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Schule und Erziehung | bpb.de

Schule und Erziehung

Das Schulwesen steht nach Art. 7 Abs. 1 GG unter der Aufsicht des Interner Link: Staates. Der Staat ist also verantwortlich dafür, dass Bildungseinrichtungen geschaffen werden und Menschen eine angemessene Bildung erhalten können. Das schließt es nicht aus, dass Privatschulen existieren, aber auch für diese gilt, dass über die staatliche Kontrolle ein angemessener Unterricht stattfindet. Verboten wird ausdrücklich, dass durch Privatschulen eine Trennung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern stattfindet. Der Trend geht – auch bei den öffentlichen Schulen – in eine andere Richtung; die Politik ist hier gefordert. Siehe auch Interner Link: Schulrecht

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten