden werden.

  • In der Nacht auf den 9.9.2020 brachen in Moria mehrere Feuer aus. Windböen bis zu 60km/h erschwerten die Löscharbeiten.

  • Sechs mutmaßliche Brandstifter wurden in diesem Jahr zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ihre Rechtsanwälte haben Berufung eingelegt.

Wo wohnen die Menschen heute?

  • Seit dem Brand wurden viele Asylverfahren rasch bewilligt. Viele Geflüchtete leben nun auf dem Festland, jedoch weiterhin unter sehr schlechten Bedingungen.

  • Die Menschen zogen zuerst von Moria ins provisorische Lager Kara Tepe um – auch "Moria 2" genannt. Das Lager, in dem heute noch rund 3.000 Menschen leben, ist immer noch ein Provisorium und nicht für den anstehenden Winter ausgestattet.

  • NGOs beklagen, dass die Arbeit in Moria 2 schwieriger geworden ist. Journalistinnen und Journalisten haben so gut wie keinen Zutritt mehr.

Und wie sind die Reaktionen im Ausland?

  • Die EU stellt mehr als 155 Millionen Euro für zwei Lager auf den griechischen Inseln Lesbos und Chios bereit. Es wurde jedoch noch nicht mit dem Bau begonnen. Eine grundsätzliche Verbesserung der Situation, jenseits der Unterbringung in Lagern, ist derzeit nicht in Sicht.

  • Deutschland hat von den ursprünglichen ca. 12.000 Moria-Geflüchteten 2.750 aufgenommen.

Dich interessiert, wie viele Geflüchtete derzeit Zuflucht suchen? Hier haben wir alle wichtigen Infos: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp971

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

10.09.2021: Wahlrecht: Geschichte, Gegenwart und Zukunft

Guten Morgen!

Wer darf eigentlich zur Bundestagswahl (BTW) wählen? Ein kurzer Blick auf die Geschichte, Gegenwart und Zukunft:

Ein langer Weg

  • 1849 beschloss die Frankfurter Nationalversammlung erstmals im deutschen Raum ein gleiches, direktes und nahezu allgemeines Stimmrecht für Männer ab 25.

  • Frauen mussten noch bis 1918 für ihr Wahlrecht kämpfen. Seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 durften wirklich alle ab 20 an die Wahlurne.

  • Seit 1975 liegt im Bund das Wahlalter für das aktive (wählen) und passive (gewählt werden) Wahlrecht bei 18.

Wahlrecht aktuell…

  • Wahlberechtigt zur BTW ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft hat und seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnt. Deutsche, die im Ausland leben, können beantragen, ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

  • Bei Straftaten wie Hochverrat, Landesverrat, Abgeordnetenbestechung oder Wahlbehinderung kann das Wahlrecht für maximal 5 Jahre entzogen werden. Menschen im Gefängnis dürfen in der Regel an Wahl teilnehmen.

  • Das Wahlrecht darf nur persönlich ausgeübt werden. Menschen mit Behinderung können aber z. B. Unterstützung beim Wahlvorgang bekommen.

…und in Zukunft? Diskutiert wird über…

  • ein Wahlrecht ab Geburt: Der deutsche Familienverband denkt, das könne mehr Teilhabe und eine kinderfreundlichere Politik ermöglichen.

  • Wählen ab 16: Was bereits bei einigen Landtagswahlen geht, fordern einige Parteien und Jugendverbände auch für die Bundestagswahl.

  • ein Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass: Sie haben bei einer BTW kein Wahlrecht, egal, wie lange sie schon hier leben. Einige Initiativen treten deshalb dafür ein, das Wahlrecht für diese Menschen anzupassen.

Bundesweit Wählen ab 16? Ein Pro und Contra:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp972

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

13.09.2021: Vor 20 Jahren: Anschläge am 11.09.2001

Guten Morgen,

am Samstag jährten sich die Anschläge vom 11. September 2001. Die Ereignisse von damals wirken bis heute – nicht nur politisch – nach.

Was passierte vor 20 Jahren?

  • Am Morgen des 11. September brachten islamistische Terroristen vier US-Linienflugzeuge unter ihre Kontrolle.

  • Zwei Flugzeuge steuerten sie gegen 9 Uhr in den Nord- und Südturm des World Trade Centers in New York. Die Türme stürzten später ein.

  • Ein weiteres Flugzeug lenkten sie in den Westteil des Pentagons – dem Sitz des US-Verteidigungsministeriums.

  • Die vierte Maschine steuerten die Terroristen Richtung Washington – unklar ist, mit welchem Ziel. Passagiere konnten die Entführer überwältigen, das Flugzeug schlug auf einem Feld in Pennsylvania ein.

  • Insgesamt starben bei den Anschlägen etwa 3.000 Menschen aus 92 Nationen, mehr als 6.000 wurden verletzt.

Wie reagierten die USA?

  • Schnell deuteten Indizien darauf hin, dass das von Osama bin Laden geführte radikal-islamistische Terrornetzwerk Al-Qaida hinter den Anschlägen steckte.

  • US-Präsident Bush erklärte in der Folge u. a. Al-Qaida verantwortlich und dem weltweiten Terrorismus den Krieg. Es folgten die umstrittenen Einsätze in Afghanistan und Irak sowie weitere Militärmissionen.

  • Mit dem Gesetzespaket "Patriot Act" erhielten Polizei und Geheimdienste weitreichende Befugnisse, Verdächtige zu überwachen.

Internationale Folgen

  • Die NATO rief zum ersten Mal den Bündnisfall aus. Die Vereinten Nationen verabschiedeten mehrere Resolutionen. Darunter die UN-Resolution 1373, die u. a. Staaten untersagt, Terroristen Schutz und finanzielle Unterstützung zu bieten und das Recht eines Landes auf Selbstverteidigung betont.

  • Weltweit beschlossen Staaten weitreichende und oft umstrittene Anti-Terror-Gesetze. Zwischen 2001-2008 wurden allein in D. 26 Gesetze und internationale Abkommen zur Terrorbekämpfung beschlossen.

Mehr zu den Anschlägen und den Folgen erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp973

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

14.09.2021: Afghanistan-Hilfen

Guten Morgen,

die Grundversorgung der Menschen in Afghanistan ist akut gefährdet. Aktuell wird international darüber beraten, wie geholfen werden kann.

Politischer Hintergrund:

  • Nach fast 20 Jahren erklärte die NATO Ende August den Einsatz in Afghanistan für beendet. Die im Land stationierten Truppen zogen ab.

  • Zuletzt waren ca. 10.000 Soldatinnen und Soldaten aus 36 NATO-Mitgliedstaaten und Partnerländern im Einsatz. Sie sollten das Land beim Aufbau einer stabilen Demokratie unterstützen und die Machtübernahme radikaler Kräfte verhindern.

  • Nach dem Abzug haben die islamistischen Taliban mit militärischen Mitteln die Macht ergriffen. Am 15. August nahmen sie die Hauptstadt Kabul ein.

Lage im Land:

  • Die UN warnen vor sich ausbreitender Armut, weil die Wirtschaft Afghanistans seit der Machtübernahme faktisch zusammengebrochen ist.

  • Proteste der Bevölkerung gegen die Taliban werden gewaltsam beendet, Kritiker/-innen und Journalist/-innen bedroht und angegriffen.

  • Deshalb sind die Taliban gefürchtet und viele Menschen sind auf der Flucht – allein 3,5 Millionen innerhalb des Landes. Auch Hilfsorganisationen haben die meisten ihrer Mitarbeiter/-innen aus Sicherheitsgründen ausgeflogen.

Humanitäre Hilfe:

  • Afghanistan leidet außerdem unter einer schweren Dürre. Ein Großteil der Bevölkerung hat nicht genug zu essen. Besonders in den Lagern Geflüchteter mangelt es an Wasser, Nahrung und Medikamenten.

  • Die UN gehen davon aus, dass min. 500 Mio. Euro Nothilfe bis Jahresende nötig sein werden.

  • EU und internationale Gemeinschaft wollen weiter humanitäre Nothilfe leisten. Darüberhinausgehende Hilfsleistungen sollen aber davon abhängig gemacht werden, ob die Taliban grundlegende Menschenrechte achten.

Mehr zur Lage in Afghanistan erfährst du z. B. in unserer Sicherheitspolitischen Presseschau:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp974

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

15.09.2021: Bundestagswahl - aber wie?

Guten Morgen!

Die Bundestagswahl rückt näher – Zeit, sich mit den Basics der Stimmabgabe zu beschäftigen: Was gilt es am übernächsten Sonntag zu beachten?

Im Wahllokal …

  • zeigst du deinen Perso oder Pass und die Wahlbenachrichtigung her. Dann erhältst du deinen Stimmzettel.

  • Auf dem kannst du 2 Kreuze setzen: Mit der Erststimme wählst du einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus deinem Wahlkreis; mit der Zweitstimme wählst du eine Partei.

  • Wenn du hinter dem Sichtschutz deine 2 Kreuze gemacht hast, steckst du den Stimmzettel in die Wahlurne.

Dann wird gezählt ...

  • Wer am Wahlsonntag bis 18 Uhr ansteht, darf noch wählen. Danach ist Schluss. Die Wahlhelfer/-innen haben aber noch keinen Feierabend ...

  • … denn jetzt wird die Wahlurne geleert – und das große Zählen beginnt. Die Stimmenauszählung ist öffentlich. Wer möchte, kann also Wahlbeobachter/-in werden.

  • Auch die Briefwahlstimmen werden am Wahltag nach 18 Uhr ausgezählt.

Ein Stimmzettel ist gültig, wenn ...

  • maximal 2 Stimmen vergeben wurden – je eine für Erst- und Zweitstimme (auch mit nur einem Kreuz gilt der Stimmzettel).

  • der Stimmzettel ansonsten am besten leer bleibt (auf keinen Fall unterschreiben – geheime Wahl!).

Wann wissen wir das Ergebnis?

  • Die ersten Prognosen gibt es um 18 Uhr. Sie sind ein Stimmungsbild aus anonymen Befragungen von Wählenden nach Verlassen des Wahllokals.

  • Die ersten Hochrechnungen sind dann Zwischenstände mit echten Auszählungen. Im Verlauf der Nacht kommen immer mehr Wahlkreise dazu.

  • Das vorläufige Endergebnis gibt's wohl am frühen Morgen – bei der Wahl 2017 lag es gegen 5.30 Uhr vor. Das endgültige Ergebnis stand damals zweieinhalb Wochen später fest.

Noch Fragen? Unser Wahl-Bot beantwortet sie:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp975

Genauere Infos zum Ablauf und was du beachten musst, findest du in unserer Wahlhilfe:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp976

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

16.09.2021: Schutz der Ozonschicht

Guten Morgen,

kennst du das größte Sonnensegel der Welt? Genau, die Ozonschicht ist gemeint und heute erinnern die Vereinten Nationen daran, sie zu erhalten.

Die Ozonschicht…

  • … ist eine Gasschicht und befindet sich größtenteils in der Stratosphäre. Diese Schicht der Erdatmosphäre liegt in etwa 15-50 km Höhe.

  • … schützt Tiere, Pflanzen und Menschen vor der schädlichen ultravioletten (UV) Strahlung der Sonne. Diese verursacht u.a. Hautkrebs und Augenleiden.

Das Ozonloch

  • Seit den 70er Jahren wird eine starke Ausdünnung der Ozonschicht über dem Süd- und selten am Nordpol beobachtet. Dieses Phänomen bezeichnet man als Ozonloch.

  • Dazu trugen u.a. bestimmte chemische Substanzen bei: Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), die z.B. als Kältemittel in Kühlschränken oder Treibgasen in Spraydosen verwendet wurden, und Halone, die beispielsweise in Feuerlöschern eingesetzt wurden.

  • Seit über 20 Jahren verringern sich auch in den mittleren Breiten die Ozonwerte. Über die Gründe sind sich Forschende unsicher, wahrscheinlich trägt u.a. der Klimawandel dazu bei.

Maßnahmen zur Regenerierung

  • 1987 verpflichteten sich alle (!) Länder der Welt im Montrealer Protokoll, die Produktion und den Verbrauch ozonabbauender Stoffe schrittweise zu verringern.

  • 2009 legte die EU mit einer neuen Ozonverordnung nach. Diese ist noch wesentlich strikter als das Montrealer Protokoll und verbietet die Verwendung ozonschädigender Stoffe weitgehend.

  • 2016 wurde das Montrealer Protokoll ausgeweitet. Seitdem sind auch nicht-ozonschädliche Stoffe verboten. Diese Treibhausgase beschleunigen stark die Erderwärmung.

  • Zwar erholt sich die Ozonschicht seit ein paar Jahrzehnten, aber Wissenschaftler/-innen geben noch keine Entwarnung. Sie befürchten, dass der Klimawandel den Ozonabbau antreiben könnte.

Du möchtest mehr zum Thema Ozon wissen? Eine interaktive Einführung gibt es hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/thr

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

17.09.2021: Wahl-Quiz

Guten Morgen!

(© picture-alliance, Geisler-Fotopress/Christian Hardt)

Bist du startklar für die Bundestagswahl? Erststimme, Zweitstimme, Briefwahl – Teste Dein Wissen mit unserem Interner Link: Wahl-Quiz.

Mehr Quiz und viele weitere Infos zur Wahl hat unser Wahl-Bot. Jetzt und rund um die Uhr bis zur Wahl mit ihm chatten:
Externer Link: http://wahl.bundesbots.de

Dir ein schönes Wochenende!

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

20.09.2021: Facebook löscht "Querdenken"-Kontos

Guten Morgen,

Ende letzter Woche hat Facebook 150 Konten und Gruppen gelöscht, die der "Querdenken"-Bewegung zugeordnet werden. Zudem können einige Webseiten der Szene nicht länger auf Facebook verlinkt werden.

Warum die Löschung?

  • Facebook begründete die Maßnahmen damit, dass die Bewegung für eine "koordinierte Schädigung der Gesellschaft" verantwortlich sei, Falschinformationen verbreite und zu Gewalt aufriefe.

  • Anhänger/-innen von "Querdenken" gehen seit Monaten gegen die staatl. Corona-Maßnahmen auf die Straße. Bei den Demos kam es wiederholt zu Angriffen auf Polizei und Presse.

  • Die Löschung betrifft Konten/Gruppen auf Facebook und Instagram, nicht aber auf WhatsApp.

Social Media und "Querdenken"

  • Soziale Netzwerke spielen für Bewegungen wie "Querdenken" eine zentrale Rolle in Bezug auf Organisation, Austausch und Mobilisierung.

  • Die Netzwerke gehen vielfach nur zurückhaltend gegen Falschinformationen und Verschwörungserzählungen vor. Zuletzt hat vor allem der Messenger Telegram wegen laxer Regeln viel Zulauf aus der "Querdenken"-Szene bekommen.

  • Studien haben auch gezeigt, dass die Algorithmen der großen Netzwerke zur Radikalisierung beitragen (Filterblasen).

Reaktionen

  • Mitglieder der Bewegung kündigten rechtliche Schritte gegen die Löschung an.

  • Einige kritisieren die zu späte Löschung durch Facebook und dass WhatsApp-Konten nicht betroffen sind.

  • Umstritten ist, ob es Aufgabe von Konzernen oder Justiz ist, die Löschung von problematischen Inhalten zu veranlassen.

Warnen oder Löschen: Wie sollen Plattformen mit Desinformationen umgehen?
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp977

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

21.09.2021: Nichtwähler/-innen

Guten Morgen,

am kommenden Sonntag haben ca. 60 Mio Deutsche die Wahl: Es findet die Bundestagswahl statt. Doch nicht alle lockt der Wahlschein auch in die Wahlkabine.

Wie viele wählen nicht?

  • In der Bundesrepublik Deutschland lag die Wahlbeteiligung bis zur Bundestagswahl 2002 meist über oder etwa bei 80%. Seitdem sank die Zahl jedoch. Die Wahl im Jahr 2009 markierte mit einer Beteiligung von 70% einen bisherigen Tiefstand.

  • Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2017 lag der Anteil derjenigen, die nicht wählten etwa bei 23,8%.

  • Der Anteil derer, die nicht zur Wahl gehen hängt zudem von der jeweiligen Wahl ab. An der Bundestagswahl beteiligen sich am meisten, gefolgt von den Landtagswahlen und der Europawahl. Bei Kommunalwahlen liegt die Wahlbeteiligung häufig bei unter 50 %.

  • Außerdem dürfen längst nicht alle Menschen, die in Deutschland leben bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben. Etwa 10 Millionen Menschen, die in Deutschland leben aber keinen deutschen Pass besitzen, können nicht an der Wahl teilnehmen.

Wo liegen die Gründe?

  • Studien kommen zudem zum Schluss, dass Nichtwähler/-innen nicht über weniger Interesse an politischen Fragen verfügen, sondern dass eine Vielzahl anderer Gründe dazu führt, dass sie nicht wählen.

  • Einen besonders wichtigen Aspekt scheinen dabei die Lebensverhältnisse der Menschen zu spielen. So weisen Regionen, in denen Menschen in prekären Verhältnissen leben häufig eine deutlich niedrigere Wahlbeteiligung auf.

Warum ist meine Stimme wichtig?

  • Wählen ist der Kern unserer Demokratie. Nur wenn Du wählst, kannst du mitbestimmen!

  • Nichtwählen aus Protest funktioniert nicht. Wenn Du protestieren willst, solltest Du eine Botschaft haben.

  • Gerade bei knappen Wahlen kommt es auf jede Stimme an.

Du oder jemand in deinem Umfeld ist noch unentschlossen? Teste die geläufigsten Argumente im Wahlbingo für Nichtwählende:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp978

Oder lass dir deine Fragen von unserem Wahl-Bot beantworten:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp979

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

22.09.2021: Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan

Guten Morgen,

seit der Machtübernahme der Taliban kommt es immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen – das kritisieren Menschenrechtsorganisationen in einem neuen Bericht.

Hintergrund

  • Ende August übernahmen die radikal-islamistischen Taliban die Kontrolle im Land. Seitdem verschlechtert sich die humanitäre Lage zusehends:

  • Etwa 3,5 Mio. Menschen sind im Land auf der Flucht.

  • Die Wirtschaft ist weitgehend zusammengebrochen.

  • Lebensmittel werden knapp, etwa ein Drittel der Bevölkerung ist von Hunger bedroht.

Menschenrechtsverletzungen

  • Die Taliban sicherten zu, die Menschenrechte im Land zu achten. Doch Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International beobachteten zahlreiche Menschenrechtsverletzungen, die sie nun in einem Bericht veröffentlichten.

  • Sie berichten von Tötungen von Zivilist/-innen, von landesweiten Drohungen und Übergriffen gegen Aktivist/-innen sowie Journalist/-innen.

  • Besonders gefährdet sind auch ethnische Minderheiten und Menschen, die mit der früheren Regierung oder den NATO-Staaten zusammengearbeitet haben.

  • Frauen sind u.a. von Arbeitsverboten betroffen. Medien berichten außerdem, dass Mädchen derzeit vom Unterricht an weiterführenden Schulen ausgeschlossen sind.

Widerstand

  • Demonstrationen sind seit etwa zwei Wochen verboten, finden aber vereinzelt weiterhin statt.

  • Am Sonntag protestierte etwa eine Gruppe Frauen gegen die Schließung des Ministeriums für Frauenangelegenheiten. Dieses war zum „Ministerium für Gebet und Orientierung sowie zur Förderung der Tugend und zur Verhinderung von Laster“ umgewandelt worden.

  • Z.T. hat sich der Widerstand auch in die Sozialen Medien verlagert: Unter dem Hashtag #DoNotTouchMyClothes posten junge Frauen Fotos in landestypischer farbenfroher Kleidung, um gegen die strenge Kleiderordnung zu protestieren.

Mehr zur Lage in Afghanistan:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/tka

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

23.09.2021: Wahl und Corona

Guten Morgen!
Eine Bundestagswahl unter den Bedingungen einer globalen Pandemie – das hat es bislang noch nicht gegeben. Am Sonntag wird es nun erstmals der Fall sein. Welche Auswirkungen hat das?

Infektionsschutz bei der Wahl

  • Auch im Wahllokal gelten die Hygienemaßnahmen entsprechend der Coronaschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes. D.h. in der Regel: Wer eintritt, muss sich an Maskenpflicht und Mindestabstand halten.

  • Ein 3G-Nachweis ("geimpft, genesen, getestet") ist jedoch nicht erforderlich.

  • Denn: Die Stimmabgabe ist ein politisches Grundrecht und soll durch die Pandemie nicht eingeschränkt werden!

Wie verändert Corona die Wahl?

  • Im Wahlkampf waren direkte Kontakte zu potenziellen Wähler/-innen (Straßenstände, Haustürbesuche) nur eingeschränkt möglich. Parteien setzten daher verstärkt auf Plakat- oder Social-Media-Kampagnen.

  • Aufgrund der Corona-Pandemie werden dieses Jahr ca. 50 % Briefwähler/-innen erwartet. Bei der Bundestagswahl 2017 waren es noch 28,6 %.

  • Eine Konsequenz: Viele haben schon gewählt und können nicht mehr auf Vorkommnisse/ Entwicklungen unmittelbar vor dem Wahltermin reagieren.

Ist die Briefwahl unsicher(er)?

  • Immer wieder gibt es gerade in Social Media Gerüchte und Falschmeldungen, dass die Briefwahl nicht sicher sei. Fachleute widersprechen:

  • Briefwahlunterlagen werden zuverlässig und nach einem festen System beantragt und versandt.

  • Briefwähler/-innen müssen eidesstattlich versichern, ihre Stimme selbst abgegeben zu haben. Wer hier betrügt, macht sich strafbar.

  • Per Briefwahl abgegebene Stimmzettel werden wie alle anderen geprüft und öffentlich ausgezählt.

Also gib, sofern Du wahlberechtigt bist, Deine Stimme ab – ob noch schnell per Briefwahl (am besten spätestens heute abschicken!) oder ganz klassisch am Sonntag im Wahllokal!

Mehr zum Ablauf am Wahltag erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp980

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

26.09.2021: Wählen gehen!

Guten Morgen!

Du hast die Wahl! (© bpb)

"To Do" für heute: Wählen gehen! Wie läuft es ab und was erwartet Dich?

Die Wahl im Wahllokal

Die Adresse Deines Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigung. Dort kannst du zwischen 8 und 18 Uhr Deine Stimme abgeben. Nicht vergessen: Ausweis, Wahlbenachrichtigung und Maske mitnehmen.

Ein paar No-Gos gibt es: Selfies oder Videos in der Wahlkabine sind verboten ("geheime Wahl")! Und schreibe bitte nichts auf den Stimmzettel – dadurch wird er ungültig.

Du hast vergessen, die Briefwahlunterlagen abzuschicken? Keine Panik: Noch bis 18 Uhr kannst du sie heute bei deinem Wahllokal abgeben – den Ausweis nicht vergessen!

Erst- und Zweitstimme

  • Mit der Erststimme (links auf dem Stimmzettel) wählst du einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus deinem Wahlkreis. Die Person mit den meisten Stimmen zieht direkt in den Bundestag ein.

  • Mit der Zweitstimme (rechts auf dem Stimmzettel) wählst du die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimmen sind entscheidend dafür, wie stark die Parteien im Bundestag vertreten sind.

Wann kommt das Ergebnis?

  • Die erste Prognose – ein Stimmungsbild aus anonymen Befragungen von Wählenden nach Verlassen des Wahllokals – gibt’s kurz nach 18 Uhr.

  • Die ersten Hochrechnungen sind dann Zwischenstände der Auszählungen. Je mehr Wahlkreise gezählt sind, desto mehr nähert sich die Angabe dem Endergebnis.

  • Das vorläufige Endergebnis verkündet der Bundeswahlleiter meist in der Nacht oder am frühen Morgen – 2017 war das gegen 5.30 Uhr.

Wir wünschen dir einen schönen Wahltag!
Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Du bist noch unentschlossen? Spiel den Wahl-O-Mat und informiere dich über die Themen und Positionen der Parteien:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp982

PPS: Fragen rund um die Wahl beantwortet dir auch unser Wahl-Bot:
 Externer Link: https://wahl.bundesbots.de/

PPPS: Jetzt aber – geh wählen!

27.09.2021: Bundestagswahl

Guten Morgen!

Deutschland hat gewählt! Wie ist die Bundestagswahl 2021 ausgegangen? Und wie geht‘s jetzt weiter? Ein kurzer Überblick.

Wahlergebnis

Heute Morgen um 6 Uhr hat der Bundeswahlleiter das vorläufige Ergebnis der Wahl verkündet:

  • SPD: 25,7 %

  • CDU/CSU: 24,1 %

  • GRÜNE: 14,8 %

  • FDP: 11,5 %

  • AfD: 10,3 %

  • DIE LINKE: 4,9 %

  • SSW: 0,1 %

  • Sonstige: 8,6 %

  • Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) zieht als Partei nationaler Minderheiten (befreit von Fünf-Prozent-Klausel) in den Bundestag ein.

  • Die Partei Die Linke schafft zwar nicht die Fünf-Prozent-Hürde, kommt aber aufgrund von 3 gewonnenen Direktmandaten in den Bundestag (Grundmandatsklausel).

  • Der neu gewählte Bundestag wird aus 735 Abgeordneten bestehen (2017: 709).

Wahlbeteiligung

  • Rund 60,4 Mio. Menschen durften wählen – darunter 2,8 Mio. Erstwähler/-innen. Die Wahlbeteiligung lag laut Bundeswahlleiter bei 76,6 % (2017: 76,2 %).

Koalitionen

  • Keine Partei hat die absolute Mehrheit (über 50 %), kann also alleine regieren. Es braucht eine Regierungskoalition. Die Alternative wäre eine Minderheitsregierung.

  • Einige mögliche Koalitionen wurden schon vorab ausgeschlossen: Keine der im Bundestag vertretenen Parteien will mit der AfD regieren. CDU/CSU und FDP lehnen auch eine Koalition mit der Partei Die Linke ab.

  • Union und SPD wollen keine (rechnerisch mögliche) Neuauflage der Großen Koalition. Diskutiert werden Dreierbündnisse: SPD + Grüne + FDP / CDU/CSU + Grüne + FDP

Wie geht’s weiter?

  • Die Parteien beginnen jetzt mit Sondierungsgesprächen (Vorverhandlungen) und dann mit Koalitionsgesprächen (z.B. über inhaltliche Leitlinien, Verteilung der Ministerien).

  • Der neue Bundestag muss spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl zusammenkommen.

  • Eine starre Frist für die Bildung der Bundesregierung gibt es nicht, solange bleibt die bisherige – und auch die Kanzlerin –"geschäftsführend" im Amt.

Schalte ein zum bpb-Analysefrühstück nach der Wahl. Ab 10 Uhr im Livestream:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp983

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

28.09.2021: 70 Jahre Bundesverfassungsgericht

Guten Morgen!

Heute feiert unser oberstes Gericht seinen 70. Geburtstag: Herzlichen Glückwunsch, Bundesverfassungsgericht!

Ein Blick zurück

  • Rund 2 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 28. September 1951 feierlich eröffnet.

  • Bereits Anfang September nahmen die 23 Richter/-innen (heute sind es 16) ihre Arbeit in Karlsruhe auf.

  • Im Gegensatz zum Staatsgerichtshof der Weimarer Republik ist das BVerfG unabhängig und ein gleichberechtigtes Verfassungsorgan neben Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und dem Bundespräsidenten.

Was macht das BVerfG?

  • Das BVerfG wacht über das Grundgesetz. Das heißt:

    • es kann alle Handlungen des Staates auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüfen

    • es entscheidet, wenn sich Staatsorgane oder Bundesländer über Gesetze streiten

    • es prüft und entscheidet über Parteiverbote

    • es prüft Klagen von Deutschen Staatsbürger/-innen.

  • Wichtig: Das BVerfG wird nicht selbst tätig, sondern muss von einer Person oder Institution angerufen werden.

  • Von 1951 bis Ende 2020 gab es fast 250.000 Verfahren. Die allermeisten waren Verfassungsbeschwerden.

Was waren prominente Entscheidungen?

  • 1983 legte das BVerfG mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung den Grundstein für ein Grundrecht auf Datenschutz.

  • 1994 entschied es, dass bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr an einen Beschluss des Bundestags geknüpft sein müssen.

  • Erst diesen Mai urteilte das BVerfG, dass das geplante Klimaschutzgesetz verfassungswidrig ist.

Mehr über das Bundesverfassungsgericht erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp984

Viele Grüße,
Deine bpb-Online-Redaktion

29.09.2021: Die personelle Besetzung des neuen Bundestags

Guten Morgen,

während die Regierungsbildung gerade erst beginnt, steht die personelle Besetzung des neuen Bundestags bereits fest. Er wird größer, jünger und diverser.

Der größte Bundestag aller Zeiten

  • Das neu gewählte Parlament umfasst 735 Abgeordnete: 137 mehr als die gesetzlich vorgesehene Mindestzahl.

  • Grund für diese Rekordzahl ist das deutsche Wahlrecht mit seinen Überhang- und Ausgleichsmandaten.

  • Der Deutsche Bundestag ist damit nach dem chinesischen Nationalen Volkskongress das zweitgrößte Parlament der Welt.

Mehr Jüngere und mehr Frauen

  • Der Bundestag wird deutlich jünger, das Durchschnittsalter fällt von 49,4 auf etwa 47,5 Jahre. Die jüngste Abgeordnete ist 23, der älteste 80 Jahre alt.

  • Der Anteil weiblicher Abgeordneter steigt von 31 auf 34,7 %. Erstmals ziehen auch zwei offen lebende Transfrauen ins Parlament ein.

  • Deutschland liegt mit seinem Frauenanteil zwar über dem internationalen Durchschnitt von 25 % aber weltweit nur auf dem 42. Platz.

Soziale Zusammensetzung

  • Die meisten Abgeordneten arbeiten in den Bereichen "Unternehmensführung und -organisation" (56 %) sowie "Recht und Verwaltung" (14 %). Deutlich geringer vertreten sind medizinische Gesundheitsberufe (2 %) oder Erziehungsberufe (1,5 %).

  • 15 % der Abgeordneten haben einen Doktortitel, während das nur auf rund 1,2 % der Bevölkerung zutrifft.

  • Nicht im Bundestag vertreten sind zum Beispiel Reinigungskräfte oder LKW-Fahrer/-innen. Diese mangelnde gesellschaftliche Repräsentativität des Bundestags wird häufig kritisiert.

Das ausführliche Ergebnis der Wahlen für den 20. Deutschen Bundestag findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp985

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

30.09.2021: Versorgungskrise in Großbritannien

Guten Morgen,

in Großbritannien bilden sich dieser Tage lange Schlangen an Tankstellen, in Supermärkten bleiben Regale leer. Woran liegt das?

Die "Lorry"-Krise

  • Grund für die Engpässe bei Treibstoff und Lebensmitteln: Es fehlt an Lkw-Fahrer/-innen (lorry: englisch für Lkw). Mindestens 100.000 Stellen sind in Großbritanniens Transportbranche aktuell unbesetzt.

  • Manche Tankstellen haben in den letzten Tagen den Betrieb ganz eingestellt, weil ihnen der Sprit ausging. Das veranlasste viele Menschen zu Panikkäufen – ähnlich wie beim Klopapier zu Beginn der Corona-Krise.

  • Noch ein Problem: Erdgas ist zuletzt weltweit teurer geworden – und Großbritanniens Speicher sind leer. Deshalb können manche Fabriken nicht wie gewohnt produzieren.

Was hat das mit dem Brexit und Corona zu tun?

  • Vor dem Brexit waren auf britischen Straßen viele Lkw-Fahrer/-innen aus Osteuropa unterwegs. Doch seit dem EU-Austritt hat die Regierung von Boris Johnson die Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte erschwert.

  • Fachkräfte, die im letzten Jahr wegen der Corona-Pandemie ausgereist sind, haben anschließend keine Arbeitsvisa mehr für Großbritannien erhalten.

  • Wegen des Lockdowns konnten außerdem viele künftige Lkw-Fahrer/-innen ihre Ausbildung nicht beenden.

Und was passiert jetzt?

  • Kurzfristig will die britische Regierung EU-Sondervisa für 5.000 ausländische Lkw-Fahrer/-innen ausstellen. Die wären aber nur bis Weihnachten gültig – und das kommt für viele Fahrer/-innen nicht in Frage.

  • Notfalls will Johnson die Armee einsetzen, um Benzin zu transportieren. Das Militär wurde schon in Bereitschaft versetzt.

  • Treibstoffhersteller erwarten aber eine Entspannung in den nächsten Tagen: Die Nachfrage werde sich schnell normalisieren.

Wie diskutiert Europas Presse die Lorry-Krise? Das erfährst du bei euro|topics:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp986

Infos zum Brexit findest du auch auf http://bpb.de und zwar hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp987

Viele Grüße
deine bpb-Online-Redaktion

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