03.02.2020: Beginn der Vorwahlen für die US-Präsidentschaftswahl 2020
Guten Morgen,
heute starten in den USA, genauer in den Bundestaaten Iowa und New Hampshire, die Vorwahlen für die US-Präsidentschaftswahl 2020.
Warum Vorwahlen?
Vor der eigentlichen Wahl im November bestimmen die großen US-Parteien ihre Präsidentschaftskandidaten/-innen.
Dazu finden im Sommer Nominierungsparteitage statt, auf denen Delegierte der Parteien entscheiden, wer antritt.
Die Anzahl der Delegierten jedes Bundesstaates hängt dabei von deren Bevölkerungszahl ab, z.B. hat Iowa 41, Kalifornien dagegen 495.
Wie die Delegierten abstimmen, wird durch Vorwahlen in allen 50 Bundesstaaten entschieden.
Wie wird gewählt?
Die meisten Bundesstaaten organisieren Primaries: Registrierte Wähler/-innen dürfen entweder für eine/n Kandidatin/Kandidaten ihrer Partei stimmen (geschlossen) oder Kandidat/-innen beider Parteien wählen (offen).
Caucuses organisieren die Parteien dagegen selbst. An ausgewählten Orten treffen sich die Mitglieder und diskutieren gemeinsam, wem sie ihre Stimme geben.
Die Ergebnisse bestimmen letztlich das Stimmverhalten der Delegierten auf den Nominierungsparteitagen.
Wer tritt an?
Bei den Demokraten gibt es 11 Bewerber/-innen, 5 von ihnen haben Chancen auf die Nominierung. In Vorwahlumfragen führen Ex-Vizepräsident Joe Biden und Senator Bernie Sanders.
Bei den Republikaner wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit US-Präsident Donald Trump durchsetzen – gegen drei Gegenkandidaten.
Auch andere Parteien (z.B. Grüne, Libertäre) halten Vorwahlen ab. Deren Kandidaten/-innen gelten bei der Wahl im November jedoch als chancenlos.
Mehr zu den US-Vorwahlen erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp591
Und hier erklären wir das (komplizierte) US-Wahlsystem im Video:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp592
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
04.02.2020: Berliner Mietendeckel
Guten Morgen,
das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein bundesweit einmaliges Gesetz beschlossen: den "Mietendeckel". Der soll Wohnen in der Hauptstadt bezahlbarer machen – ob das klappt, ist aber umstritten.
Was regelt der Mietendeckel?
In einem ersten Schritt werden die Mieten für 5 Jahre eingefroren:
Bei bestehenden Mietverhältnissen und bei Neuvermietungen auf dem Stand vom 18. Juni 2019.
Wer seitdem eine Mieterhöhung erhalten hat, kann diese zurücksetzen lassen.
In einem zweiten Schritt werden die Mietpreise begrenzt:
Je nach Alter und Ausstattung einer Wohnung liegen die Obergrenzen zwischen 3,92 und 9,80 € je Quadratmeter (ohne Heiz- und Nebenkosten). Dazu können Aufschläge z.B. für moderne Ausstattung kommen.
Liegt der eigene Mietpreis mindestens 20 Prozent über der festgelegten Obergrenze, können Mieter/-innen eine Absenkung verlangen.
Ausgenommen sind z.B. Neubauten, die nach 2014 bezogen wurden, Sozialwohnungen und Wohnheime. Zudem darf es ab 2022 moderate Preissteigerungen geben (max. 1,3 Prozent).
Warum ist der Mietendeckel umstritten?
Befürworter hoffen, dass der Anstieg der Mietpreise gebremst wird und die Kaufpreise für Wohneigentum sinken.
Kritiker befürchten dagegen, dass weniger neue Wohnungen gebaut und alte Wohnungen nicht mehr modernisiert werden.
Zudem wird darüber gestritten, ob das Land Berlin das Gesetz hätte erlassen dürfen. Mietrecht ist eigentlich Sache des Bundes (z.B. Mietpreisbindung). Die Fraktionen von FDP und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus wollen deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
Wie kann Wohnen bezahlbar bleiben? Das haben wir fünf (Ver)Mieter/-innen in Berlin gefragt: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp593
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Deine bpb-Online-Redaktion
05.02.2020: Finanztransaktionssteuer
Guten Morgen,
auf EU-Ebene wird gerade wieder über eine sogenannte Finanztransaktionssteuer (FTS) diskutiert.
Was steckt dahinter?
An den Finanzbörsen weltweit wird täglich millionenfach gehandelt – mit Aktien, Wertpapieren und anderen Finanzprodukten (z.B. Derivaten).
Durch Kauf und Verkauf schwanken die Preise, werden Gewinne und Verluste erzielt. Bisher sind diese "Finanztransaktionen" bis auf wenige Ausnahmen steuerfrei.
Um die Spekulationen beim Kauf- und Verkauf einzudämmen, hatte der britische Wirtschaftswissenschaftler John Maynard Keynes schon 1936 vorgeschlagen, jedes Börsengeschäft mit einer Steuer zu belegen.
Diskussion in der EU
In Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 2007/2008 forderten viele eine stärkere Regulierung des Finanzsektors und eine finanzielle Beteiligung an der Bewältigung der Krise (Bankenrettung).
2011 legte die EU-Kommission ein Konzept vor, das vorsah, 85 Prozent der Finanztransaktionen zu besteuern.
Nachdem 2012 eine EU-weite Regelung scheiterte, planen aktuell noch zehn EU-Länder eine gemeinsamen Vorstoß.
Der aktuelle Entwurf
Wer Aktien großer Unternehmen kauft, soll künftig 0,2 Prozent Steuern zahlen, so der Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz.
Aber: Viele z. T. spekulative Finanztransaktionen wie der Handel mit Derivaten sollen nicht versteuert werden.
Einige EU-Staaten wie Österreich kritisieren die Ausnahmeregelungen und befürchten, dass das vor allem private Anleger/-innen belaste.
Eine schnelle Einigung ist nicht in Sicht. Wenn du jetzt erstmal mehr über Aktien, Finanzderivate und Private Equity erfahren willst, Zahlen und Fakten gibt es hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp594
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
06.02.2020: Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten in Thüringen gewählt
Guten Morgen!
Damit hatte niemand gerechnet: In Thüringen ist gestern überraschend Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten gewählt worden.
Was ist passiert?
Zur Wahl standen zunächst der amtierende Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) und der parteilose Christoph Kindervater (für die AfD).
Keiner von beiden erreichte in den ersten zwei Wahlgängen die notwendige absolute Mehrheit (46 von 90 Stimmen).
Im entscheidenden dritten Wahlgang gewinnt dann derjenige mit den meisten Stimmen. (einfache Mehrheit)
Wie kam es zur Wahl?
Die FDP schickte nun Thomas Kemmerich mit ins Rennen. Der erhielt schließlich 45 Stimmen – und damit eine Stimme mehr als Ramelow.
Da für die FDP nur fünf Abgeordnete im Parlament sitzen, stimmten wohl auch Abgeordnete der CDU und AfD für Kemmerich (geheime Wahl). AfD-Kandidat Kindervater erhielt im dritten Wahlgang keine Stimmen.
Kemmerich hat die Wahl angenommen und ist damit als neuer Ministerpräsident Thüringens gewählt.
Warum ist das wichtig?
Aus der Landtagswahl im Oktober war keine stabile Regierungsmehrheit hervorgegangen.
Linke, SPD und Grüne vereinbarten daher eine Minderheitsregierung – die auf die Duldung/Unterstützung anderer Fraktionen angewiesen ist.
Rein rechnerisch hätten CDU und FDP mit der AfD eine Mehrheit gehabt. Eine Zusammenarbeit mit der AfD hatten aber beide ausgeschlossen.
Dass Kemmerich vermutlich mit den Stimmen der AfD gewählt wurde, wird von SPD, Linken, Grünen als Tabubruch kritisiert. Spitzenpolitiker/-innen aus CDU und CSU forderten Neuwahlen. Die FDP schließt eine Zusammenarbeit mit der AfD weiterhin aus und sieht sich als taktischen Sieger der Wahl.
Wie es nun in Thüringen weitergeht, ist unklar. Hier bleibst du auf dem Laufenden:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp595
Beste Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
07.02.2020: Vor 75 Jahren: Konferenz von Jalta
Guten Morgen,
vor 75 Jahren trafen sich der britische Premierminister Winston Churchill, der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt und der sowjetische Staatschef Josef Stalin in Jalta auf der Halbinsel Krim. Die Regierungschefs verhandelten über die Zukunft Europas nach Ende des Zweiten Weltkriegs.
Die Alliierten
Ab 1942 kämpften Großbritannien, die USA und die Sowjetunion gemeinsam mit anderen Staaten gegen Hitler-Deutschland und seinen Verbündeten.
1943 hatten die Alliierten in Teheran vereinbart, den Krieg möglichst schnell zu beenden und Deutschland im Anschluss zu entnazifizieren.
Als sie sich vom 4. bis 11. Februar 1945 in Jalta trafen, war die Niederlage Deutschlands schon abzusehen.
Welche Interessen verfolgten die Alliierten in Jalta?
Stalin forderte, weite Teile Ost- und Südosteuropas als sowjetische Interessensphäre anzuerkennen und die polnische Ostgrenze zugunsten der Sowjetunion zu verschieben.
Churchill wollte Frankreich in den Kreis der alliierten Siegermächte aufnehmen.
Roosevelt bemühte sich um die Zusage Stalins zum Kriegseintritt gegen Japan und zur Gründung der Vereinten Nationen.
Was kam dabei raus?
Die "Großen Drei" konnten ihre Interessen weitestgehend durchsetzen.
Zudem legten sie die Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen fest.
Nicht einigen konnten sich die Alliierten über die Gesamtsumme der von Deutschland zu zahlenden Kriegsschulden.
Mehr Infos zur Konferenz von Jalta findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp596
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
10.02.2020: UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer über Julian Assange
Guten Morgen,
wie steht es um Julian Assange, dem Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks? Schlecht, laut dem UN-Sonderberichterstatter für Folter Nils Melzer.
Melzer wirft amerikanischen, britischen, ecuadorianischen und schwedischen Behörden vor, massiv gegen Rechtsvorschriften verstoßen zu haben, um Assange öffentlich zu diskreditieren und ihn an die USA auszuliefern.
Zum Hintergrund
2010 veröffentlichte WikiLeaks geheime Dokumente der US-Streitkräfte. Diese belegen u.a. wie US-Soldaten im Irakkrieg Zivilisten/-innen gezielt töteten.
Im gleichen Jahr begannen schwedische Behörden wegen eines Sexualdelikts gegen Assange zu ermitteln, für das sie nicht genug Beweise fanden. Das Verfahren wurde erst neun Jahre später eingestellt.
Die USA gehen mit Whistleblowern wie Assange hart ins Gericht. Nach dem US-Anti-Spionage-Gesetz (US Espionage Act) drohen Assange bis zu 175 Jahre Haft.
Aus Angst vor einem solchen Prozess, lebte Assange sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London. Im April 2019 wurde er dort verhaftet, weil Präsident Lenín Moreno Assange das Asylrecht entzogen hatte.
Aktuell sitzt Assange in einem Londoner Hochsicherheitsgefängnis. Die USA haben seine Auslieferung beantragt.
Wieso gibt es Kritik?
Laut Melzer gibt es Beweise dafür, dass Assange systematisch gefoltert wurde.
Melzer kritisiert seine Haftbedingungen, stellt die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in Frage und sieht die Pressefreiheit in Gefahr.
Vergangene Woche schlossen sich 130 Politiker/-innen, Künstler/-innen und Journalisten/-innen wie Investigativ-Journalist Günther Wallraff oder Literatur-Nobelpreisträgerin Elfride Jelinek einem Aufruf an, Assange freizulassen.
Am 24.2. beginnt in London die Anhörung für das Auslieferungsverfahren an die USA.
Beste Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
11.02.2020: Vor 30 Jahren: Nelson Mandela wird aus dem Gefängnis entlassen
Guten Morgen,
heute vor 30 Jahren wurde Rolihlahla "Nelson" Mandela aus dem Gefängnis entlassen. Während seiner 27-jährigen Haft war er zur Symbolfigur für den Kampf gegen das Apartheid-Regime in Südafrika geworden.
Apartheid (Afrikaans: Trennung) nannte man das politische System der sogenannten Rassentrennung in Südafrika seit den 1950er Jahren. Die schwarze Bevölkerungsmehrheit wurde systematisch benachteiligt und unterdrückt.
Bereits als Student begann Nelson Mandela dagegen zu kämpfen, u. a. als Mitglied der Bürgerrechtsbewegung ANC (African National Congress).
1960 wurde der ANC verboten und 1964 Mandela und andere wegen Sabotage und "Verschwörung zum bewaffneten Umsturz" zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt.
Seine Entlassung
Als 1989 Frederik Willem de Klerk zum Präsidenten gewählt wurde, kündigte er Reformen an, hob u.a. das Verbot des ANC auf und ordnete die Freilassung politischer Gefangener an.
Am 11. Februar 1990 kam Nelson Mandela frei. Zuvor hatte er bereits mit de Klerk über die Zukunft Südafrikas gesprochen.
Das Ende der Apartheid
1991 wurden die letzten noch geltenden Gesetze der sog. Rassentrennung abgeschafft und die Apartheid in Südafrika offiziell beendet.
Bei den ersten freien Wahlen 1994 wurde der ANC stärkste Kraft und Mandela zum ersten schwarzen Präsidenten Südafrikas.
2013 starb Mandela mit 95 Jahren. Seine Nachfolger, die mit dem ANC seit mittlerweile 26 Jahren Südafrika regieren, stehen vor allem wegen Korruptionsskandalen in der Kritik.
Mehr zum Thema:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp598
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
12.02.2020: Kindersoldaten
Für die Mädchen und Jungen auf diesem Bild endete 2018 eine traumatische Zeit – als Kindersoldaten im Südsudan. Weltweit werden Kinder und Jugendliche gezwungen, in Kriegen und Konflikten zu kämpfen. Der Internationale Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten macht heute auf ihr Schicksal aufmerksam.
Was sind Kindersoldaten?
Als Kindersoldaten werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezeichnet, die bewaffneten Gruppen oder Streitkräften angehören.
Ihre Zwangsrekrutierung und ihr Einsatz in bewaffneten Konflikten ist laut UN-Kinderrechtskonvention verboten.
Die Rekrutierung und der Einsatz von Kindern unter 15 Jahren gilt laut dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs sogar als Kriegsverbrechen.
Wie viele Kinder sind betroffen?
Weltweit werden nach Schätzungen von Hilfsorganisationen bis zu 250.000 Kinder als Soldaten/-innen missbraucht. Genaue Zahlen gibt es jedoch nicht.
2018 wurden laut UN in mindestens 16 Ländern Kinder als Soldaten eingesetzt: 19.000 von ihnen allein im Südsudan, aber auch in Kolumbien, Mali, Libyen, Afghanistan, Indien, Syrien, im Irak oder den Philippinen.
Kritik gibt es zudem an Staaten, die Freiwillige unter 18 Jahren für die Armee rekrutieren. Auch die Bundeswehr nimmt Minderjährige auf – 2019 waren es rund 1.500.
Was durchleben Kindersoldaten?
Die meisten werden zum Dienst gezwungen. Einige melden sich freiwillig, um z.B. Armut zu entkommen oder ihre Familie zu schützen.
Viele werden durch Gewalt und sexualisierten Missbrauch zu bedingungslosem Gehorsam gedrillt und im Kriegseinsatz schwer traumatisiert.
Mehr zum UN-Tag bei uns:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp385
Berichte von ehemaligen Kindersoldaten gibt’s bei UNICEF:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp599
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Deine bpb-Online-Redaktion
13.02.2020: Rücktritt von Thomas Kemmerich (FDP) als Ministerpräsident in Thüringen
Guten Morgen,
vor einer Woche wurde Thomas Kemmerich (FDP) überraschend zum Thüringer Ministerpräsident gewählt. Was ist seitdem passiert und wie geht es jetzt weiter?
Reaktionen
Politiker/-innen der SPD, Linken, Grünen, aber auch FDP kritisierten Kemmerichs Wahl mit den Stimmen der AfD als Tabubruch, u.a. aufgrund der z.T. rechtsextremen Positionen der AfD.
Zudem repräsentiere Kemmerich nur einen kleinen Teil der Thüringer Wähler/-innen. Bei der Landtagswahl im Oktober hatte die FDP knapp 5 % der Stimmen erhalten.
Die AfD und u.a. einzelne (Thüringer-)CDU-Politiker/-innen betonten hingegen die Rechtmäßigkeit der demokratischen Wahl.
Konsequenzen
Infolge der öffentlichen Kritik – auch aus der eigenen Partei – trat Kemmerich am Samstag als Ministerpräsident zurück, bleibt aber bis zur ev. Wahl eines Nachfolgers geschäftsführend im Amt.
CDU-Landtagsfraktionchef Mike Mohring will sein Amt aufgeben. Annegret Kramp-Karrenbauer kündigte als Reaktion auf die politische Krise an, den CDU-Vorsitz niederzulegen und auf eine Kanzlerkandidatur zu verzichten.
Ausblick
Die Große Koalition in Berlin fordert nun Neuwahlen in Thüringen. Das sehen die Thüringer Parteien skeptisch, u.a. aufgrund der langen Vorbereitungszeit. CDU und FDP befürchten zudem Stimmverluste.
Linke, SPD und Grüne streben eine Neuwahl des Ministerpräsidenten und eine Minderheitsregierung an. Ihr Kandidat, Bodo Ramelow (Linke), müsste aber im 1. Wahlgang auch Stimmen der CDU und/oder FDP erhalten (absolute Mehrheit).
Die CDU will Ramelow nicht mitwählen, u.a. weil laut Beschluss der Bundespartei eine Zusammenarbeit mit AfD und Linke ausgeschlossen sei.
Wie kommentiert die europäische Presse die innenpolitischen Turbulenzen in Deutschland?
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp600
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Deine bpb-Online-Redaktion
14.02.2020: Münchner Sicherheitskonferenz (MSC)
Guten Morgen,
heute startet die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC). Bis Sonntag treffen sich Vertreter/-innen aus Politik, Militär, Industrie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, um über internationale Konflikte zu beraten. Daran gibt es auch Kritik.
Was ist das für eine Konferenz?
Die MSC gilt als eines der wichtigsten Expertentreffen zur globalen Sicherheitspolitik. Sie findet seit 1963 statt.
Anfänglich als "Wehrkundetagung" bezeichnet, soll die Konferenz durch einen informellen Dialog helfen, Konflikte zu verhindern oder zu beenden.
Sie wird von einer Stiftung ausgerichtet und von der Bundesregierung personell und organisatorisch unterstützt.
Was steht auf dem Plan?
Zur 56. MSC werden über 500 Personen erwartet, darunter viele Staats- und Regierungschefs, Außen- und Verteidigungsminister/-innen.
Unter dem Motto "Westlessness" wollen sie u. a. über die Rolle "des Westens" und die Bedeutung von Abkommen diskutieren, an denen mehrere Staaten beteiligt sind.
Weitere Themen sind u. a. aktuelle Konflikte, z. B. in Libyen und in Syrien, die europäische Verteidigungspolitik, Auswirkungen des Klimawandels auf Konflikte, aber auch der Coronavirus.
Kritik und Protest
Kritiker/-innen werfen den Veranstalter/-innen u.a. vor, eine "Kontaktbörse für die Rüstungsindustrie" zu betreiben und Kriege zu verschärfen.
Auch in diesem Jahr wurden zahlreiche Proteste angekündigt. Zu einer zentralen Gegendemonstration ruft ein Bündnis verschiedener linker Gruppierungen auf.
Rund 4000 Polizist/-innen sind rund um die Konferenz im Einsatz.
Dich interessiert Sicherheitspolitik? Hier findest du eine interaktive Karte mit den Auslandseinsätzen der Bundeswehr:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp601
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Deine bpb-Online-Redaktion
17.02.2020: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu "Pushbacks"
Guten Morgen,
wenn Migranten/-innen über meterhohe Grenzzäune in die EU gelangen, muss ihr Anspruch auf Asyl geprüft werden – so war es bisher. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nun geurteilt, dass sie direkt zurückgeschickt werden können.
Der Hintergrund
Den Weg in die EU erhoffen sich Menschen aus Afrika vor allem über Ceuta und Melilla. Die beiden Städte liegen auf dem afrikanischen Kontinent, gehören aber zu Spanien ("Exklaven").
2014 wies Spanien rund 70 Menschen, die den Grenzzaun in Melilla (wie auf dem Foto) überwanden, ohne Prüfung ihrer Situation und ohne Aufnahme der Personalien sofort wieder ins angrenzende Marokko aus.
Zwei Betroffene klagten dagegen – ihre Begründung: Solche Sammelausweisungen ("Pushbacks") seien verboten und verstießen gegen die UN-Menschenrechtskonvention.
2017 gab der EGMR den Männern Recht.
Spanien aber …
… legte dagegen Berufung ein. Mit Erfolg: Das Gericht kam nun zum gegensätzlichen Urteil.
Die Männer hätten am Grenzübergang legal Asyl beantragen können.
Stattdessen hätten sie sich "selbst in eine unrechtmäßige Situation" gebracht, indem sie versuchten, mit Gewalt über die Grenzzäune zu klettern.
Kritiker/-innen …
… haben Zweifel, ob die Männer tatsächlich die Möglichkeit hatten, am Grenzübergang Asyl zu beantragen Legale Antragswege an den EU-Außengrenzen fehlen meist.
… befürchten, dass mit dem Urteil "Pushbacks" an EU-Außengrenzen wie in Ungarn, Kroatien oder Griechenland zunehmen und rechtlich anerkannt werden.
Was passiert gerade in der Migrationspolitik? Hier geht’s zu unserer aktuellen Themenseite:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp602
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
18.02.2020: Krankenversicherung
Guten Morgen,
privat oder gesetzlich versichert? Geht es nach einer neuen Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung sollte die Antwort in Zukunft für alle "gesetzlich!" lauten.
Was ist eigentlich der Unterschied?
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) funktioniert nach dem Solidarprinzip: Beiträge richten sich nach dem Einkommen der Versicherten, Gesundheitsleistungen sind grundsätzlich für alle gleich. 90% der Bevölkerung sind gesetzlich versichert.
Selbstständige, Freiberufler/-innen und Beamt/-innen sind i.d.R. in der Privaten Krankenversicherung (PKV); Angestellte ab einem Einkommen von 62.550 € brutto/Jahr können selbst entscheiden. Leistungen und Tarife wählt jede/r selbst.
Kritik: privat Versicherte würden oft bevorzugt behandelt (z.B. kürzere Wartezeiten, mehr Leistungen), da die PKV Ärzten/Ärztinnen höhere Honorare zahlt.
Was sagt die Studie?
Wären alle Versicherte in der GKV, könnten die Beiträge pro Jahr im Schnitt um 145 € sinken. Denn: Privatversicherte verdienen laut Studie durchschnittlich 56% als mehr gesetzlich Versicherte und sind tendenziell gesünder.
Die Trennung in PKV und GKV schwäche den sozialen Zusammenhalt. Nur wenn alle Bürger/-innen die Risiken zwischen Gesunden und Kranken ausgleichen, könne eine tragfähige Solidargemeinschaft entstehen.
Sehen das alle so?
Nein, die Bundesärztekammer befürchtet z.B., dass mit einer Einheitsversicherung nur noch Wohlhabende oder Zusatzversicherer Zugang zu Spitzenmedizin hätten.
Zudem müsse Ärzte/-innen ein Ausgleich für die ausfallenden höheren Privathonorare gezahlt werden, um die Versorgungsqualität aufrechtzuerhalten.
Die Studienmacher/-innen selbst sagen, dass ihr Szenario nur hypothetisch und nicht umsetzungsnah sei.
Einer für alle, alle für einen: Mehr zum Solidarprinzip der GKV liest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp603
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
19.02.2020: Gezi-Proteste in der Türkei
Guten Morgen,
Sommer 2013: Vom Istanbuler Gezi-Park aus entwickeln sich große Proteste gegen die türkische Regierung. Gestern, mehr als 6 Jahre später, wurden 9 von 16 Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen, dabei an einem "Umsturzversuch" teilgenommen zu haben.
Gezi-Proteste?
Im Mai und Juni 2013 demonstrierten Menschen in Istanbul gegen ein geplantes Einkaufszentrum auf dem Gelände des Gezi-Parks.
Daraus entwickelten sich landesweite Protestaktionen gegen den autoritären Kurs der AKP-Regierung unter Recep Tayyip Erdoğan.
Die Polizei schlug die Protestwelle gewaltsam nieder. Tausende wurden verletzt, mindestens 5 Menschen kamen ums Leben.
Die Regierung...
...ging daraufhin hart gegen Oppositionelle und Journalisten/-innen vor.
Einer der nun Freigesprochenen, Osman Kavala, sitzt seit über 2 Jahren in Untersuchungshaft.
Das Verfahren gegen 7 Angeklagte, die sich nicht mehr in der Türkei aufhalten, wurde abgetrennt. Unter ihnen ist auch der Journalist Can Dündar, der in Berlin lebt.
Nach einem Putschversuch am 15. Juli 2016 verschärfte die Regierung ihren Kurs:
Sie verhängte einen Ausnahmezustand, 130.000 Staatsbedienstete wurden entlassen, knapp 80.000 Menschen verhaftet.
Bekannte Oppositionelle wie der Schriftsteller Ahmed Altan oder der Politiker Selahattin Demirtaş sitzen im Gefängnis.
Osman Kavala sollte gestern freikommen. Doch am Abend wurde ein neuer Haftbefehl erlassen, der sich nun auf den Putschversuch 2016 bezieht.
"Ich werde die Welt nie wiedersehen" – in seinem Buch schildert Ahmed Altan den Gefängnisalltag:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp604
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
20.02.2020: Verschärfung des NetzDG
Guten Morgen,
gestern hat die Bundesregierung beschlossen, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG) zu verschärfen, um besser gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus im Netz vorgehen zu können.
Was regelt das NetzDG nochmal?
Seit 2018 müssen Online-Plattformen mit mehr als zwei Mio. Nutzer/-innen (z.B. Facebook, Twitter, YouTube, …) eindeutig strafbare Inhalte ihrer Nutzer/-innen (bspw. Volksverhetzung) innerhalb von 24 Stunden löschen.
Bei weniger eindeutigen, aber trotzdem rechtswidrigen Inhalten gilt eine Frist von sieben Tagen.
Handeln die Betreiber nicht, drohen ihnen Bußgelder in Millionenhöhe.
Was soll sich ändern?
Die Plattformbetreiber sollen nicht nur löschen, sondern die strafbaren Posts auch an das Bundeskriminalamt (BKA) melden, inkl. IP-Adressen und Portnummern der Verfasser/-innen.
In Ausnahmefällen und nach Zustimmung eines Richters/ einer Richterin sollen auch Passwörter an die Ermittler/-innen weitergegeben werden.
Schwere Drohungen, Beleidigungen und Verleumdungen im Netz sollen härter bestraft werden, u.a. mit höheren Freiheitsstrafen.
Gibt es Kritik?
Viele Bürgerrechtsverbände begrüßen zwar grundsätzlich eine Verschärfung des NetzDG, kritisieren aber v.a. die umfangreiche und nur durch die Plattformen geprüfte Datenweitergabe an das BKA.
Befürchtet wird zudem, dass die Strafverfolgungsbehörden die vielen neuen Ermittlungsverfahren (Prognose 150.000 jährlich) gar nicht bearbeiten können.
Der Gesetzentwurf wird jetzt im Bundestag beraten.
Wie du dich gegen Beleidigungen im Netz wehren kannst, erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp605
Digitale Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
21.02.2020: Internationaler Tag der Muttersprache
Szép jó reggelt (Ungarisch), shubodhayam (Indisch), subha udǣsanak (Singhalesisch), zǎo shàng hǎo (Chinesisch), sabah al-khear (Arabisch), guten Morgen, am Internationalen Tag der Muttersprache, dem International Mother Language Day.
Schätzungsweise 7.000 Sprachen werden laut den Vereinten Nationen weltweit gesprochen. Nur einige 100 davon werden an Schulen unterrichtet und als Amtssprache verwendet. Weltweit am meisten Menschen – ca. 1,3 Mrd. – sprechen chinesisch, gefolgt von 400 Mio, die spanisch und 360 Mio., die englisch sprechen.
In Deutschland sprechen wir deutsch, aber nicht nur. Neben zahlreichen Regionalsprachen und Dialekten gibt es 4 anerkannte Minderheiten , die vom Bund und den Ländern besonders geschützt und gefördert werden: die Dänen, die friesische Volksgruppe, die dt. Sinti und Roma sowie die Sorben. Sie sprechen nicht nur eine eigene Sprache, sondern haben auch eine eigene Kultur und Geschichte.
In vielen Ländern werden Minderheiten – teils gewaltsam – unterdrückt und können weder ihre Sprache noch ihre Kultur ausleben, wie z.B. die Uiguren in China. Das ist nur einer von vielen Gründen, warum weltweit ca. 3.000 Sprachen vom Aussterben bedroht sind. Viele davon sind indigene Sprachen, die nur wenige Sprecherinnen und Sprecher haben. Stirbt ihre Sprache aus, gehen damit auch Wissen und Traditionen verloren. Um dem entgegen zu wirken, fordert z.B. die Gesellschaft für bedrohte Sprachen mehr zweisprachigen Unterricht in der Schule.
Hast du Verwandte oder Bekannte, die eine seltene Sprache oder einen Dialekt sprechen? Vielleicht ja auch du selbst? Wie ist das für dich? Schreib uns gern eine Nachricht im Chat!
Viszontlátásra (Ungarisch), lehitraot (Hebräisch), ila Al-Liqaa (Arabisch), kendinize iyi bakın (Türkisch), ika selavu (Indisch), tschüss, mach’s gut und bis morgen!
24.02.2020: Rassismus / Todesopfer rechtsextremer Gewalt
Das Problem heißt Rassismus.
Vergangene Woche wurden in Hanau 10 Menschen erschossen. Laut Bundesanwaltschaft hatten sie mehrheitlich einen Migrationshintergrund. Der Täter: mutmaßlich Rechtsextremist.
Die Tat ist kein Einzelfall
Immer wieder kommt es in Deutschland zu rassistischen, antisemitischen und rechtextremen Anschlägen und Morden:
9. Oktober 2019: In Halle werden zwei Menschen ermordet. Der rechtsextreme Täter hatte zuvor versucht, in eine Synagoge einzudringen.
2. Juni 2019: Der CDU-Politiker Walter Lübcke wird auf seiner Terrasse erschossen. Der mutmaßlich Tatverdächtige ist Rechtsextremist.
2000 bis 2007: Der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund (NSU) ermordet 10 Menschen in sieben Jahren.
Offiziell zählte die Bundesregierung 83 Todesopfer rechtsextremer Gewalt zwischen 1990-2018.
Aber: die Zahl ist umstritten
Opferverbände, Medien und Stiftungen gehen von weitaus mehr Opfern aus.
So zählt z.B. die Amadeu Antonio Stiftung mindestens 198 Todesopfer zwischen 1990-2018. Eine Recherche von Tagesspiegel und Zeit Online kommt auf mindestens 169.
Sie rechnen auch Straftaten dazu, bei denen rechtsextreme Motive eine tatbegleitende Rolle spielten. Diese fließen nicht unbedingt in die offizielle Statistik ein.
Wie kommen die offiziellen Zahlen zustande?
Sie beruhen auf der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Diese erfasst auch Straftaten der Kategorie "politisch-motivierte Kriminalität- rechts" (PMK-rechts).
Die PKS wird zentral vom Bundeskriminalamt erstellt. Die Daten stammen aber aus den Polizeien der Bundesländer.
Diese legen direkt beim Eingang einer Strafanzeige oder der Aufnahme von Ermittlungen fest, ob eine Tat in die Kategorie PMK-rechts gehört.
Dafür muss die politische Motivation "ursächlich für die Tatbegehung" sein. Wird das z.B. erst im Laufe der Ermittlungen deutlich, wird die Tat ggf. nicht erfasst.
Mehr Hintergrundwissen:
Was ist Rassismus?
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp606
Wer sind die Opfer rechtsextremer Gewalt?
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp607
Wie entsteht die PMK?
Externer Link: https://m.bpb.de/264158
Beste Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
25.02.2020: Wahlrechtsreform
Guten Morgen,
es wird eng im Bundestag. Bei der nächsten Wahl im Herbst 2021 könnten mehr als 800 Abgeordnete in das Parlament einziehen. Schon lange wird daher über eine Wahlrechtsreform diskutiert.
Wie ist die Lage?
Statt der gesetzlichen Anzahl von 598 Abgeordneten sitzen momentan 709 im Bundestag (BT).
Das macht ihn zum zweitgrößten Parlament der Welt;
nur der Nationale Volkskongress in China hat mehr Abgeordnete (knapp 3.000).Kritiker/-innen meinen: Die hohe Anzahl an Abgeordneten beeinträchtige die Funktion des Bundestages und erzeuge unnötige Mehrkosten.
Warum so viele Abgeordnete?
Das liegt am Wahlsystem.
Bei der Bundestagswahl hat jede/-r zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein/-e Wahlkreis-Kandidat/-in direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei - und entscheidet darüber, wie viele Sitze die Partei im BT erhält (Verhältniswahl).
Werden mehr Kandidat/-innen einer Partei direkt gewählt, als ihr durch den Anteil an Zweitstimmen Sitze im BT zustehen würden, entstehen Überhangmandate. Damit sich das Kräfteverhältnis im BT dadurch nicht ändert, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate.
Zur letzten Bundestagswahl 2017 gab es 46 Überhangmandate und 65 Ausgleichsmandate.
Welche Reformvorschläge werden diskutiert?
Anzahl der Wahlkreise (aktuell 299) reduzieren und gleichzeitig die reguläre Sitzanzahl im Bundestag erhöhen; Überhangmandate sollen mit den Listenmandaten verrechnet werden.
Überhangmandate auf eine maximale Zahl begrenzen und die Ausgleichsmandate abschaffen (Problem: Verzerrung Mehrheitsverhältnisse).
Die Anzahl der Abgeordneten nur mit dem Zweitstimmenanteil bestimmen und die Überhangs- und Ausgleichsmandate abschaffen.
Einigkeit besteht bisher nur darin, dass eine Reform nötig ist. Die Parteien müssen sich aber beeilen, denn bald beginnen die Vorbereitungen für die BT-Wahl 2021.
Mehr zum Dt. Bundestag und seinen Akteuren:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp609
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
26.02.2020: Quiz zu Parlament
Welches Land weltweit hat eigentlich den größten Frauenanteil im Parlament? Und wie viel Prozent der Mitglieder des Bundestages sind jünger als 30 Jahre?
Teste dein Wissen!
Hier kannst du das Quiz auf http://bpb.de spielen: Externer Link: https://m.bpb.de/305816
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
27.02.2020: Sterbehilfe
Guten Morgen,
darf sich ein schwerkranker Mensch beim Sterben helfen lassen? Und wenn ja von wem? Darüber wird seit langem diskutiert. Gestern hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das bisherige Verbot der "geschäftsmäßigen Sterbehilfe" für verfassungswidrig erklärt.
Worum geht es?
Seit 2015 ist es laut §217 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar, wenn jemand regelmäßig, organisiert und ggf. gewinnorientiert beim Sterben unterstützt. ("geschäftsmäßig")
Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Straffrei bleiben z.B. Angehörige oder dem/der Schwerkranken nahe stehende Personen.
Was ist das Problem?
Vor der Reform 2015 war es für schwer kranke Patient/-innen in Deutschland möglich, mithilfe eines Sterbehilfevereins Suizid zu begehen.
Mediziner/-innen oder Sterbehilfeorganisationen, die z.B. Patient/-innen auf deren Wunsch hin tödliche Substanzen organisierten, konnten sich nun strafbar zu machen.
Schwerkranke sahen ihre Entscheidungsfreiheit eingeschränkt und kritisierten, sich nicht mehr an professionelle Sterbehelfer/-innen wenden zu können.
In den letzten Jahren hatten deswegen einige Mediziner/-innen, in- und ausländische Sterbehilfevereine und schwerkranke Menschen Klage beim BVerfG eingereicht.
Was hat das BVerfG entschieden?
Laut den Richter/-innen verstößt §217 StGB gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG).
Denn das schließe auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und die Freiheit ein, sich von Dritten dabei helfen zu lassen – auch wenn man nicht unheilbar krank sei.
Aber: Grundsätzlich sei eine Regulierung im Bereich der Sterbehilfe durch den Staat möglich.
Mehr Infos zum Urteil und zum Thema Sterbehilfe findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp610
Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion
28.02.2020: Equal Care Day
Guten Morgen!
Eltern pflegen, Kinder erziehen, den Haushalt schmeißen – nach wie vor machen das vor allem Frauen und Mädchen. Für die Arbeiten der Fürsorge ("Care") sehen sie wenig oder gar kein Geld. Mit dem "Equal Care Day" wird am 29. Februar auf den Missstand aufmerksam gemacht.
Moment mal – 29. Februar?
Der Tag, den es nur alle 4 Jahre (Schaltjahr) gibt, ist bewusst gewählt: Wie der 29.2. ist auch die Sorgearbeit im öffentlichen Bewusstsein oft nicht präsent.
Begangen wird der Aktionstag in den anderen Jahren aber trotzdem – am 1. März.
Warum ist Equal Care wichtig?
"Care-Arbeit" beschreibt bezahlte und unbezahlte Tätigkeiten, bei denen Menschen für Menschen sorgen: in der Kranken- und Altenpflege, aber auch in der Pflege von Angehörigen zuhause.
Berufliche Care-Arbeit z.B. in Kindergärten, Krankenhäusern oder Pflegeheimen wird in DE zu über 80% von Frauen getragen. Im Gegensatz dazu sitzen überproportional häufig Männer in Führungspositionen.
Die ungleiche Aufgabenverteilung zwischen den Geschlechtern nennt man Gender Care Gap und hat weitreichende Konsequenzen, denn … Sorgearbeit …
kostet Zeit, die z.B. für Aus- und Weiterbildungen fehlt;
wird oft schlecht oder gar nicht bezahlt.
Beides führt dazu, dass Frauen sozial und ökonomisch häufig schlechter gestellt sind als Männer.
Die Aktionen ...
am #equalcareday fordern u.a. Gleichberechtigung bei der Care-Arbeit und faire Bezahlung.
finden weltweit statt. In Bonn wird morgen auf der "Equal Care Day"-Konferenz ein gemeinsamer Forderungskatalog ("Manifest") erarbeitet.
Seit 2019 fördert die bpb die Initiative. Alle Infos rund um den Aktionstag findest du hier:
Externer Link: https://equalcareday.de/
Viele Grüße & schönes Wochenende
Deine bpb-Online-Redaktion