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Tendenzbetrieb | bpb.de

Tendenzbetrieb

T. sind Interner Link: Betriebe, die ausschließlich oder überwiegend ideelle Ziele politischer, koalitionspolitischer, konfessioneller, karitativer, erzieherischer, wissenschaftlicher oder künstlerischer Art verfolgen. Dazu gehören z. B. die Verwaltungen der politischen Parteien, Interner Link: Gewerkschaften und Interner Link: Arbeitgeberverbände oder private Schulen. Auch Betriebe deren Tätigkeit von der Interner Link: Rundfunkfreiheit und Interner Link: Pressefreiheit geschützt wird, sind T. (z. B. Zeitungsverlage). T. genießen hinsichtlich der Verfolgung ihrer ideellen Ziele Tendenzschutz. D. h., die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes sind nur anzuwenden, wenn Sie der Verfolgung dieser Ziele nicht entgegenstehen. Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen sind keine T. Auf sie findet das Interner Link: Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nach § 118 Abs. 2 BetrVG grundsätzlich keine Anwendung.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten