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Mediation | bpb.de

Mediation

Außergerichtliche Konfliktbewältigung, geregelt im Mediationsgesetz. Die streitenden Parteien kommen freiwillig zusammen, um die Lösung ihres rechtlichen Problems unter Anleitung eines neutralen Dritten (Mediator) einvernehmlich selbst herbeizuführen. Der Mediator entscheidet nicht, sondern moderiert den Prozess. Wichtige Anwendungsfelder der M. sind Konflikte von Personen, die in absehbarer Zukunft weiterhin miteinander in Kontakt stehen werden, wie dies zum Beispiel in der Familie oder unter Nachbarn der Fall ist. Eine gemeinsam erarbeitete Lösung ist oftmals besser geeignet, dauerhaft zu befrieden, als die Entscheidung eines Interner Link: Gerichts, bei der sich eine Seite als Verlierer sieht. Siehe auch Interner Link: Streitbeilegung, außergerichtliche

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten