L. sind Beschäftigte, die in der betrieblichen Organisation arbeitgeber- oder unternehmerähnliche Funktionen und Aufgaben wahrnehmen. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte selbstständig Einstellungen oder Entlassungen tätigen kann,
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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