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Patent | bpb.de

Patent

Staatliches Schutzrecht für eine Erfindung, welches auf Antrag vom Patentamt verliehen wird, in Deutschland für 20 Jahre. Es steht dem Erfinder bzw. seinem Rechtsnachfolger (Erwerber oder Interner Link: Erbe) zu. Dritten ist die Nachahmung, die gewerbliche Nutzung oder der Gebrauch der Erfindung ohne Lizenz, also ohne Zustimmung des Patentinhabers, verboten. Siehe auch Interner Link: Geistiges Eigentum und Interner Link: Urheberrecht

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten