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Telearbeit | bpb.de

Telearbeit

Bezeichnet eine Form der Arbeit, bei der die Arbeitsleistung außerhalb des Interner Link: Betriebs vermittels Telekommunikationsmitteln erbracht wird. Ist der dabei der Ort der Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt (häufig die Wohnung des Arbeitnehmers), spricht man von Teleheimarbeit oder Homeoffice. Steht die Wahl des Arbeitsortes dem Arbeitnehmer frei, von mobiler Arbeit. Wird im Wechsel T. und Arbeit im Betrieb geleistet, handelt es sich um alternierende T.

Die Einführung oder Anordnung von T. bedarf einer rechtlichen Grundlage, d. h. einer Regelung im Interner Link: Arbeitsvertrag oder Interner Link: Tarifvertrag oder einer Interner Link: Betriebsvereinbarung.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten