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Opposition

Als O. werden die Interner Link: Fraktionen im Interner Link: Parlament bezeichnet, welche die Interner Link: Regierung nicht stützen. Im weiteren Sinne bezeichnet O. die Gegnerschaft, die sich auch außerparlamentarisch organisieren kann, also beispielsweise gegen ein Vorhaben der Regierung demonstriert usw.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten