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Mai 2019 | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

Mai 2019 Deine tägliche Dosis Politik

/ 22 Minuten zu lesen

Hier findest du alle Beiträge vom Mai 2019.

(© bpb)

01.05.2019: 1. Mai, Tag der Arbeit

Guten Morgen,

heute ist der 1. Mai und wir haben alle frei. Am Tag der Arbeit?

Ein Rückblick:

  • Los ging‘s in den USA: Am 1.Mai 1886 protestierten dort ca. 400.000 Arbeiter/-innen für einen 8h-Tag (statt 10h).

  • In der Folgezeit wurde der 1. Mai zum int. Fest- und Aktionstag der Arbeiterbewegung.

  • In D. vereinnahmten die Nationalsozialisten die Arbeiterbewegung für sich und feierten ab 1933 den "Tag der nationalen Arbeit", der ein Jahr später zum Nationalfeiertag ernannt wurde.

  • Nach 1945 nutzten in Westdeutschland vor allem die Gewerkschaften den 1.Mai für Protestaktionen. In Ostdeutschland organisierte die DDR-Regierung Demonstrationen und Paraden.

Und heute:

  • Für die Gewerkschaften ist der 1. Mai noch immer der "Kampftag der Arbeiterbewegung". Allerdings sinken ihre Mitgliederzahlen und sie mobilisieren nicht mehr so viele Leute.

  • Neben Protesten gibt es heute z.B. auch (politische) Straßenfeste und Kulturveranstaltungen.

Vielleicht findet ja auch in deiner Stadt eine Aktion statt, an der du dich beteiligen möchtest?

Mehr zur Geschichte des 1. Mai:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp430

Schöne Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

02.05.2019: Japans neuer Kaiser Naruhito hat den Thron bestiegen

Ohaiyou Gozaimasu (Guten Morgen)!

In Japan hat Kaiser Akihito abgedankt – zum 1. Mal seit über 200 Jahren übergibt damit ein japanischer Kaiser den Thron vorzeitig an seinen Sohn. Aber hat der Kaiser im heutigen Japan noch politische Macht?

Nicht wirklich: Seit 1947 ist Japan eine zentralstaatlich organisierte parlamentarische Monarchie.

  • Das Parlament (Kokkai) besteht aus zwei Kammern, dem Oberhaus (Sangiin) und Unterhaus (Shūgiin), wobei die meiste Macht beim Unterhaus liegt.

  • Der Regierungschef ist nicht der Kaiser, sondern der/die vom Parlament gewählte Premierminister/-in. Aktuell ist das Shinzo Abe.

Und was macht dann der Kaiser (Tennō)?

  • Laut Verfassung von 1946 ist der Kaiser "das Symbol des Staates und der Einheit des Volkes" und hat vor allem repräsentative Aufgaben.

  • Er ernennt zwar den/die Premierminister/in, verkündet Gesetze und beruft das Parlament ein, hat hierbei aber keine Entscheidungsgewalt.

  • Außerdem ist er oberster Priester des Shintō, neben dem Buddhismus die wichtigste Religion in Japan.

Übrigens ist Japan die älteste Erbmonarchie der Welt: Offiziell besteht die Kaiserdynastie seit 660 v. Chr. Jede Amtszeit eines Kaisers hat einen eigenen Namen und ist zugleich ein Neustart der Zeitrechnung.

Akihitos 31 Jahre dauernde Ära stand unter dem Namen "Heisei" (auf dt. "Frieden schaffen"). Die Amtszeit seines Sohnes Naruhito gilt seit gestern – sie heißt "Reiwa" = "schöne Harmonie".

Mehr Daten zu Japan:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp431

Harmonische Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

03.05.2019: 15 Jahre EU-Osterweiterung

Guten Morgen!

Zum Frühstück gibt's heute klassische Bildungskost: Die EU-Osterweiterung jährt sich zum 15. Mal.

  • Am 1. Mai 2004 traten 10 Staaten der EU bei: Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Malta und Zypern.

  • 2007 folgten Bulgarien und Rumänien, 2013 Kroatien.

Für den Beitritt mussten die Länder die "Kopenhagener Kriterien" erfüllen. Dazu gehören:

  • politische Kriterien wie stabile demokratische Institutionen, Minderheitenschutz, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sowie

  • wirtschaftliche Kriterien wie eine funktionierende Marktwirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit.

Gab es Bedenken?

  • In den alten EU-Staaten wurden vor allem die Folgen der Zuwanderung von Arbeitskräften diskutiert. Besonders in DE war die Furcht vor Niedriglöhnen groß.

  • Für Menschen aus den osteuropäischen Staaten wurde der freie Zugang zum EU-Arbeitsmarkt zunächst eingeschränkt – in DE galt das 7 Jahre lang.

Was hat sich seitdem getan?

  • Die Wirtschaftskraft der neuen Mitglieder ist seit 2004 enorm gewachsen. Dennoch kam es zu hoher Abwanderung: So lebten 2017 fast 20 Prozent der erwerbsfähigen rumänischen Bevölkerung in anderen EU-Staaten. Die Abwanderung sinkt mit anhaltendem Wirtschaftswachstum.

  • Die Mehrheit der Menschen in Osteuropa fühlt sich als EU-Bürger/-innen. Es gibt aber Unterschiede: Laut Eurobarometer-Umfrage sehen das z.B. in Estland, Ungarn und Polen rund 80 Prozent der Befragten so, in Tschechien und Bulgarien nur etwas mehr als die Hälfte.

Mehr zur EU-Osterweiterung erfährst du hier:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp432

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

06.05.2019: Wahl-O-Mat zur Europawahl

Guten Morgen!

In knapp 3 Wochen wird das Europäische Parlament (EP) neu gewählt – und nun ist auch der Wahl-O-Mat online!

Der Wahl-O-Mat …

  • … ist ein Online-Tool zur Meinungsbildung und Information vor Wahlen.

  • … beinhaltet 38 Thesen, anhand derer du deine politischen Positionen mit denen der Parteien abgleichen kannst.

  • … ist keine Wahlempfehlung. Durch den direkten Vergleich der eigenen Antworten mit bis zu 8 Parteien bietet er aber Orientierung. Die Antworten aller 41 Parteien sind als PDF abrufbar.

Wie entsteht der Wahl-O-Mat?

  • 24 junge Erwachsene haben mit Unterstützung der bpb 81 Thesen zu Wahlkampfthemen erarbeitet.

  • Alle 41 Parteien und politischen Vereinigungen haben die Thesen beantwortet.

  • Zum Schluss wurden diejenigen Thesen ausgewählt, zu denen die Parteien unterschiedliche Meinungen haben und die besonders für junge Leute interessant sind.

Was passiert bei den Wahlen zum EP?

  • In 28 (oder 27 ohne GB) EU-Mitgliedsstaaten werden 751 (ohne GB 705) Abgeordnete gewählt.

  • Das EP ist damit das einzige direkt von den Bürger/-innen gewählte Entscheidungsorgan der EU.

  • Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung sind die Abgeordneten länderübergreifend in Fraktionen organisiert, einige Abgeordnete sind auch fraktionslos. Derzeit gibt es 8 Fraktionen im EP.

  • DE stehen im EP 96 Sitze zu. Eine Sperrklausel wie bei Bundestagswahlen (5%-Hürde) gibt es nicht. Jede/-r Wähler/-in hat eine Stimme für eine Landes- oder Bundesliste.

Überlegst du noch oder spielst du schon?
Externer Link: www.wahlomat.de

Auch als App:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp433

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

07.05.2019: Abitur

Guten Morgen,

"die Bearbeitungszeit beginnt jetzt!"

Das hörten Schüler/-innen letzten Freitag in fast allen Bundesländern – das Mathe-Abitur stand an. Nun ist der Ärger groß: Per Online-Petition werden in 12 Bundesländern Beschwerden laut, die Prüfungen seien zu anspruchsvoll gewesen.

  • Die Schüler/-innen kritisieren zu textlastige, umfangreiche und komplizierte Aufgabenstellungen. U.a. fordern sie eine mildere Bewertung.

  • Der Deutsche Lehrerverband sieht keine Anzeichen für zu schwere Prüfungen, die Kultusministerien von Bayern, Niedersachsen und Bremen haben aber eine Überprüfung angekündigt.

Wer erstellt eigentlich die Aufgaben?

  • Das Schulwesen ist Ländersache, die einzelnen Kultusministerien sind verantwortlich für Lehrpläne und Abituraufgaben ("Kulturhoheit der Länder" im Grundgesetz).

  • ➡️ Die Abituraufgaben sind also bundesweit nicht einheitlich.

Und wie sieht es mit der Vergleichbarkeit aus?

  • Alle Abiturient/-innen sollen nach der Schule die gleichen Chancen auf Studien- oder Ausbildungsplätze haben, wenn sie sich bundesweit bewerben.

  • ➡️ Seit 2017 gibt es daher zum Teil einheitliche Prüfungstermine und einen gemeinsamen Aufgabenpool in Mathe, Deutsch und den Fremdsprachen.

  • ➡️ Den Ländern steht aber frei, wie viele Aufgaben aus dem Pool sie verwenden.

Noch ist unklar, ob sich die Beschwerden auf Fragen aus dem Pool beziehen. Wie stark die Bildungsungleichheit in Deutschland ausgeprägt ist, erfährst du hier:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp434

Selbst (noch) im Prüfungsstress? Viel Erfolg wünscht
Die daumendrückende bpb-Online-Redaktion

08.05.2019: Parlamentarischen Rat verabschiedet das Grundgesetz

Guten Morgen,

heute vor 70 Jahren, am 8. Mai 1949 wurde im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz verabschiedet.

Ein kurzer Rückblick:

  • Nach Ende des 2. Weltkriegs zeichnete sich die Teilung Deutschlands ab.

  • 1948 beauftragten die Siegermächte USA, GB und FR die 11 westdeutschen Länder mit der Einberufung einer "verfassunggebenden Versammlung".

  • Das Ziel: die Gründung eines westdeutschen Staates.

Am 1. September 1948 trat daraufhin der "Parlamentarische Rat" in Bonn zusammen. Er bestand aus 65 von den Landtagen gewählten Vertretern/-innen (darunter 4 Frauen). Innerhalb von 9 Monaten arbeiteten sie den Entwurf des GG aus:

  • Sie formulierten Grundrechte und eine freiheitliche Staatsordnung als Gegenentwurf zu den Erfahrungen aus der Weimarer Republik und dem Nationalsozialismus. Ihr Ziel war ein demokratischer Staat in einem geeinten Europa.

  • Auf ein starkes, unmittelbar gewähltes Parlament und die Abschaffung der Todesstrafe einigte man sich schnell.

  • Umstritten waren dagegen etwa die Kompetenzen der Länder bei Gesetzgebung und Steuererhebung oder die Gleichstellung von Mann und Frau.

Wie das GG entstanden ist, kannst du jetzt selbst miterleben – im Messengerprojekt des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Karl der Stenograf nimmt dich mit in die Zeit vor 70 Jahren:
Externer Link: siebzig-jahre-gg.de

Einen schönen Tag
Deine bpb-Online-Redaktion

09.05.2019: Europatag

Guten Morgen,

heute ist Europatag und wir feiern Frieden und Einheit in Europa.

Warum ausgerechnet heute?

  • Am 9. Mai 1950 schlug der damalige Außenminister Frankreichs Robert Schuman vor, die deutsche und französische Kohle- und Stahlproduktion von einer zentralen Behörde verwalten zu lassen. (Schuman Plan)

  • Die Kohle- und Stahlproduktion bildete damals die Grundlage der Rüstungsindustrie.

  • Idee dahinter: Durch wirtschaftliche Zusammenarbeit (und Abhängigkeit) sollten weitere Krisen in Europa verhindert werden.

Wie ging es weiter?

  • Aus der Idee resultierte die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS), die erste supranationale (lat. überstaatliche) Institution Europas.

  • Den Gründungsvertrag der EGKS, auch Pariser Vertrag genannt, unterzeichneten am 18. April 1951 sechs europäische Staaten: Belgien, Westdeutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.

Und was hat das mit der EU zu tun?

  • Schumans Plan gilt als "Geburtsurkunde" der Europäischen Union.

  • Es war der Startschuss für einen europäischen Staatenbund, der friedlich, wirtschaftlich und erfolgreich zusammenarbeiten sollte.

Auf dem Weg zur heutigen EU mussten allerdings noch viele Hürden überwunden werden. Unsere illustrierte Zeitleiste führt dich durch die wichtigsten Ereignisse, als PDF und (damit es wirklich hängen bleibt) auch als Poster:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp435

Einen schönen Europatag wünscht dir
Deine bpb-Online-Redaktion

10.05.2019: Atomabkommen mit dem Iran

Guten Morgen,

der iranische Präsident Hassan Rohani hat angekündigt, teilweise aus dem Atomabkommen auszusteigen.

Worum geht’s?

  • Offiziell nutzt der Iran Atomenergie zur Energieversorgung. Die Islamische Republik stand allerdings immer wieder unter dem Verdacht, auch Atomwaffen zu entwickeln.

  • Im Juli 2015 schlossen die USA, China, Russland, GB, FR, D und Iran ein Abkommen: Das schreibt u.a. Kontrollen der iranischen Atomanlagen durch die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) und eine Begrenzung der Urananreicherung und -lagerung vor.

  • Im Gegenzug wurden bis dahin bestehende Wirtschaftssanktionen aufgehoben.

Vor einem Jahr kündigte US-Präsident Trump das Abkommen im Alleingang auf.

  • Begründung: Der "Deal" sei schlecht und die Politik des Iran im Nahen Osten z.B. gegenüber Israel aggressiv.

  • Die Folge: Neue Strafmaßnahmen der USA gegen Irans Wirtschaft, die auch die anderen Länder einhalten sollen.

  • Diese wollen am Abkommen festhalten, stehen aber unter Druck: entweder würde man den Iran isolieren oder den Handel mit den USA gefährden.

Und jetzt?

  • Die iranische Regierung fordert von Europa, die USA zu umgehen und innerhalb von 60 Tagen z.B. Bank- und Ölsanktionen aufzuheben.

  • Teheran will sich sonst u.a. nicht mehr daran halten, höchstens 300 Kilogramm angereichertes Uran zu lagern.

  • FR, GB und D weisen die Frist zurück. Sie fordern weiter die volle Umsetzung des Abkommens.

  • Die Sorge: Durch mehr Druck könnte der Konflikt eskalieren. Die USA haben einen Flugzeugträger in den Nahen Osten verlegt.

Mehr Hintergründe und int. Pressestimmen findest du hier:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp436

Ein friedliches Wochenende
Deine bpb-Online-Redaktion

13.05.2019: Europawahl: Warum wählen?

Guten Morgen,

sich zur Europawahl zu informieren und wählen zu gehen ist wichtiger als viele denken: Das Parlament ist die einzige direkt gewählte Institution in der EU, d.h. durch die Wahl (der Abgeordneten) nehmen wir direkt Einfluss darauf, was in der EU passiert:

  1. In vielen Bereichen entscheidet das Parlament gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) über Gesetze, die für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend sind.

  2. Das Parlament bestimmt mit, wie viel Geld wofür in der EU verwendet wird (Haushalt) oder welche internationalen Abkommen die EU schließt (z.B. Freihandelsabkommen).

  3. Die Partei bzw. der/die Spitzenkandidat/-in, der/die die Wahl gewinnt (Mehrheit), beansprucht u.a. das Amt des Kommissionspräsidenten/-in und hat damit (z.B. durch Gesetzesvorschläge) wesentlichen Einfluss auf die politische Ausrichtung der EU.

Trotzdem wird die EU für ihr "Demokratiedefizit" kritisiert. Z.B. kann das EU-Parlament nicht von sich aus aktiv Gesetze auf den Weg bringen (Initiativrecht).

Warum gilt die Wahl 2019 für viele als "Richtungswahl"?

  • In vielen EU-Ländern sind EU-kritische und rechtspopulistische Parteien im Aufwind. Das stellt z.T. die Grundwerte und das europäische Integrationsprojekt selbst in Frage.

  • Der Ausgang der Wahl wird Einfluss darauf haben, in welche Richtung sich die EU bei Themen wie Handels- oder Klimapolitik, aber auch in der Asylpolitik entwickelt.

Mehr darüber, warum das Parlament und die bevorstehende Wahl so wichtig sind, erfährst du hier:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp437

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

14.05.2019: Europawahl: Wer darf wählen?

Guten Morgen,

nur noch 12 Tage bis zur Europawahl. In Deutschland sind 64,8 Mio. Menschen wahlberechtigt – davon 3,9 Mio. zum ersten Mal. Wählen gehen darfst du, wenn du:

  • deutsche/-r oder Staatsbürger/-in eines anderen EU-Mitgliedstaates bist,

  • mindestens 18 Jahre bist,

  • seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen Land der EU wohnst und

  • nicht per Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen bist.

Passt alles? Dann solltest du bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Falls nicht oder wenn du wissen willst, was du sonst noch beim Wählen beachten musst: Unser *Wahlhilfetool* zeigt dir in wenigen Schritten, wie einfach Wählen ist – egal ob im Wahllokal oder per Briefwahl!

Sende einfach "Wahlhilfe" im Chat und los geht's!

Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Diesmal dürfen in Deutschland auch Menschen wählen, die bislang vom Wahlrecht ausgeschlossen waren, z.B. Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten. Warum, erklären wir hier:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp447

15.05.2019: EuGH-Urteil zu Arbeitszeiterfassung

Guten Morgen,

für viele Arbeitnehmer/-innen in Deutschland ist ein "nine to five" (9 bis 17 Uhr) Arbeitstag nur Theorie: oft wird länger gearbeitet oder werden dienstliche E-Mails in der Freizeit beantwortet. Damit Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten in Zukunft besser eingehalten werden, sollen Arbeitgeber/-innen künftig die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten genau erfassen – das hat gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Hier ein paar Hintergründe:

  • Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten sind in der EU ein Grundrecht. (Art. 31 EU-Charta)

  • In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) u.a., das werktäglich nicht mehr als 8 Stunden, in der Woche max. 48 Stunden gearbeitet werden darf, es spätestens nach 6 Stunden eine Pause geben muss und zwischen den Arbeitstagen 11 Stunden Ruhezeit liegen müssen.

  • Wird ausnahmsweise mehr gearbeitet, muss das innerhalb eines halben Jahres wieder ausgeglichen werden.

Wird sich daran gehalten?

  • Eher nicht. Aus einer Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geht hervor, dass wöchentlich im Durchschnitt ca. 3,9 Überstunden geleistet werden.

  • Spitzenreiter in Sachen Überstunden sind dabei LKW-Fahrer/-innen (7,2 Std.) und Beschäftigte der Sicherheitsbranche (6,0 Std.).

  • Das EuGH-Urteil verpflichtet Unternehmen nun dazu, die gesamten Arbeitszeiten systematisch zu erfassen, z.B. mit (elektronischen) Stechuhren. Ziel: Arbeitnehmer/-innen sollen ihre Rechte besser einfordern können.

Klingt gut! Oder?

  • Gewerkschaften und Sozialverbände begrüßen die Entscheidung und die Stärkung der Arbeitnehmerrechte.

  • Dagegen finden Arbeitgeberverbände die Regelung mit Blick auf die flexiblen Arbeitszeit- und -platzmodelle (z.B. HomeOffice) nicht mehr zeitgemäß.

Wie und wieviel wollen wir künftig arbeiten? Unsere Debatte zur Zukunft der Arbeit:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp448

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

16.05.2019: Abtreibung

Guten Morgen,

im US-Bundesstaat Alabama wurde ein Gesetz verabschiedet, das Abtreibungen – auch nach einer Vergewaltigung oder Inzest – verbietet und durchführende Ärzte/-innen mit bis zu 99 Jahren Haft bestrafen würde.

Tritt das wirklich in Kraft?

  • Noch nicht, denn das Gesetz verstößt gegen ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (Supreme Court) der USA von 1973, laut dem alle Frauen landesweit ein Recht auf Abtreibung haben.

  • Ziel der Abtreibungsgegner/-innen ist es, den Supreme Court zu veranlassen, das Urteil von 1973 zu überdenken.

Konflikte um Abtreibung gibt es seit jeher:

  • Gegner/-innen stellen – häufig auch religiös begründet – den Embyro bzw. Fötus in den Mittelpunkt und argumentieren u.a. mit dem Schutz des ungeborenen Lebens.

  • Befürworter/-innen nehmen v.a. die Schwangere und ihr Selbstbestimmungsrecht in den Blick.

Wo ist es erlaubt, wo verboten?

  • In fast allen europäischen Ländern ist ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert bzw. straffrei. Malta verbietet ihn noch immer.

  • In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich strafbar, bleibt aber bis zur 12. Schwangerschaftswoche und wenn die Schwangere sich vorab beraten lassen hat straffrei (§218 StGB). Ärzte/-innen können sich aus persönlichen oder religiösen Motiven weigern, einen legalen Abbruch durchzuführen.

  • In keinem europäischen Staat sind Abtreibungen vollständig entkriminalisiert.

Mehr zur Debatte in Deutschland und Europa liest du hier:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp449

Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

17.05.2019: EU-Verordnungen

Guten Morgen,

fragst du dich manchmal, was die EU mit dir zu tun hat? Mehr als du denkst! Entscheidungen und Regeln der EU bestimmen deinen Alltag mit – im Guten wie im Schlechten:

Wenn du isst oder trinkst…

  • dann sorgen auch EU-Verordnungen dafür, dass deine Lebensmittel sicher und gesundheitlich unbedenklich sind.

  • Zugleich entscheidet die EU darüber, welche Pestizide in der Landwirtschaft für die Herstellung dieser Lebensmittel zugelassen sind.

Wenn du verreist…

  • kannst du durch das Schengener Abkommen in viele EU-Länder einfach einreisen und musst nicht ewig an Grenzkontrollen warten – auch wenn zuletzt einige Länder wie Deutschland und Österreich wieder Kontrollen eingeführt haben.

  • dürfen bei Flügen allerdings seit 2016 auch deine persönlichen Daten zur "Terrorabwehr" registriert und gespeichert werden.

Wenn du telefonierst oder Nachrichten verschickst…

  • bezahlst du innerhalb der EU nicht mehr als zuhause. Vor der "Roaming-Verordnung" der EU konnten die Kosten explodieren.

Wenn du im Netz und auf Social Media unterwegs bist…

  • hast du durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mehr Rechte und Kontrolle über deine Daten.

  • betrifft dich vielleicht auch die EU-Urheberrechtsreform, die zwar Kulturschaffenden zu Gute kommen soll, aber auch deine Ausdrucksmöglichkeiten im Internet einschränken könnte.

Was die EU konkret für alle Bereiche deines Lebens bedeutet, zeigt das Europäische Parlament hier:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp450

Welche Rolle das Parlament dabei spielt, erklären wir hier:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp451

Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Am 26. Mai wird das Europäische Parlament gewählt. Wenn du wissen willst, ob du wählen darfst und wie Wählen geht, tippe einfach "Wahlhilfe" in den Chat!

20.05.2019: 65 Jahre Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften

Guten Morgen,

grünes Blut und Leichen, die sich in Luft auflösen: Videospielehersteller sind schon recht kreativ geworden, damit ihre Produkte nicht auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) landen. Ihr Vorgänger, die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften", hat vor 65 Jahren die Arbeit aufgenommen.

Die BPjM…

  • ist heute eine dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachgeordnete Bundesoberbehörde.

  • Beurteilt – auf Antrag von Jugendbehörden – welche Medieninhalte "jugendgefährdend" sind und auf einer als "Index" bezeichneten Liste geführt werden.

  • Damit sind sie nicht verboten, dürfen aber nicht offen angeboten und beworben werden und nicht für Kinder u. Jugendliche zugänglich sein.

  • Während anfangs auch Wörter wie "Du Lümmel" zu einer Indizierung führen konnten...

  • soll die BPjM heute laut Jugendschutzgesetz vor allem "unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien" wie Spiele, Filme, Musik, Bücher oder Internetseiten indizieren, welche die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden.

Neue Herausforderungen …

  • entwickelten sich vor allem in den 80ern durch Musik und Videos, später auch Videospiele.

  • ergeben sich zunehmend online durch Cybermobbing, sexuelle Belästigung und Hatespeech.

Übrigens: Die BPjM ist nicht zu verwechseln mit der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), die Siegel für Altersfreigaben erstellen.

Mehr Infos findest du hier:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp452

Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

21.05.2019: Wer steht eigentlich zur Wahl?

Guten Morgen,

in 5 Tagen ist Europawahl. Aber wer steht eigentlich zur Wahl?

  • In D. sind 41 Parteien und politische Vereinigungen zur Wahl zugelassen.

  • 1.380 Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich für die 96 dt. Sitze im Europäischen Parlament (EP) – 479 davon sind Frauen (34,7%).

  • Kandidieren kann in D. jede EU-Bürgerin/jeder EU-Bürger über 18 Jahren auf der Wahlliste einer Partei/pol. Vereinigung (Einzelpersonen können nicht antreten).

Wie wird verteilt?

  • Alle EU-Staaten wählen nach dem Verhältniswahlsystem – d.h. die Anzahl der Sitze einer Partei/Vereinigung im EP ergibt sich aus ihrem Stimmenanteil im jeweiligen Land.

  • Die Parteien/Vereinigungen in Deutschland haben Kandidaten/-innenlisten erstellt. Wer einen Sitz im EP erhält, hängt vom Stimmenanteil der eigenen Partei (=Sitze) und vom Listenplatz ab (z.B. 3 Sitze = Listenplätze 1 bis 3).

  • In D. gibt es nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts keine Sperrklausel, sodass auch kleine Parteien den Einzug ins EP schaffen können.

Fraktionen im EP?

  • Im EP bilden die Abgeordneten politisch nahestehender Parteien länderübergreifende Fraktionen. Sie sind auf europ. Ebene meist schwächer organisiert als national. Gerade große Fraktionen stimmen aber oft einheitlich ab.

  • Manche Themen sorgen auch in den Fraktionen für Uneinigkeit – zuletzt die EU-Urheberrechtsreform.

Kurzprofile aller Parteien/politischen Vereinigungen findest du bei uns:
Externer Link: https://www.bpb.de/wer-steht-zur-wahl

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

22.05.2019: Welttag der biologischen Vielfalt

Guten Morgen an diesem Welttag der biologischen Vielfalt!

Wenn es gerade nicht regnet, dann blüht, summt und brummt es im Freien – doch nicht mehr so wie schon einmal: Vielfalt und Anzahl der Insekten sind in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen, der Bestand an Wildbienen oder Schmetterlingen sinkt rapide.

Das ist ein Problem, weil …

  • … Insekten Nahrung für andere Lebewesen sind oder bei der Selbstreinigung von Gewässern helfen.

  • … 80 Prozent der Wildpflanzen von Insekten bestäubt werden.

  • … sie Pflanzen bestäuben, die die Nahrungsgrundlage für den Menschen sind.

Die Gründe für das Insektensterben sind v.a. …

  • … intensive Landwirtschaft: Monokulturen zerstören den natürlichen Lebensraum vieler Insekten. Pestizide verhindern ihre Vermehrung.

  • … Infrastruktur: Durch den Bau von Straßen und Gebäuden wird ihr Lebensraum eingeschränkt.

Eine neue Studie sieht einen Zusammenhang zwischen Windrädern und Insektensterben. Das ist aber umstritten.

Was wird unternommen?

  • Auf EU-Ebene lautet ein Vorschlag, dass die Hälfte der EU-Agrarsubventionen an Umwelt- und Klimaschutzleistungen geknüpft werden soll.

  • Das noch nicht beschlossene Aktionsprogramm „Insektenschutz“ der Bundesregierung enthält u.a. klarere Vorgaben für die Verwendung von Pestiziden.

  • Bürgerinitiativen in vielen Bundesländern setzen sich z.B. für den Schutz von Bienen ein.

Summende Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Vom Umweltministerium erhältst du übrigens regelmäßig – auch über WhatsApp – direkt Infos zum Artenschutz. Hier geht’s zur Anmeldung:
Externer Link: www.bmu.de/whatsapp

Und wenn du wissen willst, warum der Wahl-O-Mat gerade offline ist, hier haben wir ein paar Infos zusammengetragen:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp453

23.05.2019: 70 Jahre Grundgesetz

Alles Gute zum Geburtstag Grundgesetz!

Am 23. Mai 1949 – vor 70 Jahren – wurde es in Bonn verkündet, einen Tag später trat es in Kraft – und gilt bis heute.

Warum ist das Grundgesetz (GG) so wichtig?

Ganz einfach: In insgesamt 146 Artikeln legt das GG die Grundregeln unseres Zusammenlebens fest:

Die Grundrechte (Art. 1–19)…

  • … sind das Fundament des GG und garantieren unsere Freiheits-, Gleichheits- und Unverletzlichkeitsrechte.

  • … begleiten uns tagtäglich, ob bei der Berufswahl (Art. 12 GG), wenn wir unsere Meinung frei äußern wollen (Art. 5 GG) oder es darum geht, nicht benachteiligt zu werden (Art. 3 GG).

  • … sind im Kern unveränderbar und für jede/n einklagbar.

Das GG regelt auch…

  • … die Prinzipien unseres Staatsaufbaus und die Grundregeln unserer Demokratie (u.a. Bundes- und Rechtsstaat, Wahlen,…)

  • … die Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit aller staatlichen Organe, z.B. des Parlaments (Legislative), der Regierung (Exekutive), des Staatsoberhauptes (Bundespräsident/in) und der Ländervertretung (Bundesrat).

  • … wie die Einhaltung und Umsetzung der Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht (Judikative) kontrolliert wird.

Das Grundgesetz ist zwar veränderbar (Art. 79 GG – hohe Auflagen!) – der Geist des GG ist aber unantastbar.

Heute ist doch ein guter Anlass, mal selbst im Grundgesetz zu stöbern. Hier gibt es das GG als App von uns für dein Smartphone:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp454

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

24.05.2019: Warum wählen gehen?

Guten Morgen,

endlich ist es soweit, am Sonntag ist Europawahl. Du darfst wählen, aber willst nicht? Kannst du machen* – bringt dir aber nix…

  • Warum du nicht wählen gehen willst – ob aus Protest, Enttäuschung oder fehlendem Interesse – kann niemand wissen.

  • Wenn Du damit eine politische Botschaft senden willst, bleibt diese also unklar.

  • Das kann dazu führen, dass in der Politik vor allem die Anliegen der Menschen oder Gruppen wahrgenommen werden, die wählen gehen.

Was wir wissen:

  • Wählen gehen vor allem ältere Menschen. Das zeigt sich sowohl bei Bundestagswahlen als auch bei Europawahlen.

  • Zur Europawahl 2014 gaben fast 60 Prozent der wahlberechtigten 60- bis 70-Jährigen ihre Stimme ab – bei den unter 21-Jährigen wählte nicht einmal jeder zweite (knapp 40 Prozent).

  • Studien zeigen aber auch: Wenn du wählen gehst, steigt die Chance, dass auch die Menschen in deiner Familie oder deinem Freundeskreis wählen gehen.

Kurz gesagt:
Wählen ist ansteckend!

Wenn du aufs Wählen verzichtest, gewinnen andere Positionen an Gewicht.

Dir fallen trotzdem noch gute Gründe ein, nicht wählen zu gehen? Wir haben bessere dagegen:
Externer Link: https://wahlbingo.bpb.de

Wahlmotivierende Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

* In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht. Nicht wählen zu gehen, ist daher ok und deine persönliche Entscheidung. Wir finden aber, man sollte sich damit auseinandersetzen.

PS: Unser Wahl-O-Mat zur Europawahl ist wieder online: Externer Link: kurz.bpb.de/wahlomat

26.05.2019: Wahlaufruf zur Europawahl 2019

Guten Morgen,

heute hast du die Wahl! Bevor du wählen gehst, kannst du dich noch einmal bei uns informieren:

  • Welche Parteien zur Wahl antreten und wofür sie stehen, erfährst du hier in Kurz-Profilen: kurz.bpb.de/werstehtzurwahl

  • Wie die Parteien zu deinen eigenen Positionen stehen, kannst du mit dem Wahl-O-Mat vergleichen: Externer Link: kurz.bpb.de/wahlomat

Und wie das Wählen heute funktioniert, erklären wir dir Schritt für Schritt: Einfach Wahlhilfe im Chat eingeben.

Dir einen schönen Wahl-Sonntag!
Deine bpb-Online-Redaktion

27.05.2019: Vorläufige Wahlergebnisse Europawahlen 2019

Guten Morgen,

Europa hat gewählt und wir freuen uns über eine gestiegene Wahlbeteiligung in D.: 61,4 % der Wahlberechtigten haben ihre Stimme genutzt – so viele wie seit 30 Jahren nicht mehr. Juhu! 2014 waren es noch 48,1 %.

Hier ein kurzer Blick auf die vorläufigen Wahlergebnisse in D.:

(in Klammern der Unterschied zu 2014)

  • Die CDU bleibt mit 22,6 % (-7,5 %) stärkste Kraft, hat allerdings genau wie die SPD mit 15,8 % (-11,4 %) und Die Linke mit 5,5% (-1,9 %) Stimmenanteile verloren.

  • Zu den Wahlgewinnern bei den großen Parteien gehören vor allem Grüne mit 20,5 % (+9,8 %), AfD mit 11,0 % (+3,9 %), FDP mit (5,4 % (+2,1 %) und CSU mit 6,3 % (+1,0 %).

  • Auch viele kleine Parteien sind ins Parlament eingezogen: Freie Wähler, Die Partei, Tierschutzpartei, ÖDP, Familien-Partei, Volt und die Piratenpartei

Und wie sieht es in Europa aus?

  • In sehr vielen Ländern ist die Wahlbeteiligung gestiegen, europaweit liegt sie bisher bei 50,95 % (+8,34 %).

  • Die Fraktionen der Europäischen Volkspartei (EVP – mit CDU/CSU aus D.) und der Sozialisten (S&D – mit SPD aus D.) haben Stimmen und damit wohl auch ihre bisherige Mehrheit im EP verloren.

  • In ganz Europa konnten v.a. liberale, grüne und rechte Parteien Stimmen und damit auch Sitze hinzugewinnen.

  • Welche Fraktionen die Mehrheit – und damit vermutlich auch den/die EU-Kommissionspräsidenten/-in stellen – ist noch nicht klar.

In einigen Ländern sind noch nicht alle Stimmen ausgezählt. Hier findest du die aktuellen Ergebnisse:
Externer Link: https://europawahlergebnis.eu/

Die Wahlergebnisse für D. im Detail:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp455

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Ab 9:30 Uhr werfen wir in unserem Analysefrühstück einen ersten Blick auf die Wahlergebnisse – im Livestream auf Facebook:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp456

28.05.2019: Misstrauensvotum gegen Österreichs Kanzler Kurz

Guten Morgen!

Der jüngste Kanzler Österreichs ist seit gestern auch der mit der kürzesten Amtszeit: Der Nationalrat (eine Kammer des Parlaments in Österreich) sprach dem 32-jährigen Sebastian Kurz von der konservativen ÖVP und seiner Regierung gestern das Misstrauen aus. Wie kam es dazu?

Alles fing mit dem "Ibiza-Skandal" an …

  • In einem heimlich aufgenommenen Video ist der bisherige Vizekanzler Heinz-Christian Strache von der rechtspopulistischen FPÖ im privaten Gespräch auf Ibiza zu sehen.

  • Seiner Gesprächspartnerin, der angeblichen Nichte eines russischen Oligarchen, stellt er dabei u.a. öffentliche Aufträge als Gegenleistung für Wahlkampfunterstützung in Aussicht.

  • Strache trat daraufhin als Vizekanzler und FPÖ-Parteichef zurück.

... das löste eine Regierungskrise aus,

  • denn auf Antrag von Kurz entließ Bundespräsident Alexander van der Bellen auch den umstrittenen Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ.

  • Die FPÖ reagierte mit dem Abzug aller Minister aus der Regierung.

  • Kurz ersetzte sie durch Experten; die ÖVP bildete nun eine Minderheitsregierung.

… die Krise erreichte schließlich ihren vorläufigen Höhepunkt:

  • FPÖ und die sozialdemokratische SPÖ einigten sich gestern auf den Sturz des Kanzlers und seiner Regierung.

  • In Österreich kann, anders als in Deutschland, ein Misstrauensvotum ohne Benennen eines Nachfolgers gegen die Regierung oder einzelne Regierungsmitglieder ausgeübt werden.

Und jetzt?

  • Bundespräsident Van der Bellen wird Kurz heute Mittag seines Amts entheben.

  • Der ÖVP-Politiker Hartwig* Löger soll vorübergehend die Aufgaben des Kanzlers übernehmen.

  • Innerhalb einer Woche, so hat Van der Bellen angekündigt, soll eine Übergangsregierung bis zu den Neuwahlen im September gebildet werden.

Wie tickt(e) die FPÖ?
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp457

Serwas und baba!
Deine bpb-Online-Redaktion

*geändert

29.05.2019: Wer wird neue/r Präsident/-in der EU-Kommission?

Alles klar, Herr Kommissar?

Oder Frau Kommissarin?

Die Verhandlungen laufen auf Hochtouren: Wer wird nach der Europawahl neue Präsidentin oder neuer Präsident der EU-Kommission?

Die EU-Kommission…

  • besteht aus 28 Kommissaren/-innen für unterschiedliche Bereiche (z.B. Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Außenpolitik) – eine Person je Mitgliedsland.

  • ist so etwas wie die Regierung der EU: Sie macht Gesetzesvorschläge, vergibt Finanzmittel, setzt EU-Recht durch (z.B. Bußgelder) und vertritt die EU auf internationaler Ebene.

Wer entscheidet, wer Kommissionspräsident/-in wird?

  • Kandidaten/-innen vorschlagen darf der Europäische Rat (ER). Das sind alle Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten.

  • Aber: Ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) geht nichts! Der Vorschlag benötigt also eine Mehrheit unter den frisch gewählten Abgeordneten.

  • Das gilt übrigens für alle 28 Kommissare/-innen!

Wo ist das Problem?

  • Die Fraktionen im EP haben angekündigt, nur solche Vorschläge zu akzeptieren, die als Spitzenkandidaten/-innen zur Europawahl ins Rennen gingen.

  • Chancen hätten in dem Fall der konservative Manfred Weber, der sozialdemokratische Frans Timmermans oder die liberale Margrethe Vestager.

  • Der ER will sich dagegen offen halten, eigene Bewerber/-innen vorzuschlagen.

  • Die Rechtslage ist nicht eindeutig: Laut Vertrag von Lissabon muss der ER bei seinem Vorschlag das Ergebnis der Europawahl "berücksichtigen".

Bis zum EU-Gipfel am 20./21. Juni will der ER einen Vorschlag machen.

Alle Fakten zur EU-Kommission kannst du hier nachlesen:
Externer Link: kurz.bpb.de/dtdp458

Kommissarische Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Der Übergangskanzler in Österreich heißt mit Vornamen Hartwig, nicht Hartmut, wie gestern behauptet. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen!

31.05.2019: Internationaler Tag der Organspende

Hallo!

Morgen ist der Internationale Tag der Organspende. Ein guter Anlass, sich einmal mit dem Thema zu beschäftigen:

Die Situation in D.:

  • Derzeit warten ca. 9400 Patient/-innen auf eine Transplantation. Im letzten Jahr gab es aber nur 955 Organspender/-innen.

  • Mit 9,3 Spender/-innen je eine Mio. Einwohner belegt D. weltweit einen der hintersten Plätze. Spitzenreiter ist Spanien (46,9).

  • 84% der Deutschen halten die Organspende für eine gute Sache, aber nur 36% haben einen Organspendeausweis.

Viele sind dafür, aber keiner spendet?

  • Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt: Wer spenden will, soll sich aktiv zu Lebzeiten dafür entscheiden (Entscheidungslösung). Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach dem Tod befragt.

  • Für viele Entnahmekliniken sind Organspenden bisher ein Minusgeschäft und die Transplantationsbeauftragten haben kaum Zeit für ihre Aufgaben.

Im Februar verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das die Situation in den Krankenhäusern verbessern soll. Und aktuell werden zwei Gruppenanträge von Abgeordneten verschiedener Fraktionen diskutiert:

1. Die "doppelte Widerspruchslösung"

  • Jede/r soll automatisch zum/zur Spender/-in werden – außer er/sie widerspricht aktiv. Dafür soll es ein zentrales Register geben.

  • Angehörige müssen nur noch vor der Organentnahme gefragt werden, ob ein schriftlicher Widerspruch vorliegt (daher "doppelt").

2. Stärkung der Entscheidungsbereitschaft

  • Kritiker/-innen finden, dass durch die Widerspruchslösung das Selbstbestimmungsrecht verletzt werde.

  • Der Gegenvorschlag: die Entscheidung für die Organspende soll freiwillig bleiben, aber Bürger/-innen besser informiert und häufiger befragt werden, ob sie Organspender/-in werden wollen (z.B. beim Abholen des Personalausweis beim Amt).

Mehr Informationen zum Thema Organspende gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Externer Link: www.organspende-info.de

Nachdenkliche Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

Fussnoten

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