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Leistungsklage | bpb.de

Leistungsklage

Sie gehört in den Prozessordnungen aller Interner Link: Gerichtsbarkeiten zu den Interner Link: Klagearten. Durch sie kann der Kläger eine Verurteilung des Beklagten zu einem Handeln (z. B. Herausgabe einer Interner Link: Sache), Dulden oder Unterlassen erreichen. Ist das Leistungsbegehren hingegen auf den Erlass eines Interner Link: Verwaltungsakts gerichtet, ist die Interner Link: Verpflichtungsklage die statthafte Klageart.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten