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Juli 2020 | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

Juli 2020 Deine tägliche Dosis Politik

/ 13 Minuten zu lesen

Hier findest du alle Beiträge vom Juli 2020.

(© bpb)

01.07.2020: Deutschland übernimmt Ratspräsidentschaft

Guten Morgen,

unter dem Motto "Gemeinsam. Europa wieder stark machen" übernimmt Deutschland heute die EU-Ratspräsidentschaft.

Was für ein Rat?

  • Den Rat der Europäischen Union gibt es seit 1958. Er ist zusammen mit dem Europäischen Parlament der Gesetzgeber der EU.

  • Im Rat kommen die Fachministerinnen und –minister der 27 Mitgliedstaaten zusammen – je nachdem, welches Thema (z.B. Umwelt, Außenpolitik) behandelt wird.

  • Sie stimmen über EU-Rechtsvorschriften ab, koordinieren politische Maßnahmen, entwickeln die Außen- u. Sicherheitspolitik, schließen internationale Abkommen und genehmigen den EU-Haushalt.

Der Rat der EU ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat (ER), in dem sich die EU-Staats- und Regierungschefs treffen, um die allgemeine Ausrichtung der EU-Politik zu bestimmen.

Die Ratspräsidentschaft…

  • …wechselt alle 6 Monate. Deutschland hatte zuletzt 2007 den Vorsitz. 2021 folgen Portugal und Slowenien, mit denen ein gemeinsames Programm abgestimmt wurde (Trio-Präsidentschaft).

  • …organisiert und koordiniert die Arbeit des Rates, bereitet die Sitzungen vor und setzt inhaltliche Schwerpunkte.

Deutsche "Corona-Präsidentschaft"

  • Die Corona-Pandemie und ihre sozialen und wirtschaftlichen Folgen stehen im Fokus der deutschen Ratspräsidentschaft.

  • U.a. muss ein Aufbauplan von 750 Mrd. € koordiniert werden (500 Mrd. € Zuschüsse, 250 Mrd. € Kredite).

Aber es gibt noch andere Herausforderungen: die Digitalisierung, den Klimaschutz, den Brexit oder die Reform der EU-Asylpolitik. Außenpolitisch stehen das Verhältnis der EU zu afrikanischen Ländern und zu China im Vordergrund.

Unser FAQ zum Rat der EU:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp694

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

02.07.2020: Vor 56 Jahren: Civil Rights Act

Guten Morgen,

am 2. Juli 1964 unterzeichnete der US-amerikanische Präsident Lyndon B. Johnson den "Civil Rights Act", der Jahrzehnte der rassistischen Entrechtung beenden sollte.

Ein steiniger Weg …

  • In den gesamten USA wurde Sklaverei 1865 abgeschafft, doch mit den sogenannten "Jim-Crow"-Gesetzen führten viele Bundesstaaten, insbesondere im Süden der USA, die Entrechtung der schwarzen Bevölkerung fort.

  • Damit blieb die Trennung zwischen Weißen und Schwarzen (Segregation) vielerorts Gesetz, zum Beispiel durften zahlreiche öffentliche und private Orte von Schwarzen nicht besucht werden (bspw. in Schulen oder Krankenhäusern). Ehen zwischen Weißen und Schwarzen und z.T. sogar der soziale Kontakt waren verboten.

Der Civil Rights Act

  • Anfang der 1950er Jahren weigerten sich immer mehr Schwarze öffentlich die rassistischen Gesetze einzuhalten, Protest formierte sich: der Beginn des Civil Rights Movements (Bürgerrechtsbewegung).

  • Im August 1963 marschierten 200.000 Menschen nach Washington und forderten gleiche Bürgerrechte für alle US-Bürger/-innen.

  • Ein Jahr später unterschrieb Johnson den "Civil Rights Act". Seitdem ist es verboten, US-Bürger/-innen aufgrund ihrer zugeschriebenen Hautfarbe, Religion oder ihres Geschlechts rechtlich zu diskriminieren. Der Voting Rights Act von 1965 verbot zudem eine Diskriminierung bei der Wahl.

Doch bis heute ist Rassismus fest in der US-amerikanischen Gesellschaft verankert, zum Beispiel:

  • Überproportional viele schwarze US-Amerikaner/-innen sind Opfer von Polizeigewalt und werden zu Gefängnisstrafen verurteilt.

  • Auch im Bildungs- und Gesundheitswesen sind Schwarze weiterhin benachteiligt.

Erfahre mehr über die Geschichte des Black America:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp695

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

03.07.2020: Ergebnis der Verfassungsreform in Russland

Guten Morgen,

per Volksabstimmung wurde in Russland die größte Verfassungsreform in der Geschichte des Landes bestätigt.

Was sich u.a. ändert:

  • Putin könnte bis 2036 im Amt bleiben. Eigentlich hätte er 2024 abtreten müssen, kann nun aber zwei weitere Male zur Wahl antreten.

  • In Zukunft darf sich niemand für das Präsidentenamt bewerben, der über eine weitere Staatsbürgerschaft verfügt oder längere Zeit im Ausland gelebt hat. Hiervon sind v.a. potentielle Kandidat/-innen der Opposition betroffen.

  • Urteile internationaler Gerichte wie etwa des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) müssen nicht befolgt werden, wenn sie der russischen Verfassung widersprechen.

  • Mindestlohn und Renten werden auf erhöhtem Niveau festgeschrieben.

  • Die Ehe soll auch in Zukunft nur für Mann und Frau und nicht für homosexuelle Paare möglich sein.

Wie lief das Verfahren ab?

  • Putin hatte die Verfassungsänderungen im Januar angestoßen. Im März stimmten das russische Parlament, der Föderationsrat und das Verfassungsgericht der Reform zu.

  • Wegen der Corona-Pandemie fand die ursprünglich für April geplante Volksabstimmung jetzt vom 25. Juni bis zum 1. Juli statt.

  • Laut russischer Wahlkommission stimmten knapp 78 % der Wähler/-innen für die Reform.

Was wird kritisiert?

  • Oppositionelle sehen den eigentlichen Grund der Reform im nun möglich gewordenen Machterhalt Putins.

  • Wahlbeobachter-/innen mahnen massive Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung an, u.a. Mehrfachabstimmungen und Unternehmen, die ihre Belegschaften zur Wahl gedrängt hätten.

Mehr zur Reform und Russland:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp696

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

06.07.2020: Grundrente

Guten Morgen!

Vergangene Woche stimmten Bundestag und Bundesrat dem Gesetz für eine Grundrente zu. Sie soll Anfang 2021 in Kraft treten.

Was ist die Grundrente?

  • Ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Diesen sollen Menschen erhalten, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber nur eine geringe Rente bekommen – z.B. weil sie wenig verdient haben.

  • Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) könnten rund 1,3 Mio. Menschen die Grundrente erhalten – davon schätzungsweise 70 % Frauen.

  • Das BMAS rechnet mit jährlichen Kosten von 1,3 bis 1,6 Mrd. Euro. Die Grundrente soll aus Steuermitteln finanziert werden.

Wer erhält die Rente und ab wann?

  • Die Grundrente muss nicht beantragt werden. Wer den Zuschlag erhält, wird mittels einer automatisierten Einkommensprüfung ermittelt.

  • Wer als Rentner/-in ein Einkommen von max. 1.250 Euro im Monat hat, ist voll bezugsberechtigt. Für Paare liegt die Grenze bei 1.950 Euro.

  • Die Berechnung ist kompliziert. Durchschnittlich soll der Zuschlag ca. 75 Euro, höchstens ca. 400 Euro im Monat betragen.

  • Bis zur Auszahlung kann es noch dauern. Laut Deutscher Rentenversicherung erhalten die ersten Rentner/-innen den Zuschlag ab Sommer 2021.

Welche Kritik gibt es?

  • Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD konnten sich lange nicht auf die Grundrente einigen. Die Unionsparteien bestanden auf einer Bedürftigkeitsprüfung. Den Widerstand gaben sie nun auf.

  • Kritik kommt von allen Oppositionsparteien im Bundestag (AfD, FDP, Linke, Grüne): Die Grundrente schütze nicht ausreichend gegen Altersarmut, sei zu kompliziert und bürokratisch.

  • Sozialverbände sprechen sich für die Grundrente aus, kritisieren aber hohe Zugangshürden durch die erforderlichen Beitragsjahre.

Armutsfeste Renten − aber wie? Ideen und Ansätze dafür findest du in unserem Dossier Rentenpolitik:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp697

Schöne Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

07.07.2020: Vor 44 Jahren: Gründung des 1. Frauenhauses

Guten Morgen,

wie kann man Opfern von häuslicher Gewalt helfen? Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist das eine brennende Frage. Frauenhäuser können eine Anlaufstelle sein – heute vor 44 Jahren wurde in Berlin das erste seiner Art gegründet.

Warum sind die Häuser wichtig?

  • Laut Bundeskriminalamt (BKA) wurden 2018 etwa 141.000 Menschen Opfer von körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt im eigenen Haushalt. Davon waren 81% weiblich.

  • Die Betroffenen kommen aus allen sozialen Schichten und Altersgruppen.

  • Kommt es zur Trennung oder Scheidung, sind Frauen und Kinder besonders gefährdet. Auch ältere, pflegedürftige Menschen kann es häufiger treffen.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es?

  • Schutz vor Gewalt bieten neben 350 Frauenhäusern auch Schutzwohnungen und Beratungsstellen in ganz Deutschland. Ein bundesweites Hilfetelefon ist rund um die Uhr erreichbar.

  • Aber: Es fehlen rund 15.000 Plätze in Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen.

  • Ein Beispiel: In der Millionenstadt München gibt es 3 Frauenhäuser mit 145 Plätzen. Kinder werden meist nur bis zum Alter von 14 Jahren mit aufgenommen.

Was wird dagegen getan?

  • Mit einem Investitionsprogramm wollen Bund, Länder und Kommunen bis 2023 Frauenhäuser um- und ausbauen. Dafür stehen 120 Mio. Euro bereit.

  • Auch europaweit gibt es Bemühungen: 2011 beschloss der Europarat die "Istanbul-Konvention": ein völkerrechtlicher Vertrag, der umfassende Schutzmaßnahmen für Frauen vorsieht.

Wie ist die Situation weltweit?
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp698

Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

08.07.2020: Cyber-Angriffe auf Kritische Infrastruktur

Guten Morgen,

jetzt wird's kritisch! Derzeit häufen sich Cyber-Angriffe gegen die sogenannten Kritischen Infrastrukturen.

Kritische Infrastrukturen…

…sind Bereiche, die nötig sind, um gesellschaftliche und staatliche Funktionen aufrecht zu erhalten, z. B. die Strom-, Wasser- und Lebensmittelversorgung, das Gesundheitssystem, Staats- und Verwaltungsorgane, Transport und Verkehr oder die Telekommunikation.

Cyber-Angriffe:

  • Bei Cyber-Angriffen nutzen Hacker/-innen Sicherheitslücken in IT-Systemen. Ihre Ziele: Sie stehlen z. B. vertrauliche Kundendaten, um diese zu verkaufen oder Lösegeld zu erpressen. Zum Teil stehen aber auch Staaten hinter solchen Angriffen.

  • Laut Bundesamt für IT-Sicherheit (BSI) ist die Lage in Deutschland angespannt: Immer mehr Unternehmen, Behörden oder Privatpersonen werden Opfer von Angriffen mit sogenannter Schadsoftware.

  • Beispiel Stromversorgung: Im Schnitt wird ein Energielieferant mehrfach täglich angegriffen. Sind die Hacker/-innen erfolgreich (nicht immer), können sie dann die Stromversorgung manipulieren oder abschalten.

Wieso werden sie nicht ausreichend geschützt?

  • Die Cyber-Angriffe werden immer komplexer und professioneller und durch die Digitalisierung sind immer mehr Bereiche miteinander vernetzt (schwer überwachbar).

  • Es gibt zwar klare IT-Sicherheitsstandards für Kritische Infrastrukturen – diese gelten aber nur für größere Unternehmen. Die meisten kommunalen Stromversorger müssen die Standards nicht erfüllen.

  • In der Corona-Krise liegt der Fokus vieler Firmen auf dem Infektionsschutz. Außerdem greifen viele Mitarbeiter/-innen aus dem Homeoffice auf Systeme zu, was zu einer geringeren IT-Sicherheit führen kann.

Mehr zu Kritischen Infrastrukturen und ihrer Rolle in Zeiten von Corona erfährst du in diesem Interview:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp699

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

09.07.2020: Die WHO und der geplante Ausstieg der USA

Guten Morgen,

im Mai angekündigt – nun ist es offiziell: die USA werden aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) austreten.

Was macht die WHO?

  • Die WHO ist eine 1948 gegründete Sonderorganisation der Vereinten Nationen und zählt aktuell 194 Mitgliedsstaaten.

  • Ihr Ziel: Jeder Mensch soll die bestmöglichste Gesundheitsversorgung erhalten.

  • Dazu legt sie bspw. weltweit gültige Leitlinien und Standards fest, koordiniert das Vorgehen bei Ausbruch von Infektionskrankheiten und leitet Impfprogramme.

Rolle während der Corona-Pandemie

Die WHO…

  • …steuert die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des Virus. (z.B. Erforschung eines Impfstoffes)

  • …wertet die Daten der Staaten aus und erstellt bspw. Leitfäden für die Entwicklung von Tests.

  • …leistet auch Soforthilfe und hat bisher mehr als zwei Mio. Schutzkleidungssets an 133 Staaten verteilt.

Warum steigen die USA aus?

  • US-Präsident Trump wirft der Organisation vor, zu zögerlich auf die Pandemie reagiert zu haben.

  • Auch stehe die WHO unter Kontrolle Chinas, da sie u.a. den chinesischen Informationen zum Ausbruch des Virus unkritisch vertraut habe.

Was sind die Folgen?

  • Der WHO fehlt zukünftig Geld. Die USA sind unter den Mitgliedsstaaten der wichtigste Geldgeber und trugen ca. 15% zum Grundetat für 2019 bei. Andere Länder wollen teilweise einspringen.

  • Unklar ist, ob die USA ihre Zahlungen für konkrete Projekte der WHO ebenfalls einstellen.

Über den endgültigen Austritt entscheidet die US-Wahl im November. Trump-Herausforderer Joe Biden will im Falle eines Sieges die Entscheidung rückgängig machen.

Mehr zur WHO:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp700

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

10.07.2020: Weltbevölkerung

Jeden Tag gibt es 225.690 Menschen mehr auf der Welt.

Am 11. Juli 1987 überschritt die Weltbevölkerung laut den Vereinten Nationen (UN) zum ersten Mal fünf Milliarden – aktuell sind es knapp acht Milliarden. Die Weltbevölkerung steigt und steigt (bis jetzt), was auch immer mehr ökologische und ökonomische Probleme mit sich bringt. Um auf diese aufmerksam zu machen, findet jedes Jahr am 11. Juli der Weltbevölkerungstag statt.

Wir zählen zu diesem Anlass noch einmal durch: In welcher Region leben die meisten Menschen? Welches Land hat die ältesten Bürger/-innen? Und was bekam man in China, wenn man es bei einem Kind beließ?

Teste dein Wissen in unseremInterner Link: Quiz!

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

13.07.2020: Verfassungsschutzbericht

Guten Morgen!

Letzte Woche wurde der Verfassungsschutzbericht für 2019 vorgestellt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) …

… ist ein Inlandsnachrichtendienst, der die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland schützen soll und dafür Informationen sammelt und auswertet.

  • Schwerpunkte sind die Beobachtung und Verhinderung von terroristischen Aktivitäten, der Schutz vor politischer und wirtschaftlicher Spionage sowie die Abwehr von Sabotage-Anschlägen.

  • Das BfV gehört zum Geschäftsbereich des Innenministeriums. Kontrolliert wird es u.a. durch das Parlamentarische Kontrollgremium.

Schlaglichter aus dem Bericht

  • Das BKA registrierte 2019 insgesamt 41.177 politisch motivierte Straftaten (2018: 36.062), davon ca. 39 % Propagandadelikte und ca. 7 % Gewaltkriminalität.

  • Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund (21.290) stiegen um fast 10 %, darunter waren 925 Gewalttaten (ca. 15 % weniger als im Vorjahr).

  • Straftaten mit linksextremistischem Hintergrund (6.449) nahmen um fast 40 % gegenüber dem Vorjahr zu, hiervon waren 921 Gewalttaten (ca. 8% weniger als im Vorjahr).

  • 362 extremistische Straftaten waren religiös ideologisch motiviert (2018: 453). Salafisten erhielten weiter Zulauf.

Reaktionen?

  • Bundesinnenminister Seehofer sieht den Rechtsextremismus als die "größte sicherheitspolitische Herausforderung" und wies insbesondere auf die Zunahme antisemitischer Straftaten (plus 17,1 %) hin.

  • Die AfD kritisiert, dass der "Flügel", eine offiziell aufgelöste Gruppe innerhalb der AfD, sowie die "Junge Alternative für Deutschland" als "Beobachtungsobjekte (Verdachtsfälle)" aufgelistet werden.

  • Die Linke moniert, dass der Bericht hinterherhinke, da z.B. die Morde in Hanau nicht enthalten sind.

Wenn du bei dem Thema Terror auf dem Laufenden bleiben möchtest, ist vielleicht unsere Sicherheitspolitische Presseschau etwas für dich:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp702

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

14.07.2020: Vor 25 Jahren: Das Massaker von Srebrenica

Guten Morgen,

im Juli 1995 ermordeten bosnisch-serbische Soldaten im Ort Srebrenica mehr als 8.000 muslimische Jungen und Männer. Es gilt als das größte Verbrechen gegen die Menschlichkeit der europäischen Nachkriegszeit.

Die Vorgeschichte

  • Anfang der 1990er Jahre zerfiel der Vielvölkerstaat Jugoslawien. Die Mehrheit der ehemaligen Teilrepubliken (u.a. Slowenien, Kroatien, Mazedonien) erklärte sich für unabhängig.

  • In Bosnien-Herzegowina befürworteten die meisten bosnischen Muslime einen eigenen Staat. Dagegen forderten viele bosnische Serben (mehrheitlich Christen) den Anschluss ans benachbarte Serbien.

  • Die Folge: Ein Bürgerkrieg zwischen den verschiedenen Volksgruppen.

Srebrenica

  • Der Ort im Osten Bosnien-Herzegowinas war im Bürgerkrieg UNO-Sicherheitszone. 350 Blauhelm-Soldaten sollten ihn beschützen.

  • Trotzdem nahmen am 11. Juli 1995 bosnisch-serbische Truppen unter Führung des Generals Ratko Mladić Srebrenica ein.

  • Die Soldaten trennten die bosnisch-muslimische Bevölkerung nach Geschlecht und Alter. Frauen und Kinder wurden abtransportiert, Jungen und Männer im Wehralter blieben zurück.

  • Mehr als 8.000 von ihnen wurden hingerichtet und an verschiedenen Orten verscharrt, um den Massenmord zu verschleiern.

Aufarbeitung?

  • Viele Familien wissen immer noch nicht, wo ihre Angehörigen sind.

  • Zur Aufarbeitung der Jugoslawien-Kriege richtete die UN einen Strafgerichtshof ein. Insgesamt wurden 161 hochrangige Politiker und Militärs angeklagt, 20 von ihnen wegen der Verbrechen in Srebrenica.

  • Umstritten ist, ob die Blauhelm-Soldaten das Massaker nicht hätten verhindern können.

  • Bis heute erkennt die serbische Regierung das Massaker nicht als Genozid / Völkermord an.

Mehr zum Thema liest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp703

Grüße
Deine-bpb Online-Redaktion

15.07.2020: Todesstrafe in den USA

Guten Morgen,

in den USA wurde das erste Mal seit 17 Jahren wieder auf Bundesebene die Todesstrafe vollstreckt. Die Regierung Trump hatte im letzten Jahr eine Wiederaufnahme angestoßen.

Wie ist die Situation in den USA?

  • Die meisten Verbrechen in den USA werden von Gerichten in den einzelnen Bundesstaaten verhandelt. In 25 von 50 Bundesstaaten, vor allen den südlichen, wird die Todesstrafe nach wie vor verhängt und auch vollstreckt.

  • Besonders schwere Straftaten, Hassverbrechen, Taten gegen militärische Einrichtungen oder in indigenen Reservaten werden von Bundesgerichten verhandelt. Hier wurde die Todesstrafe zwar verhängt, aber nur noch sehr selten vollstreckt – seit 1963 nur dreimal.

  • Befürworter/-innen wie Donald Trump glauben an die abschreckende Wirkung, das konnte bisher allerdings keine Studie belegen.

Die Lage weltweit

  • Laut Amnesty International (AI) wird die Todesstrafe noch in 56 Ländern weltweit vollstreckt, z.T. als Strafe für schwerste Verbrechen, aber auch bei politischen Gefangenen.

  • Die meisten Hinrichtungen in 2019 gab es laut AI in China (keine offiziellen Zahlen), Iran (251), Saudi-Arabien (184), Irak (100) und Ägypten – insgesamt 657 in 20 Ländern.

  • Damit sinkt die Zahl dokumentierter Hinrichtungen auf den niedrigsten Stand seit zehn Jahren.

  • In Deutschland gibt es die Todesstrafe seit 1949 nicht mehr (Art. 102 GG).

Und wie geht es in den USA nun weiter? Gegen die Vollstreckung der Todesstrafe auf Bundesebene können andere Gerichte Berufung einlegen, die das Oberste Gericht wieder aufheben kann.

Nachdenkliche Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

16.07.2020: Vor 100 Jahren: Ende der k.u.k.-Monarchie

Guten Morgen,

heute vor 100 Jahren wurde die Auflösung der Österreichisch-Ungarischen Monarchie besiegelt und damit die Landkarte in Europa neu geordnet: Der Vertrag von Saint-Germain-en-Laye trat in Kraft.

Die Vorgeschichte

  • 1914 erklärte Österreich-Ungarn Serbien den Krieg und löste damit den 1. Weltkrieg aus, aus dem es an der Seite des Deutschen Kaiserreichs als Verlierer hervorging.

  • Mit Kriegsende 1918 brach der Vielvölkerstaat, der große Teile Mittel- und Südosteuropas umfasste, auseinander.

  • 1919 handelten die Siegermächte in Paris Verträge aus, die Europas Grenzen neu ziehen sollten.

Der Vertrag von Saint-Germain...

  • ...ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den die alliierten Siegermächte mit Österreich abschlossen und der die Zukunft der österreichischen Reichshälfte Österreich-Ungarns regelte.

  • ...führte zu weitreichenden Gebietsverlusten, sodass nur das größtenteils deutschsprachige Kernland übrigblieb.

  • ...verbot die allgemeine Wehrpflicht und begrenzte das Heer auf 30.000 Mann.

  • ...untersagte einen Zusammenschluss mit dem Deutschen Reich, um das Wiederstarken der beiden Mächte zu begrenzen.

Wie ging es dann weiter?

  • Der Vertrag ermöglichte die Entwicklung einer unabhängigen und demokratischen Republik Österreich sowie die nationale Souveränität der umliegenden Länder.

  • Er konnte jedoch nicht verhindern, dass sich in den 1930er-Jahren ein autoritäres, an den italienischen Faschismus angelehntes Ein-Parteien-System in Österreich entwickelte.

  • Der "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich 1938 beendete die rechtliche Existenz Österreichs und machte das zentrale Anliegen des Vertrages zunichte. Erst nach dem Kriegsende 1945 und dem Abzug der Besatzungsmächte zehn Jahre später erhielt Österreich wieder seine volle staatliche Souveränität zurück.

Mehr über die in Paris ausgehandelten Verträge erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp704

Viele Grüße
Deine bpb-Online Redaktion

17.07.2020: Parlamentarische Sommerpause

Guten Morgen,

na, liegst du schon am Strand oder im Liegestuhl auf dem Balkon? Nicht nur du, auch die Abgeordneten machen gerade Ferien. Seit Anfang Juli etwa ist der Bundestag in der sogenannten Parlamentarischen Sommerpause.

Was ist das überhaupt: die parlamentarische Sommerpause?

Die Sommerpause dauert in der Regel zwei Monate, von Juli bis August. Während dieser Zeit finden im Deutschen Bundestag keine Sitzungen statt.

Was machen die Abgeordneten in der Zeit?

Sie bereiten sich zum Beispiel auf Sitzungen und Anhörungen für den Herbst vor. Zum Teil beschäftigen sie sich auch mit schon beschlossenen Gesetzen - oder eingebrachten Gesetzesinitiativen, die sie nun nachbearbeiten.Und auch sonst ist der Terminkalender meist recht voll: Neben Parteisitzungen oder öffentlichen Terminen widmen sich viele Abgeordnete in dieser Zeit ihrem Wahlkreis und halten beispielsweise Bürgersprechstunden ab. Aber Urlaub machen dürfen die Abgeordneten in dieser Zeit natürlich auch. Übrigens, auch die Landesparlamente bleiben über den Sommer geschlossen - von der Bremischen Bürgerschaft im Norden bis zum Bayerischen Landtag im Süden.

Und wenn doch mal eine Krise eintritt und es zu einem Notfall kommt?

Dann kann der Präsident des Bundestages nach Artikel 39 Abs. 3 des Grundgesetzes eine Sondersitzung einberufen. Er muss es sogar machen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestages, der Bundespräsident oder die Bundeskanzlerin es verlangen. Sondersitzungen in der parlamentsfreien Zeit gab es immer wieder mal. So mussten die Parlamentarier im Sommer 2012 ihre Sommerpause unterbrechen, um über Milliardenhilfen aus dem Euro-Rettungsschirm für Spaniens angeschlagene Banken abzustimmen.

Wir verabschieden uns jetzt auch in die Sommerpause. Am 10. August lesen wir uns wieder. Vielleicht hast du ja Lust, bis dahin bei unserer Sommeraktion mitzumachen? Was ist politisch in deinem Alltag? Mach' ein Foto, teile es mit uns und gewinne tolle Preise. Mehr Infos gibt es auf www.bpb.de/sommerchallenge2020.

Dir eine schöne Zeit und bis bald!

Fussnoten

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