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Juli 2021 | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

Juli 2021 Deine tägliche Dosis Politik

/ 20 Minuten zu lesen

Hier findest du alle Beiträge vom Juli 2021.

(© bpb)

01.07.2021: Jahrestag der Föderalismusreform

Guten Morgen,

vor 15 Jahren wurde die erste von zwei Föderalismusreformen vom Bundestag beschlossen. Es war die umfangreichste Verfassungsreform seit 1949. Zuletzt stand der Föderalismus im Zuge der Pandemie-Bekämpfung wieder häufiger in der Kritik.

Föderalismus?

  • Föderalismus ist ein staatliches Organisationsprinzip, das die Aufgabenteilung und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern regelt und in Art. 20 (1) des Grundgesetzes (GG) verankert ist.

  • Der deutsche Föderalismus ist geprägt von einer engen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Die Länder beteiligen sich über den Bundesrat an der Gesetzgebung, wirken bei EU-Angelegenheiten mit und setzen Bundesgesetze um.

  • Kritik seit den 1970er Jahren: Insbesondere in Phasen unterschiedlicher parteipolitischer Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat kommt es zu "Blockaden" in der Gesetzgebung.

Reformen?

  • 2006 wurden mit der "Föderalismusreform I" 25 Artikel des GG geändert, um die Beziehungen zwischen Bund und Ländern neu zu ordnen.

  • Vor der Reform musste der Bundesrat bei rund 60 % der Bundesgesetze zustimmen, danach galt dies nur noch für ca. 30 %. Den Ländern wurden mehr Kompetenzen eingeräumt, z.B. bei der Besoldung von Landesbeamt/-innen, im Hochschulrecht und Naturschutz.

  • Mit der "Föderalismusreform II" 2009 wurden die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern teilweise neu geregelt, u. a. verpflichteten sich Bund und Länder zu einer "Schuldenbremse".

Diskussionen?

  • Über den Umgang mit der Corona-Pandemie ist der dt. Föderalismus wieder verstärkt in die Kritik geraten. Weil Bildung und Infektionsschutz vor allem Ländersache sind, kam es vielerorts zu unterschiedlichen Regelungen.

  • Einige kritisieren, dass der Föderalismus häufiger zu Unübersichtlichkeit, uneinheitlichen Lebensverhältnissen und Ungerechtigkeiten führe, insbesondere im Bildungsbereich.

  • Andere begrüßen u. a. den föderalen Wettbewerb zwischen den Ländern, das Gegengewicht des Bundesrates in der Gesetzgebung und die stärkere Berücksichtigung der unterschiedlichen regionalen Anforderungen.

Mehr Infos zu den Föderalismusreformen I und II findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp937

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

02.07.2021: Minijobs

Guten Morgen!

Kinos, Theater und Restaurants öffnen wieder. Das ist auch gut für Minijobber. Denn laut Bundesagentur für Arbeit sind in der Corona-Pandemie über 550.000 Minijobs weggefallen.

Was sind Minijobs?

  • Minijobs bezeichnen geringfügige Beschäftigungen, die nicht mehr als 450 € monatlich einbringen oder nur für kurze Zeit (70 Arbeitstage jährlich) ausgeübt werden.

  • Sie sind für die Beschäftigten meist beitrags- und steuerfrei, d.h. brutto = netto.

  • Ziel der steuerlichen Begünstigung: Sie soll u. a. einen Weg raus aus der Arbeitslosigkeit in die Vollbeschäftigung ermöglichen und illegale Beschäftigung reduzieren.

  • Schätzungen gehen von ca. 7 Mio. Minijobs in D. aus, viele davon werden von Frauen, Studierenden und älteren Menschen verrichtet.

Mini-Jobs und die Pandemie

  • Durch die Corona-Pandemie erlitten Branchen, in denen es traditionell viele Minijobs gibt, starke Umsatzeinbrüche: z.B. Kinos, Theater und Restaurants.

  • Viele Minijobbende waren von Kündigungen betroffen und fanden durch die Pandemie auch nicht gleich einen neuen Job. Sie erhalten auch kein Arbeitslosengeld, da sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

  • Einige Minijobber/-innen wanderten – vor allem aus der Gastronomie – in andere Branchen ab und fehlen jetzt, wo viele Hotels- und Gaststätten wieder öffnen können.

Diskussion

  • Einige Ökonom/-innen halten Minijobs für wenig sinnvoll. Begründet wird dies mit einer geringen Produktivität sowie unsicheren und belastenden Arbeitsverhältnissen für die Beschäftigten.

  • Viel zu oft sind Minijobs kein Weg in die Vollbeschäftigung, sondern Sackgassen. Die Gefahr ist groß, dass die Beschäftigten durch die sozialen Sicherungssysteme fallen.

  • Darum empfiehlt u. a. der "Rat der Arbeitswelt" (Beratungsgremium des Bundesarbeitsministeriums), Minijobs stufenweise abzuschaffen.

Mehr zu Minijobs erfährst du auf diesem Infoportal:
Externer Link: https://www.minijob-zentrale.de/

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

05.07.2021: Globale Mindestbesteuerung von großen Unternehmen

Guten Morgen!

Nach langem Ringen haben sich 130 Staaten auf eine globale Mindestbesteuerung von großen Unternehmen geeinigt. Wir erklären Dir, was das bedeutet:

Was wurde beschlossen?

  • 130 Länder haben sich einem Vorschlag der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) angeschlossen, Unternehmensgewinne ab 2023 mit mindestens 15% zu besteuern.

  • Zudem sollen Unternehmen dort effektiv besteuert werden können, wo sie ihre Gewinne machen – auch wenn sie ihren Firmensitz in einem anderen Land haben. Das zielt vor allem auf Firmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten.

  • Zahlt ein Unternehmen auf seine Gewinne im Ausland nur 10% Steuern, kann das Land, in dem die Firma sitzt, diese bis zum Mindeststeuersatz nachversteuern. Umgekehrt gilt das auch für im Land erzielte Gewinne von Unternehmen, die im Ausland sitzen und dort niedriger besteuert werden.

Wie läuft das bisher?

  • Bisher werden Unternehmenssteuern häufig nur dort fällig, wo eine Firma angesiedelt ist. Global agierende Unternehmen verlegen deshalb ihre Gewinne oder Sitze in Länder, die mit niedrigen Steuersätzen locken.

  • Als solche "Steueroasen" gelten z.B. die Bahamas. Aber auch in Europa gibt es Länder mit niedrigen Steuersätzen für Unternehmen wie Irland (12,5%) oder Ungarn (9%).

  • In Deutschland liegt der Unternehmenssteuersatz bei rund 30% und ergibt sich unter anderem aus Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuern.

Welche Ausnahmen und Kritik gibt es?

  • Die globale Mindeststeuer soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen und die Abwanderung in Steueroasen unattraktiv machen. Das funktioniert nur, wenn viele Länder mitmachen. Die 130 zustimmenden Staaten stehen für 90 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung.

  • Einige Länder lehnen den Vorschlag bislang ab, darunter auch die EU-Mitglieder Irland, Ungarn und Estland. Sie sehen sich im Standortwettbewerb benachteiligt.

  • Andere bestehen auf Ausnahmen: So will etwa Großbritannien eine Sonderregelung für Banken, osteuropäische Länder fordern Ausnahmen für die Autoproduktion.

Über die konkrete Umsetzung wird daher weiter verhandelt. Bis aus der globalen Mindeststeuer nationale Regelungen werden, kann es noch ein bisschen dauern.

Seit den 1980er-Jahren sind Unternehmenssteuern weltweit gesunken. Wie sie sich in Europa entwickelt haben, erfährst du in unserer Infografik:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp938

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

06.07.2021: Istanbul-Kanal

Guten Morgen!

Ein "zweiter Bosporus"? In der türkischen Metropole Istanbul wurde am vergangenen Wochenende der Grundstein für ein Megaprojekt gelegt. Doch gegen den Bau des sogenannten Istanbul-Kanals regt sich auch Widerstand.

Was genau ist geplant?

  • Die 45km lange Wasserstraße soll – etwa parallel zum Bosporus – durch den Westen Istanbuls verlaufen und das Schwarze Meer im Norden mit dem Marmarameer im Süden verbinden.

  • Entlang des 275m breiten Kanals sollen u. a. moderne Hafenanlagen, eine neue Wirtschaftsregion und Wohngebiete entstehen.

  • 2027 soll der Bau abgeschlossen sein. Die Kosten liegen offiziellen Angaben zufolge bei ca. 13 Mrd. €. Kritiker/-innen rechnen mit bis zu 55 Mrd. €.

Was verspricht sich die Regierung davon?

  • Der zweite Kanal soll den Schiffsverkehr auf dem Bosporus entlasten. Diesen durchqueren jährlich rund 45.000 Güterschiffe (etwa 123 Schiffe pro Tag).

  • Die Regierung verspricht durch den Bau zehntausende neue Arbeitsplätze und hohe Einnahmen aus Durchfahrtgebühren.

  • Die Bedeutung des Kanals reicht weit über Istanbul hinaus: Er ist eines der Megaprojekte, mit denen Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan die Türkei zu einer führenden Handels- und Wirtschaftsnation machen will.

Wirtschaftliche, ökologische und soziale Folgen

  • Die Türkei steckt seit 2018 in einer Wirtschaftskrise, die Inflation liegt aktuell bei über 17 Prozent. Kritiker/-innen stellen auch daher den Nutzen des teuren Projekts in Frage. Prognosen zum künftigen Schiffsverkehr halten viele für übertrieben.

  • Umweltschützer/-innen befürchten eine Katastrophe: Der Bau des Kanals könnte die Trinkwasserversorgung gefährden und das ökologische Gleichgewicht im Marmarameer schwerwiegend stören.

  • Umsiedlung: Viele Menschen müssen ihren Wohnort verlassen. Vor allem Landwirte verlieren so ihre Lebensgrundlage. Die Grundstücke entlang des Kanals wurden bereits größtenteils aufgekauft.

Infografiken zur Türkei findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp939

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

07.07.2021: Geschichte der Wehrpflicht in Deutschland

Guten Morgen!

Verpflichtend oder freiwillig? Heute vor 65 Jahren verabschiedete der Bundestag das Wehrpflichtgesetz.

Die Vorgeschichte

  • Mit dem Inkrafttreten der Pariser Verträge 1955 wurde die BRD ein weitgehend souveräner Staat und Mitglied des Verteidigungsbündnisses NATO: Man verpflichtete sich, internationale Verteidigungsaufgaben zu übernehmen.

  • Im November 1955 wurde die Bundeswehr gegründet. Als Kaderarmee bestand sie zunächst nur aus Offizieren und Unteroffizieren der ehemaligen Wehrmacht.

  • In der Folge diskutierten Bundestag und Bevölkerung intensiv darüber, ob die Bundeswehr eine Wehrpflichtarmee oder eine Freiwilligenarmee sein sollte. Die regierende CDU/CSU unter Konrad Adenauer wollte die Wehrpflicht, die SPD war dagegen, die FDP wollte mehr Berufszweige von der Wehrpflicht befreien.

  • Am 7. Juli 1956 verabschiedete der Bundestag das Gesetz mit 269 Ja-Stimmen bei 166 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.

Was stand drin?

  • Alle Männer zwischen 18 und 45 (im Verteidigungsfall bis 60) waren von nun an wehrpflichtig. Befreit waren Geistliche, Schwerkriegsbeschädigte und besondere Gruppen der Heimkehrer/-innen.

  • Aus Gewissensgründen durften Wehrpflichtige den Wehrdienst verweigern – als Ausgleich musste dafür Zivildienst geleistet werden.

  • Die ersten Wehrpflichtigen zogen am 1. April 1957 in die Kasernen: Ihr Grundwehrdienst dauerte 12 Monate.

  • Die DDR führte erst 1962 eine Wehrpflicht ein. Eine Verweigerung aus Gewissensgründen gab es hier nicht.

Wie ging es weiter?

  • Die Zahl der Wehrdienstleistenden erreichte 1977 mit fast 250.000 ihren Höchststand, 2008 lag sie nur noch bei 60.000.

  • Nach Ende des "Kalten Kriegs" wandelte sich zudem die Rolle der Bundeswehr: Schwerpunkt war nun weniger die Landesverteidigung als Stabilisierungs- und Friedenseinsätze außerhalb D.

  • 2011 wurde die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt – und die Bundeswehr zur Freiwilligenarmee.

Mehr zur Geschichte der Wehrpflicht erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp940

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

08.07.2021: Aktuelle Corona-Lage

Guten Morgen!

Die ersten Bundesländer sind schon in die Sommerferien gestartet, in vielen weiteren ist es bald soweit. Wie steht es um die Corona-Pandemie? Ein Überblick zur derzeitigen Lage:

Aktuelle Entwicklung

  • Die Anzahl der Neuinfektionen steigt wieder etwas. Die 7-Tage-Inzidenz liegt deutschlandweit aktuell bei 5.

  • Hauptgründe sind laut Expert/-innen die Ausbreitung der Delta-Variante und die Lockerungen der Maßnahmen. Knapp 2/3 der Neuinfektionen gehen mittlerweile auf die besonders ansteckende Delta-Variante zurück.

Fernreise oder doch Balkonien?

  • In ganz D. sind derzeit touristische Übernachtungen möglich – unter welchen Voraussetzungen (z.B. Tests) ist in den Bundesländern unterschiedlich regelt. Eine Übersicht zu den verschiedenen Corona-Regeln gibt es hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp941

  • Für Auslandsreisen gelten je nach Einstufung des Landes (Virusvarianten-/Risiko-/Hochinzidenzgebiet) Test-/Nachweis- und Quarantänepflichten. Mehr Infos bietet das Robert-Koch-Institut (RKI): Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp942

  • Bei Flugreisen muss aktuell grundsätzlich ein negatives Testergebnis, ein Impf- oder einen Genesenennachweis vorgelegt werden.

  • Das digitale EU-Impfzertifikat soll das Reisen erleichtern, ist aber noch nicht voll funktionsfähig. Das gelbe Impfheft kann weiterhin verwendet werden.

Stand der Impfungen

  • Aktuell sind 39,9 % der Bevölkerung vollständig geimpft. Um eine 4. Welle im Herbst zu verhindern, braucht es aber laut RKI eine Impfquote von 85 % bei den 12- bis 59-Jährigen.

  • Dafür müssten auch Kinder und Jugendliche verstärkt geimpft werden. Bisher sind nur 3,8 % der unter 18-Jährigen mind. einmal geimpft.

  • Grundsätzlich können Kinder in D. ab 12 Jahren geimpft werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung bisher aber nur bei Vorerkrankungen oder besonderer Gefährdung. Für jüngere Kinder gibt es bislang keinen zugelassenen Impfstoff.

Einen Überblick zur aktuellen Infektionslage bietet das RKI-Dashboard:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp943

Bleibt gesund und vorsichtig, auch in den Ferien!

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

09.07.2021: Hymne der EU

Guten Morgen!

Quiz EU-Hymne (© bpb)

Kommt Dir diese Musik bekannt vor? Heute vor 50 Jahren einigte sich der Europarat bei einer Sitzung im damaligen Westberlin auf dieses berühmte Stück als seine Hymne. 1985 wurde es dann auch zur offiziellen Hymne der Europäischen Union erklärt.

Bestimmt hast Du die Europahymne schon häufiger gehört. Nur: Wie heißt sie gleich noch mal? Wer hat die Musik komponiert? Und in welcher Sprache erklingt sie eigentlich bei offiziellen Anlässen?

Quiz

Teste dein Wissen zur Hymne der Europäischen Union in Interner Link: unserem Quiz!

DtDP - EU-Hymne

Inhalt

DtDP - EU-Hymne

Viel Spaß beim Hören und Rätseln!
Deine bpb-Online-Redaktion

Übrigens

Mehr zum Thema Europäische Union erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp944

Weitere Versionen der EU-Hymne findest du auf der Seite des
Externer Link: Europarates.

12.07.2021: Bundeswahlausschuss lässt Parteien zur Bundestagswahl zu

Guten Morgen,

noch 76 Tage sind es bis zur Bundestagswahl am 26. September. Am Freitag hat der Bundeswahlausschuss entschieden, welche Parteien teilnehmen dürfen.

Wer ist dabei?

  • Von den 88 Vereinigungen, die Interesse bekundet hatten, hat der Bundeswahlausschuss 53 als Parteien zugelassen.

  • Zum Vergleich: Zur Bundestagswahl 2017 wurden 48 Parteien zugelassen, 42 nahmen letztendlich an der Wahl teil.

  • Neben den in Parlamenten vertretenen Parteien hat der Bundeswahlausschuss 44 kleine und Kleinstparteien zugelassen.

  • Erstmals seit 60 Jahren wieder dabei ist der bislang nur im Kieler Landtag vertretene Südschleswigsche Wählerverband (SSW). Die Partei der dänischen und friesischen Minderheit ist zur Wahl auch von der 5-Prozent-Klausel ausgenommen.

Wie wurde entschieden?

  • In seiner zweitägigen, öffentlichen Sitzung prüft der Bundeswahlausschuss die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Wahl. Entscheidungsgrundlage ist das Parteiengesetz.

  • Die Vereinigungen müssen u. a. anhand der Zahl ihrer Mitglieder oder Aktivitäten in der Öffentlichkeit nachweisen, dass sie an der politischen Willensbildung mitwirken und das Volk vertreten wollen.

  • Nicht geprüft werden Parteien, die aktuell im Bundestag oder in Landtagen mit mind. 5 Abgeordneten vertreten sind.

  • Wichtig: Der Bundeswahlausschuss prüft nicht inhaltlich.

Reaktionen

  • Kritik gibt es u. a. an der Zulassung der Partei „Der dritte Weg“, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und beobachtet wird.

  • Nicht zugelassene Vereinigungen können noch bis morgen Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einlegen.

Die Liste aller zugelassenen Parteien gibt es hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp945

Mehr zum Thema Parteien:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp946

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

13.07.2021: Waldbrände in USA und Kanada

Guten Morgen,
Hitze, Trockenheit und Waldbrände bedrohen derzeit die USA und Kanada. Wie ist die Lage?

Situation vor Ort

  • Kanada: In vielen Teilen des Landes herrschen seit Ende Juni Trockenheit und extrem hohe Temperaturen (um 50 Grad). Beinahe im ganzen Land gilt daher die oberste Warnstufe. Die Hitzewelle hat schon mehrere hundert Todesopfer gefordert.

  • USA: Hier ist v. a. der Nordwesten betroffen. Ähnlich wie in Kanada wüten auch hier verheerende Waldbrände, die Mensch und Natur bedrohen. Zudem befürchten viele Farmer/-innen einen enormen Ernteausfall.

Kampf gegen die Flammen

  • In beiden Ländern kämpfen derzeit tausende Feuerwehrleute gegen die Flammen, in Kanada ist auch die Armee im Einsatz.

  • Die Einsatzkräfte stehen bei der Löschung der Brände vor enormen Problemen: Durch die extreme Hitze verdunstet teilweise das Löschwasser bevor es den Boden erreicht. Winde und Trockenheit begünstigen die schnelle Ausbreitung. Derzeit brennen mehrere tausend Quadratkilometer Wald.

  • Als Folge kam es zu Stromausfällen, Bewohner/-innen wurden evakuiert.

Ursachen?

  • Die Klimaforscher/-innen der Initiative World Weather Attribution kamen in einer ad-hoc-Analyse zum Ergebnis: Der Klimawandel erhöht das Risiko für solche Hitzeextreme und die Chance, dass sie in Zukunft öfter vorkommen könnten.

  • Meteorologen/-innen verweisen auch auf die aktuelle Lage des Jet Streams. Normalerweise weht er zwischen West und Ost um die Nordhalbkugel, sorgt so für abwechselnde Wetterhoch- und Tiefs. Derzeit hängt er aber über der kanadischen Provinz British Columbia fest.

Kann man sich eigentliche gegen Wetterextreme absichern? Das hat unser Jugendmagazin fluter versucht herauszufinden:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp947

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

14.07.2021: Corona-Impfpflicht?

Guten Morgen!

Corona-Impfpflicht – ja oder nein? Nachdem Frankreich eine Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegekräfte angekündigt hat, wird auch hierzulande wieder darüber diskutiert.

Kurze Geschichte der Impfpflicht

  • Schutzimpfungen gibt es schon seit Ende des 18. Jh.. Seit dem frühen 19. Jh. haben Staaten Impfungen auch zur Pflicht erklärt. Das Ziel: Kollektive Immunisierung.

  • In Deutschland wurde 1874 – nach heftigen Debatten – die Pocken-Impfpflicht eingeführt. Seit Mitte der 1970er-Jahre wurde sie in der BRD schrittweise aufgehoben.

  • In der DDR gab es ab 1953 eine gesetzliche Impfpflicht, erst gegen Pocken und Tuberkulose, später u. a. auch gegen Kinderlähmung, Keuchhusten und Masern.

  • Aktuell gilt in D. nur eine Impfpflicht zum Schutz vor Masern für jüngere Beschäftigte und Kinder in Schulen und Kitas. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüft diese derzeit auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.

Selbstbestimmung oder Pflicht?

  • Das Grundgesetz (GG) garantiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG).

  • Eine Impfpflicht stellt einen Eingriff in dieses Recht dar. Krankheitserreger wie das Corona-Virus bedrohen aber auch die körperliche Unversehrtheit. Es geht also um die Frage, ob der Staat das Recht des Einzelnen zum Wohle aller einschränken kann.

  • Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages kann eine Einschränkung der Grundrechte unter Umständen angemessen sein und auch eine Impfpflicht unter Inkaufnahme möglicher Impfschäden rechtfertigen – je nach Art der übertragbaren Erkrankung und deren Auswirkungen.

Aktuelle Debatte

  • Frankreich hat eine Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegekräfte angekündigt, auch Griechenland will dem Beispiel folgen. In Italien muss sich medizinisches Personal seit Ende März impfen lassen.

  • Eine allgemeine Corona-Impfpflicht für D. hat die Bundesregierung wiederholt abgelehnt. Stattdessen wird darüber diskutiert, offensiver und sichtbarer für das Impfen zu werben.

Mehr zur Geschichte der Schutzimpfung:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp948

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

15.07.2021: Vor 5 Jahren: Militärputsch in der Türkei

(© picture-alliance, newscome / Jennifer Ciochon)

Guten Morgen!

Heute vor fünf Jahren scheiterte in der Türkei ein Militärputsch gegen die Regierung. Was war passiert? Und welche Auswirkungen hatte der Putschversuch?

Der Putschversuch

  • In der Nacht vom 15. auf den 16. Juli 2016 versuchten Teile des türkischen Militärs, Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan und die türkische Regierung gewaltsam zu stürzen. Ihr verkündetes Ziel: Die verfassungsmäßige Ordnung sowie Demokratie und Menschenrechte wiederherstellen.

  • Die Putschisten setzten schweres militärisches Gerät wie Panzer und Kampfjets ein, feuerten auf Zivilisten und beschossen u.a. das Parlamentsgebäude in Ankara.

  • Der Putsch scheiterte. Nicht nur, weil große Teile der Armee gar nicht beteiligt waren, sondern auch am Widerstand der Bevölkerung und Polizei.

  • Mehr als 250 Menschen kamen im Lauf des Putschversuchs ums Leben, rund 2.000 wurden verletzt.

  • Als hauptverantwortlich für den Putsch sieht die türkische Regierung die religiöse Bewegung um den islamischen Prediger Fethullah Gülen.

Die Folgen

  • Kurz nach dem Putschversuch verhängte Erdoğan im Juli 2016 den Ausnahmezustand. Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit wurden massiv eingeschränkt.

  • In der Folge kam es nicht nur im Militär, sondern im gesamten öffentlichen Dienst, wie etwa im Bildungsbereich, der Polizei und der Verwaltung, zu Massenentlassungen und -verhaftungen. Die türkische Armee wurde v. a. in der Führungsebene komplett umstrukturiert.

  • Die Maßnahmen richteten sich nicht nur gegen Anhänger/-innen der Gülen-Bewegung, auch unzählige Politiker/-innen der Opposition und Journalist/-innen wurden verhaftet.

  • Die Auswirkungen des Putsches sind bis heute spürbar. Immer wieder kommt es zu Verhaftungen und Verurteilungen.

Mehr zum Putschversuch und seinen Folgen erfährst du im Experten-Interview:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp949

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Das Bild zeigt türkische Soldaten und eine Demonstration gegen den Militärputsch am 16. Juli 2016 auf dem Taksim-Platz in Istanbul.

16.07.2021: Proteste in Kuba

Guten Morgen!

Viva la revolución!? Kubaner/-innen demonstrieren seit Sonntag landesweit gegen die Regierung. Proteste sind selten in dem Inselstaat, es sind die größten seit Jahrzehnten.

Was sind die Hintergründe?

  • Kuba wird seit 1959 (Revolution unter Führung von Fidel Castro) sozialistisch regiert.

  • 1961 versuchte die USA erfolglos, die Regierung Castro zu stürzen und verbot in der Folge den Handel mit Kuba.

  • 2008 übernahm Fidels Bruder Raúl Castro die Macht, leitete einige Reformen ein, vor allem im Wirtschaftssektor. Kuba nahm 2015 wieder diplomatische Beziehungen zu den USA auf.

  • Unter US-Präsident Trump endete die Annäherung, die Sanktionen (u. a. Wirtschaft, Tourismus) wurde wieder verschärft und auch von seinem Nachfolger Biden nicht aufgehoben.

Worum geht es bei den Protesten?

  • Kuba befindet sich in der schlimmsten Wirtschaftskrise seit 30 Jahren. Die Corona-Pandemie verschärft die Lage, das Land ist stark vom Tourismus abhängig.

  • Die Proteste richten sich gegen die jahrzehntelange Misswirtschaft (Strom-/Lebensmittelknappheit, steigende Preise) und staatliche Unterdrückung (Zensur).

  • Die Polizei schlug die Demonstrationen teils brutal nieder. Tausende wurden festgenommen, verletzt oder gelten als vermisst. Der Internetzugang wurde blockiert.

  • Kuba macht die USA für die Anti-Regierungs-Proteste verantwortlich, u. a. aufgrund der Wirtschaftsblockade.

Aktuelle Entwicklungen

  • Die USA und EU unterstützen die Forderungen der Protestierenden. Mexiko und Russland zeigen sich solidarisch mit der kubanischen Regierung und lehnen jegliche „Einmischung von außen“ ab.

  • Aktuell versucht die Regierung durch Zugeständnisse, die Proteste einzudämmen: Künftig dürfen Reisende Hygieneartikel, Lebensmittel und Medikamente zollfrei und in unbegrenzter Menge einführen, zudem soll die Stromversorgung und die Produktion von Medikamenten verbessert werden.

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

19.07.2021: Starke Unwetter, Katastrophenfall

Guten Morgen,

mehr als 150 Tote, eingestürzte Häuser, zerstörte Infrastruktur: Die Folgen der Starkregen und Unwetter vergangene Woche sind verheerend. Einige Landkreise riefen den Katastrophenfall aus.

Katastrophenfall?

  • Als Katastrophe gelten Ereignisse, die das Leben oder die Gesundheit vieler Menschen oder der Natur erheblich gefährden oder schädigen.

  • Wenn diese nicht mit Kräften vor Ort bewältigt werden können, stellen die zuständigen Behörden den Katastrophenfall fest.

  • Auch zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hatten deutsche Bundesländer und Landkreise zwischenzeitlich den Katastrophenfall ausgerufen.

Wer kümmert sich um den Katastrophenschutz?

  • In Deutschland ist Katastrophenschutz Ländersache. Nur bei kriegsbedingten Gefahren wäre automatisch der Bund zuständig – man spricht dann von Zivilschutz.

  • Landesgesetze übertragen Aufgaben im Katastrophenschutz an die Landkreise und Gemeinden. Die tatsächliche Gefahrenabwehr im Katastrophenfall wird oft auf kommunaler Ebene organisiert.

Wer ist vor Ort im Einsatz?

  • Je nach Bedarf werden die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr von privaten sowie von ehrenamtlichen Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen unterstützt.

  • Die Länder können außerdem Hilfe durch Einheiten anderer Länder oder des Bundes anfordern, z. B. das Technische Hilfswerk, die Bundespolizei oder die Bundeswehr. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unterstützt bei "Schadenslagen von nationaler Bedeutung".

Wetterextreme treten immer häufiger und stärker auf. Was hat das mit dem Klimawandel zu tun? Ein fluter-Interview:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp950

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

20.07.2021: Vor 115 Jahren: Einführung des Frauenwahlrechts in Finnland

Guten Morgen!

In Finnland leitet Ministerpräsidentin Sanna Marin seit 2019 eine Koalition aus fünf Parteien, die alle von Frauen geführt werden. Frauen in der Politik – das hat in Finnland Tradition: Heute vor 115 Jahren führte Finnland als erstes europäisches Land das Frauenwahlrecht ein.

Wie kam es dazu?

  • Finnland stand damals unter Herrschaft des Russischen Reichs. Als Zar Nikolaus II. 1899 die finnische Autonomie aufhob, kam es zu Protesten.

  • Die von vielen Frauen getragene Arbeiterbewegung forderte u. a. Autonomie, soziale Gerechtigkeit und das Wahlrecht für alle.

  • 1906 stand der Zar so unter Druck, dass er Reformen zustimmte: Alle finnischen Staatsbürger/-innen ab 24 Jahren durften nun wählen und konnten gewählt werden.

  • Ein Jahr später zogen nach den ersten allgemeinen Wahlen 19 Frauen ins Parlament ein.

Frauenbewegung in Europa

  • Für ihr Stimmrecht mussten Frauen nicht nur in Finnland lange kämpfen: Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurden ihre Forderungen nach Gleichberechtigung in vielen Ländern lauter.

  • Finnland wurde zum Vorbild: 1913 führte auch Norwegen das Frauenwahlrecht ein, es folgten Island (1915), Estland (1917) und Lettland (1918). Auch in Deutschland erhielten Frauen mit Beginn der Weimarer Republik 1918 das Wahlrecht.

  • Länger dauerte es in der Schweiz: Erst seit 1971 dürfen Frauen hier ihre Stimme abgeben und gewählt werden.

Frauen in Parlamenten heute

  • Auch heute sind Frauen in den meisten Parlamenten der Welt unterrepräsentiert. Ruanda weist mit 61,3% weltweit den höchsten Frauenanteil auf. In Finnland sind es 46%.

  • Im deutschen Bundestag sitzen derzeit 223 Frauen (31,4%) – rund 6% weniger als 2013.

Mehr zur Einführung des Frauenwahlrechts in Finnland findest du im Hintergrund aktuell:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp951

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

21.07.2021: Spionage-Software Pegasus

Guten Morgen!

Stell dir vor, auf deinem Handy schlummert ein Programm, mit dem dich der Staat rund um die Uhr überwacht. Dieses Schicksal ereilte in den vergangenen fünf Jahren weltweit offenbar etliche Journalisten/-innen, Regierungsvertreter/-innen und Oppositionelle. Das zeigen die Veröffentlichungen eines internationalen Recherche-Verbunds unter dem Namen Pegasus-Projekt.

Pegasus-Projekt?

  • Die Enthüllungen betreffen die Spionage-Software Pegasus (benannt nach dem geflügelten Pferd aus der griechischen Mythologie).

  • Pegasus wurde von der israelischen Firma NSO entwickelt: vorgeblich, um Staaten bei der Bekämpfung von Verbrechen und Terrorismus zu unterstützen.

  • Die Spyware lässt sich unbemerkt auf einem Handy installieren, dafür reicht oft schon die Telefonnummer. Angreifer/-innen erlangen damit Zugriff auf das Gerät und können Chats mitlesen sowie Kamera und Mikrofon aktivieren.

Was haben die Recherchen ergeben?

  • Pegasus wurde offenbar von mindestens 10 Staaten illegal eingesetzt, um Politiker/-innen, Pressevertreter/-innen und Menschenrechtsaktivisten/-innen abzuhören.

  • Von der Überwachung könnten bis zu 180 Journalisten/-innen sowie 14 Staats- und Regierungsschefs betroffen sein, darunter Frankreichs Präsident Emmanuel Macron.

  • Das Umfeld des 2018 ermordeten saudischen Journalisten Jamal Khashoggi soll mithilfe von Pegasus abgehört worden sein. Auch EU-Mitglied Ungarn hat möglicherweise Journalisten/-innen ausgespäht.

Was gibt es für Reaktionen?

  • Menschenrechtsorganisationen und Journalistenverbände reagierten empört auf die Enthüllungen und fordern weitere Aufklärung.

  • EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach von einem "Verstoß gegen alle Werte und Regeln, die wir in der EU in Bezug auf Medienfreiheit haben".

  • Die Firma NSO verteidigt sich, Pegasus werde ausschließlich an "überprüfte Regierungen" verkauft.

In den kommenden Tagen sollen weitere Ergebnisse veröffentlicht werden.

Wie bewerten europäische Medien die Enthüllungen?
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp952

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

22.07.2021: Vor 10 Jahren: schwerster Terroranschlag in Norwegens Geschichte

Guten Morgen,

es war der schwerste Terroranschlag in Norwegens Geschichte: Heute vor 10 Jahren tötete der Rechtsextremist Anders Breivik in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen – aus rassistischen, islam- und frauenfeindlichen Motiven.

Was geschah am 22. Juli 2011?

  • Am Nachmittag des 22. Juli zündet Breivik zuerst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel. Acht Menschen sterben, hunderte werden verletzt.

  • Auf der nahegelegenen Insel Utøya richtet er anschließend ein Massaker in einem Ferienlager an: 69 Menschen – vor allem Jugendliche – werden erschossen, 33 weitere verletzt.

  • Es dauert rund 90 Minuten bis Einsatzkräfte der Polizei die Insel erreichen und Breivik festnehmen.

Was waren die Hintergründe?

  • Seine Motive veröffentlichte Breivik vor der Tat im Internet in einem über 1.500 Seiten umfassenden "Manifest" – einer Sammlung rassistischer, islam- und frauenfeindlicher Thesen.

  • Vor Gericht legte er ein Geständnis ab, zeigte aber keine Reue. Die norwegische Justiz verurteilte ihn zu 21 Jahren Haft (die Höchststrafe) mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

  • Der Prozess wurde weltweit medial begleitet, was auch Kritik auslöste: Die große Aufmerksamkeit bot Breivik eine Bühne zur Verbreitung seiner rassistischen Überzeugungen.

Rechtsextremer Einzeltäter?

  • In den letzten Jahren gab es immer wieder rechtsterroristische Anschläge bei denen sich Attentäter auf Breivik bezogen, z. B. in München (22.7.2016), Christchurch (15.3.2019), El Paso (3.8.2019) oder Hanau (19.2.2020).

  • Expert/-innen warnen davor, Rechtsterroristen als isolierte Einzelgänger zu betrachten – denn sie sind meist weltweit vernetzt und teilen rechtsextreme Ideologien und Verschwörungstheorien in Online-Communities.

Im fluter-Interview spricht die Journalistin Åsne Seierstad über Ursachen und Folgen der Radikalisierung:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp953

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23.07.2021: Einigung zu Nordstream 2

Guten Morgen

Friede, Freude, Einigung? Nach jahrelangem Ringen um die russische Gaspipeline Nord Stream 2 haben Deutschland und die USA ihre Streitigkeiten beigelegt.

Die Pipeline:

  • Nord Stream 2 ist ein Bauvorhaben des russischen Staatskonzerns Gazprom und mehrerer europäischer Energiekonzerne. Eine mehr als 1.200 Kilometer lange Rohrleitung durch die Ostsee soll russisches Erdgas nach Deutschland transportieren.

  • Von Beginn an war das Projekt höchst umstritten: Neben Kritik von Umweltverbänden gab es politische Forderungen, den Bau der Pipeline zu stoppen – vor allem aus den USA, aber auch von EU-Mitgliedern wie Polen und Frankreich.

  • Das Argument: Deutschland mache Europa zu sehr abhängig von Russland und schade der Ukraine. Diese ist bisher das wichtigste Transitland für russisches Erdgas nach Europa und könnte diese Einnahmequelle verlieren.

  • Die USA hatten deswegen Sanktionen gegen beteiligte Firmen verhängt. Die Bauarbeiten wurden unterbrochen.

Der Kompromiss:

  • Die USA haben der Fertigstellung von Nord Stream 2 nun zugestimmt. Deutschland versichert im Gegenzug, sich für eine Verlängerung des Gastransitabkommens zwischen der Ukraine und Russland einzusetzen.

  • Falls Russland die Verlängerung verweigere oder die Pipeline als „politische Waffe“ gegen die Ukraine einsetze, soll es zudem Sanktionen geben. Welche genau, ist unklar.

  • Zudem wollen beide Länder die Ukraine bei der Energiewende (u.a. Kohleausstieg, Erneuerbare Energien) mit viel Geld unterstützen.

Die Reaktionen:

  • Russland hat die Einigung begrüßt. Auch Mitglieder der deutschen Bundesregierung zeigten sich erleichtert.

  • In den USA gab es parteiübergreifend Kritik an der Einigung, die als ein Einknicken gegenüber russischen Interessen gesehen wird.

  • Die Ukraine und Polen verurteilten den Kompromiss, da sie die russische Pipeline weiterhin als wirtschaftliche und politische Bedrohung für ihre Sicherheit ansehen.

Warum Deutschland bei Nord Stream 2 in einer Zwickmühle ist, erfährst du beim fluter:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp954

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Wir verabschieden uns in die Sommerpause! Am 13. August sind wir mit "Deiner täglichen Dosis Politik" wieder da. Wir wünschen euch eine schöne Zeit, bleibt gesund!

Fussnoten

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