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Smart Contract | bpb.de

Smart Contract

»Intelligenter« Interner Link: Vertrag, d. h. mit Automatisierungsprozess. Liegt eine bestimmte Voraussetzung vor (»Wenn«), die automatisch – heute meist von einer Software – geprüft wird, folgt eine zuvor definierte Konsequenz (»Dann«). Soweit die Voraussetzungen einseitig vorgegeben werden, handelt es sich um Interner Link: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die unter Umständen nicht wirksam sein können. Anwendungsgebiete sind z. B. Getränkeautomaten, die Freischaltung eines Mietgegenstandes (Auto, Fahrrad etc.) per App oder die Zahlung von Entschädigungen bei Verspätungen von Bahn oder Flugzeug. Aber auch komplexere Vertragswerke können so durchgeführt werden. Neuerdings erhält für S. die Interner Link: Blockchain besondere Aufmerksamkeit. Damit sollen Verträge und deren Abwicklung sicherer gemacht werden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten