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Sicherheitsbehörden | bpb.de

Sicherheitsbehörden

Bezeichnet die unterschiedlichen Teile der Interner Link: Exekutive, die nach dem gesetzlichen Auftrag für die öffentliche Sicherheit (Interner Link: Sicherheit und Ordnung, öffentliche) zuständig sind. Das sind vor allem Interner Link: Polizei und die Geheimdienste, Verfassungsschutz, militärischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten