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Verwaltungsrecht | bpb.de

Verwaltungsrecht

Es enthält die Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Rechtssätze, die das Handeln der Interner Link: Verwaltung regeln. Es ist zwischen dem allgemeinen Verwaltungsrecht (Interner Link: Verwaltungsrecht, allgemeines) und dem besonderen Verwaltungsrecht (Interner Link: Verwaltungsrecht, besonderes) zu unterscheiden. Beide Bereiche stehen nicht strikt getrennt nebeneinander, sondern beeinflussen sich wechselseitig.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten