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Leitende Angestellte | bpb.de

Leitende Angestellte

L. sind Beschäftigte, die in der betrieblichen Organisation arbeitgeber- oder unternehmerähnliche Funktionen und Aufgaben wahrnehmen. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte selbstständig Einstellungen oder Entlassungen tätigen kann, Interner Link: Prokura oder eine Generalvollmacht hat oder weitgehend weisungsfrei unternehmerische Entscheidungen treffen darf. L. können nicht Mitglieder des Interner Link: Betriebsrates sein und sind bei der Betriebsratswahl nicht wahlberechtigt. Sie können aber zu ihrer Interessenvertretung einen Sprecherausschuss bilden. Siehe auch Interner Link: Betrieb, Interner Link: Stellvertretung, Interner Link: Unternehmer, Interner Link: Vollmacht, Interner Link: Weisung

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten