13.08.2021: Vor 60 Jahren: Bau der Berliner Mauer
Guten Morgen!
Deine tägliche Dosis Politik ist zurück! Heute erinnern wir an den Mauerbau vor 60 Jahren.
In den frühen Morgenstunden des 13. August 1961 riegelten Sicherheitskräfte der DDR die Sektorengrenze in Berlin ab. Barrikaden wurden errichtet, Betonpfähle eingerammt und Stacheldrahtzäune gezogen. Der Übergang von Ost nach West war versperrt, die Stadt in zwei Hälften geteilt.
Mehr als 28 Jahre trennte die Berliner Mauer Ost und West. Zwischen 1961 und 1989 kamen mindestens 140 Menschen an der Berliner Mauer ums Leben.
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Mehr zum Mauerbau und der Geschichte der Berliner Mauer findest Du hier:
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16.08.2021: Die Taliban übernehmen in Afghanistan die Macht
Guten Morgen!
In der Nacht haben die radikalislamischen Taliban den Präsidentenpalast in Kabul besetzt und ihren Sieg in Afghanistan erklärt.
Wie ist die aktuelle Lage?
Innerhalb der letzten zehn Tage haben die Taliban-Milizen zahlreiche Provinzhauptstädte des Landes eingenommen, zuletzt den ehemaligen Bundeswehr-Standort Masar-i-Sharif und die Großstadt Dschalalabad.
Am Sonntag eroberten sie auch Kabul, die Hauptstadt Afghanistans. Der afghanische Präsident Aschraf Ghani war zuvor laut Medienberichten ins Ausland geflohen.
Den Flughafen in Kabul kontrollieren aktuell die USA. Um den Abzug von Truppen und Botschaftspersonal zu sichern, hatten die USA und Großbritannien in den letzten Tagen zusätzliche Soldat/-innen entsendet.
Deutschland beginnt heute mit der Evakuierung deutscher Staatsbürger/-innen und afghanischer Ortskräfte.
Hintergrund
Im Februar 2020 hatten die USA mit der Regierung Afghanistans und den Taliban einen Abzug der US-Truppen und Friedengespräche zwischen den beiden Parteien vereinbart (Doha-Abkommen).
Im April 2021 begannen die USA und NATO-Partner mit dem Abzug ihrer Truppen. Die Bundeswehr verließ bis Ende Juni das Land.
Der Einsatz in Afghanistan dauerte fast 20 Jahre. Auslöser waren die Terroranschläge in den USA am 11. September 2001. Die damalige Taliban-Regierung Afghanistans unterstützte die terroristische Vereinigung al-Qaida, die für die Anschläge verantwortlich war.
Reaktionen
Die Zahl der zivilen Opfer steigt, Tausende sind auf der Flucht. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen befürchtet eine humanitäre Katastrophe.
Expert/-innen sehen durch ein Wiedererstarken der Taliban die demokratischen Fortschritte der vergangenen 20 Jahre in Gefahr, insbesondere die Lage der Frauen und Mädchen im Land.
Verfolge die weiteren Entwicklungen im Liveblog der Tagesschau:
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17.08.2021: Briefwahl
Guten Morgen,
seit gestern ist Bundestagswahl (BTW). Zumindest für diejenigen, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wer als Wahlberechtigte/-r am Wahltag, dem 26. September, verreist oder krank ist oder einfach keine Lust hat ins Wahllokal zu gehen kann seine Stimme bereits vorher abgeben: per Briefwahl.
Der Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen muss zuvor persönlich, schriftlich, mündlich oder online bei der Gemeinde des Hauptwohnorts gestellt werden. Das geht bis zum Freitag vor der Wahl – in Ausnahmefällen auch noch am Wahltag bis 15 Uhr.
Die Briefwahlunterlagen werden dann kostenlos zugesendet. Genau wie im Wahllokal sind dann zwei Kreuze zu verteilen, für den/die Direktkandidat/-in im Wahlkreis (Erststimme) und die Partei (Zweitstimme).
Dann geht der Wahlbrief zurück an das Wahlamt. Wichtig: Dieser muss vor Schließung der Wahllokale am 26. September um 18 Uhr da sein.
Welche Rolle spielt die Briefwahl bei der BTW2021?
Seit 1990 nimmt der Anteil der Briefwähler/-innen stetig zu. Die Corona-Pandemie könnte diesen Trend beschleunigen. Für viele scheint die Stimmabgabe zu Hause sicherer als im Wahllokal.
Bei der letzten BTW 2017 lag der Anteil der Briefwähler/-innen bei 28,6 %, einige Expert/-innen rechnen in diesem Jahr mit bis zu 50 %.
Welche Parteien ggf. davon profitieren, weil ihre Wähler/-innen lieber per Brief wählen, ist umstritten.
Briefwahl und Desinformation
Vergleichbar mit der US-Präsidentschaftswahl 2020 wird auch in D. die Sicherheit der Wahl per Brief angezweifelt – Belege gibt es keine.
Der Gesetzgeber schützt die Briefwahl, u. a. kann niemand mehrfach seine Stimme abgeben, weil Briefwähler/-innen im Wählerverzeichnis vermerkt werden und die Auszählung ist wie bei anderen Wahlprozessen völlig transparent.
In Einzelfällen und mit hohem Aufwand ist zwar Missbrauch möglich. Das gesamte Wahlergebnis kann dadurch aber nicht beeinflusst werden.
Mehr zur Briefwahl erfährst du hier:
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18.08.2021: Social Media und Datenschutz
Guten Morgen,
1.200 Seiten mit all seinen Likes, Freundschaften und Chat-Verläufen – die erhielt Max Schrems 2011 von Facebook: Er hatte Beschwerde gegen das Unternehmen eingelegt, um persönliche Daten zu schützen – mit Erfolg.
Alleine gegen Facebook?
Am 18. August 2011 legte der österreichische Aktivist Max Schrems bei der irischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen FB ein, weil er keinen hinreichenden Schutz seiner Daten auf US-Servern sah.
Dass die Daten überhaupt auf Servern in den USA lagen, war nur durch das "Safe-Harbor-Abkommen" möglich. Das erlaubte diesen Transfer, wenn die Sicherheit der Daten gewährleistet wurde.
2015 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig. Auch die Nachfolgeregelung "Privacy Shield" kippte das Gericht 2020. Welche Konsequenzen dies für Nutzer/-innen hat ist aktuell unklar.
Was passiert mit den Daten?
FB und andere Tech-Konzerne verwenden persönliche Daten, um Inhalte möglichst präzise an die Nutzer/-innen auszuspielen.
Nutzungserfahrung und kommerzielle Interessen liegen nah beieinander: Konzerne wie Facebook verdienen mit besonders treffsicherer Werbung, sogenanntem Micro-Targeting, Geld.
Dieses Micro-Targeting spielt auch in Wahlkämpfen eine Rolle, da Inhalte nur von ganz spezifischen Gruppen gesehen werden und so eine öffentliche Debatte ausbleibt. Desinformationen können sich so leichter verbreiten.
Datenschutz in der EU
Seit 2018 regelt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Datenschutz in der EU. Nutzer/-innen müssen demnach zuerst aktiv einwilligen, bevor ihre Daten verarbeitet werden.
Doch Aktivist/-innen wie Max Schrems kritisieren den Umgang vieler Unternehmen damit: Auf vielen Websites würden manipulative "Cookie"-Banner eingesetzt, die die Möglichkeit verstecken, eine Übermittlung von Daten abzulehnen.
Mehr zum Thema digitaler Datenschutz findest du hier:
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19.08.2021: Ausnahmezustand in Haiti
Guten Morgen,
seit letzten Samstag herrscht in Haiti der Ausnahmezustand. Ein schweres Erdbeben hat den Karibikstaat erschüttert, gefolgt von einem Tropensturm.
Wie ist die aktuelle Situation?
Am Samstag (14.8.) hat ein Erdbeben der Stärke 7,2 den Südwesten Haitis schwer getroffen. Das Beben löste Erdrutsche aus, mehr als 84.000 Häuser wurden zerstört oder beschädigt.
Zehntausende Familien wurden obdachlos, zahlreiche Menschen verletzt. Die Zahl der Todesopfer ist auf fast 2.000 angestiegen.
Nach dem Erdbeben zog in dieser Woche der Tropensturm "Grace" über das Krisengebiet. Aufgrund heftiger Regenfälle mussten Rettungseinsätze vorübergehend ausgesetzt werden.
Wie geht Haiti mit der Katastrophe um?
Erst vor elf Jahren richtete ein Erdbeben auf Haiti katastrophale Schäden an. Damals starben 222.000 Menschen, mehr als 1 Mio. verloren ihr Zuhause.
Für den stark unter Armut leidenden Inselstaat ist die erneute Naturkatastrophe kaum zu bewältigen…
…und trifft das Land in einer angespannten Zeit: Neben den Folgen der Corona-Pandemie herrschen in Haiti seit dem Mord an Präsident Jovenel Moïse (Juli 2021) politische Unruhen.
Wie reagiert die internationale Gemeinschaft?
Die USA kündigten unmittelbar nach dem Erdbeben Hilfe an, unterstützen mit Transportflügen und Bergungsexpert/-innen.
Die EU stellt eine Soforthilfe in Höhe von 3 Mio. € zur Verfügung und hat weitere Hilfen angekündigt.
UN-Generalsekretär António Guterres hat alle Länder dazu aufgefordert, ihre Unterstützung zu verstärken. Nur so könne die humanitäre Katastrophe eingedämmt werden.
Mehr zur politischen Lage in Haiti erfährst du hier:
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20.08.2021: Frauen in Afghanistan
Guten Morgen!
Am vergangenen Sonntag haben die radikalislamischen Taliban in Afghanistan erneut die Macht übernommen. Die afghanischen Frauen und Mädchen fürchten nun um ihre in den letzten 20 Jahren erlangten Rechte.
Frauenrechte in Afghanistan
Unter der ersten Taliban-Herrschaft von 1996 bis 2001 waren Mädchen und Frauen nahezu vollständig vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen: Sie durften nicht arbeiten, nur bis zum Alter von 8 Jahren zur Schule gehen und nur mit Burka und männlicher Begleitung das Haus verlassen.
Mit dem Sturz der Taliban-Regierung 2001 verbesserte sich die Lage massiv: In der afghanischen Verfassung von 2004 wurden Frauen den Männern rechtlich gleichgestellt.
Frauen durften seither zur Schule gehen, studieren und arbeiten und waren auch im Parlament vertreten.
Aktuelle Entwicklungen im Land
Am Dienstag verkündeten die Taliban, Frauen auch zukünftig ihre Rechte zuzugestehen – solange diese im Einklang mit der Scharia seien.
Viele Beobachter/-innen nehmen diese Ankündigung mit Skepsis auf – nicht zuletzt, weil das islamische Recht sehr unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Tatsächlich sollen die Taliban bereits Frauen daran gehindert haben, Universitäten zu betreten oder ihrer Arbeit in Banken oder Medienunternehmen nachzugehen.
Wie geht es für die Frauen weiter?
Viele Frauen gehen aus Furcht nicht mehr aus dem Haus oder tauchen unter. Insbesondere Menschenrechtlerinnen und Journalistinnen fürchten um ihr Leben.
Menschenrechtsorganisationen versuchen, Aktivistinnen die Ausreise zu ermöglichen, was zunehmend schwieriger wird.
Wie sich die Situation der Frauen im Hinblick auf Bildung, Arbeit und ihr Auftreten im öffentlichen Raum zukünftig gestalten wird, soll nach dem Willen der Taliban nun ein Gremium von Islam-Gelehrten entscheiden.
Mehr zur aktuellen Entwicklung in Afghanistan liest du hier:
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23.08.2021: Internationaler Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel
Guten Morgen,
heute vor 230 Jahren, am 23. August 1791, begann in der damaligen französischen Kolonie Saint-Domingue ein Sklavenaufstand, der zur Gründung der unabhängigen Republik Haiti führte. Die UNESCO erinnert jedes Jahr an diesem Tag an den Sklavenhandel und seine Abschaffung.
Ein Blick in die Geschichte
Ob im alten Rom, im kaiserlichen China oder im Königreich der Azteken: Die Ausbeutung von Menschen ist eng mit der Menschheitsgeschichte verbunden.
Der transatlantische Sklavenhandel begann mit dem europäischen Kolonialismus ab dem 15. Jahrhundert. Zwischen 12 und 17 Millionen Menschen aus Afrika sind Schätzungen zufolge versklavt worden.
Ab Ende des 18. Jahrhundert organisierten sich immer mehr Menschen gegen die Sklaverei. Mit Erfolg: 1807 wurde der transatlantische Sklavenhandel im britischen Empire verboten, 1865 folgten die USA.
Erst 1948 wurde die Abschaffung der Sklaverei in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgeschrieben.
Sklaverei heute
Obwohl Sklaverei verboten ist, befinden sich laut International Labour Organisation (ILO) heute noch etwa 40 Mio. Menschen in einem Verhältnis moderner Sklaverei. Etwa 70 % davon sind Frauen, betroffen sind auch viele Kinder.
Ca. 25 Mio. Menschen müssen Zwangsarbeit leisten, ca. 15 Mio. werden zur Zwangsheirat gezwungen.
Die meisten Zwangsarbeiter/-innen arbeiten als Hausangestellte (24 %), im Baugewerbe (18 %), dem Produktionssektor (15 %), der Landwirtschaft und der Fischerei (11 %).
Was wird dagegen getan?
Die Vereinten Nationen haben die Abschaffung der modernen Sklaverei, Zwangsarbeit und Menschenhandel bis 2030 in ihren Zielen für Nachhaltige Entwicklung verankert.
Es gibt immer mehr Siegel für nachhaltige und faire Sozialstandards (Bsp. Fairtrade), auf die Du beim Einkaufen achten kannst.
Wieviel Ausbeutung steckt eigentlich in unseren Elektronikprodukten? Unser fluter-Autor wollte es wissen:
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Deine bpb-Online-Redaktion
24.08.2021: Aktuelle Corona-Lage
Guten Morgen,
während die Corona-Fallzahlen in Deutschland steigen, verliert der Inzidenzwert an Relevanz. Hier der Überblick zur aktuellen Lage.
Was ist neu?
Seit Juli steigt die 7-Tage-Inzidenz stetig an. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) liegt sie derzeit bei 56,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/-innen.
In den Bundesländern, in denen kürzlich die Schulferien endeten, ist die Zahl besonders hoch.
Doch in Zukunft wird voraussichtlich ein anderer Maßstab wichtiger: Nicht mehr der Inzidenzwert, sondern die Belastung in den Krankenhäusern würde entscheiden, wann es erneut zu Einschränkungen kommt, wie Regierungssprecher Steffen Seibert gestern mitteilte.
Seit gestern gilt auch die "3-G-Regel": Demnach dürfen sich bundesweit ab einer Inzidenz von 35 nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete in öffentlichen Innenräumen aufhalten. Ausgenommen sind Supermärkte.
Impfung für Kinder ab 12
Neu ist auch die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), nun auch Kinder zwischen 12 und 17 Jahren zu impfen.
Die Ständige Impfkommission ist ein unabhängiges Gremium an Experten/-innen und entwickelt Impfempfehlungen für Deutschland.
Abhängig von den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen passt sie diese laufend an.
Neue Daten von fast 10 Millionen Kindern und Jugendlichen aus den USA hatten eine Bewertung des Impfrisikos möglich gemacht.
Auswirkung der Pandemie auf junge Menschen
Wichtig: Auch ohne Impfung sollen Kinder und Jugendliche weiterhin an kulturellen und sozialen Aktivitäten teilnehmen und zur Schule gehen können – so lautet die STIKO-Empfehlung.
Dass junge Menschen unter den Bedingungen der Pandemie leiden, hatte schon im Februar eine Studie des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf herausgefunden
Demnach hat sich die Lebensqualität und psychische Gesundheit von Kindern während der Corona-Pandemie verschlechtert: Jedes dritte Kind leidet an psychischen Auffälligkeiten. Sorgen und Ängste sowie depressive Symptome haben zugenommen.
Mehr zu den sozialen Folgen der Pandemie:
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Deine bpb-Online-Redaktion
25.08.2021: Wahlumfragen zur Bundestagswahl
Guten Morgen,
in gut vier Wochen ist die Bundestagswahl! Schon jetzt versuchen Meinungsforschungsinstitute Licht ins Dunkel bringen. Ihre Vorhersagen sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Apropos "mit Vorsicht genießen": Unser Wahl-Bot kann ab sofort getestet werden. Mehr Infos dazu gibt’s am Ende der Nachricht.
Wie entstehen Wahlumfragen?
In D. führen verschiedene Meinungsforschungsinstitute Wahlumfragen durch – oft im Auftrag von Medienunternehmen.
Die Ergebnisse beruhen auf repräsentativen Umfragen. Dabei soll die Befragung einer kleinen Gruppe (ca. 1.000 Menschen) Rückschlüsse auf Meinungen aller Wahlberechtigten ermöglichen.
Kritik an der Zuverlässigkeit
Die Realität zeigt jedoch, dass Wahlumfragen nicht immer richtig liegen.
Grund können ungeeignete Stichproben oder Befragungsmethoden sein.
Zusätzlich erschweren Wechselwähler/-innen, die sich auf keine bestimmte Partei festlegen, die Vorhersagbarkeit.
Auch falsche Angaben der Befragten können Umfragen verfälschen.
Um diese und weitere Faktoren auszugleichen, gewichten Meinungsforscher/-innen die Antworten.
Wirkung von Umfragen
Wahlumfragen erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, indem sie vor der Wahl über das Stimmungsbild informieren.
Aber sie bieten nur eine Momentaufnahme und sagen kein Wahlergebnis voraus.
Dennoch können sie das Verhalten der Wähler/-innen beeinflussen.
Im schlimmsten Fall können Wahlumfragen Menschen dazu verleiten, nicht wählen zu gehen, weil sie annehmen, die Wahl sei bereits entschieden.
Darum immer daran denken: Umfragen nicht zu ernst nehmen und wählen gehen!
Mehr zu Wahlumfragen erfährst du hier:
Externer Link: http://www.bpb.de/256553
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
PS: Du willst noch mehr zur Wahl wissen? Unser Chatbot zur Bundestagswahl steht jetzt in der Betaversion bereit:
Externer Link: https://wahl.bundesbots.de/
Du gehörst zu den ersten, die ihn testen können! Stell ihm Deine Fragen zur Wahl und hilf uns so, den Wahl-Bot weiter zu verbessern.
26.08.2021: Paralympics
Guten Morgen,
am Dienstag fiel der Startschuss für das drittgrößte Sportereignis der Welt: die Paralympics in Tokio. Dort messen sich dieses Jahr rund 4.500 Sportler/-innen aus 160 Ländern in 539 Wettbewerben.
Die Paralympics
Die Tradition eines internationalen Wettbewerbs für Menschen mit Behinderung wurde 1948 in England begründet.
1960 wurden die "Weltspiele der Gelähmten" in Rom erstmals auch in der Olympia-Stadt ausgerichtet. Die offizielle Anerkennung als "Paralympische Spiele" durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) erfolgte 1984.
Mitmachen dürfen Menschen mit körperlicher, geistiger und Sehbehinderung. Um die Leistungen der Athlet/-innen vergleichbar zu machen, gibt es für die 22 Sportarten ein umfangreiches Klassifizierungssystem.
Ihre Bedeutung
Mit der Aufmerksamkeit durch die internationale Berichterstattung leisten die Paralympics einen großen Beitrag: Sie sensibilisieren für die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung und verschaffen Themen wie Sichtbarkeit und Inklusion eine Öffentlichkeit.
Für die Athlet/-innen bieten die Paralympics die Möglichkeit zur Teilnahme an einem internationalen Sportevent. Staatliche Förderungen ermöglichen ihnen zudem eine Perspektive im Profi-Sport.
Das Empowerment durch die Paralympics ist messbar: Nach den Spielen melden sich überdurchschnittlich viele Menschen mit Behinderung bei Sportvereinen an.
Die Paralympics 2021
Corona hat die Vorbereitung einiger Sportler/-innen auf die Paralympics erschwert. Zudem müssen viele Athlet/-innen besonders geschützt werden. Rund ein Drittel des deutschen paralympischen Teams gehört zur Risikogruppe.
Auch für die Paralympics gelten strenge Hygieneauflagen: Tägliche Tests, Tracking-Apps und strenge Reglementierungen sollen die Infektionsgefahr minimieren.
Für die Paralympischen Spiele werden dieses Jahr 4,25 Milliarden Zuschauer/-innen erwartet, mehr als je zuvor.
In Deutschland kannst Du die Spiele bei ARD und ZDF online und im Fernsehen verfolgen.
Mehr zum Thema Inklusion findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/ta8
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Deine bpb-Online-Redaktion
27.08.2021: Menschenrechte
Guten Morgen!
Deine tägliche Dosis Politik gibt es heute wieder in Quizform, diesmal zum Thema Menschenrechte.
dtdp-Quiz zu Menschenrechten
dtdp-Quiz zu Menschenrechten
Als im Dezember 1948 die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedete, war das ein historischer Schritt. Heute können sich Menschen weltweit auf diese universellen Rechte berufen, sei es beim Kampf gegen autoritäre Regime, beim Einsatz für mehr Klimaschutz oder bei der Unterstützung von Migranten/-innen und von Armut Betroffenen.
Quiz
Mehr zum Thema Menschenrechte findest du hier:
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Deine bpb-Online-Redaktion
30.08.2021: Internationaler Tag gegen Nuklearversuche
Guten Morgen,
gestern war der "Internationale Tag gegen Nuklearversuche". 2009 von den Vereinten Nationen (United Nations – UN) ins Leben gerufen, erinnert er an den ersten sowjetischen Nukleartest 1949 in Semipalatinsk. Der Tag soll über die Notwendigkeit des Verbotes von Atomwaffentests aufklären.
Geschichte der Atomwaffentests
Manhattan-Projekt: Unter diesem Decknamen wurde ab 1942 in den USA die erste Atomwaffe entwickelt.
Am 16.07.1945 wurde die erste Atomwaffe gezündet: Der sog. Trinity-Atomtest.
Kurz darauf warfen die USA die beiden einzigen, jemals gegen eine andere Nation eingesetzten, Atomwaffen über Hiroshima und Nagasaki ab. Min. 150.000 Menschen wurden sofort getötet. Zehntausende starben an den Folgen, Hunderttausende litten an den Spätfolgen der Radioaktivität.
1949 folgte der erste sowjetische Test in Semipalatinsk. Weitere Nationen erhielten Zugang zur Kernwaffentechnologie und starteten eigene Testreihen.
Weltweit wurden insg. mehr als 2.000 Atombombenversuche durchgeführt.
Folgen der Tests
Viele der an den Test Beteiligten – z.B. Soldaten – erkrankten in der Folge an Krebs und starben.
Zum Schutz der eigenen Bevölkerung wurden Tests in abgelegenen Regionen wie im Pazifik, den Marshallinseln, oder in Französisch-Polynesien durchgeführt. Unter den dort lebenden indigenen forderten sie zahlreiche Opfer. Z.T. sind Inseln und Gebiete bis heute unbewohnbar und auch Tier- und Pflanzenwelt nachhaltig radioaktiv verseucht.
Die Tests führten zu einer globalen Strahlenbelastung. Schätzungen zufolge sind Atomwaffentests weltweit für mind. 2,4 Mio. Krebstote verantwortlich.
Verbot von Nuklearwaffentests
1963 erfolgte der erste Verbotsvertrag für oberirdische und unterseeische Tests (Moskauer Atomteststoppabkommen).
1996 wurde ein weiteres Verbot unterirdischer Tests beschlossen (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty – CTBT).
Der CTBT wurde bisher von 183 Staaten unterzeichnet und von 166 ratifiziert. 8 Staaten – Iran, Israel, Ägypten, China, USA, Indien, Pakistan und Nordkorea – müssen den Vertrag noch ratifizieren, damit er in Kraft tritt. Die 9 Atomwaffenstaaten verfügen aber weiterhin über ca. 13.400 Atomwaffen.
Mehr dazu:
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Deine bpb-Online-Redaktion
31.08.2021: Vor 30 Jahren: Rundfunkstaatsvertrag
Guten Morgen,
ARD, ZDF und Deutschlandradio: Mit ihren rund 20 Fernseh- und 70 Radiosendern sowie 6 Mediatheken bestimmt die Senderfamilie das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Deutschland. Heute vor 30 Jahren, am 31.8.1991, wurde der erste gesamtdeutsche Rundfunkstaatsvertrag unterzeichnet, der den ÖRR bundeseinheitlich regelte.
Rundfunkstaatsvertrag?
Der Vertrag legte für alle 16 Bundesländer den Auftrag der Angebote des ÖRR fest: diese sollen zur Meinungsbildung beitragen und der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung dienen.
Der ÖRR ist staatsfern (unabhängig) und föderal (auf Länderebene) organisiert und wird durch Aufsichtsgremien kontrolliert.
Der Rundfunkstaatsvertrag wurde immer wieder erneuert und am 7. November 2020 schließlich durch den "Medienstaatsvertrag" abgelöst.
Warum gibt es den ÖRR überhaupt?
Nach dem 2. Weltkrieg schufen die Alliierten in Westdeutschland nach britischem Vorbild die ersten Landesrundfunkanstalten, die sich 1950 zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammenschlossen.
Im Gegensatz zum gleichgeschalteten Staatsfunk der Nationalsozialisten sollte der ÖRR unabhängig sein. Die Rundfunkfreiheit wurde 1949 ins Grundgesetz aufgenommen (Art. 5 GG).
Daraus ergibt sich auch die staatliche Verpflichtung, den ÖRR bedarfsgerecht durch Gebühren zu finanzieren (anders als die vorrangig werbefinanzierten Privatsender, die 1984 an den Start gingen). Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36€ pro Haushalt.
Aktuelle Debatten um den ÖRR
Die Finanzierung ist ein großes Streitthema: Die letzte Erhöhung um 86 Cent wurde Anfang August 2021 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, nachdem die Landesregierung von Sachsen-Anhalt zunächst nicht zugestimmt hatte.
Die EU-Kommission bemängelte kürzlich, dass einzelne Satzungen im neuen Medienstaatsvertrag mit geltenden EU-Gesetzen unvereinbar seien, etwa die Auflagen für sogenannte Intermediäre wie Google und Facebook.
"Zwangsgebühr" oder Bildungsauftrag? Auf http://fluter.de liest du mehr zum Streit um den Rundfunkbeitrag:
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