Der Gerichtszweig, der öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verhandelt und entscheidet. Das sind i. d. R. solche Streitigkeiten, bei denen auf mindestens einer Seite ein staatliches
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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