Das Prinzip der P. bezeichnet eine Methode der Interner Link: Verfassungsauslegung (vgl. auch Interner Link: Auslegung), welche die Lösung des Problems der Kollisionen gleichrangiger Verfassungsrechtsgüter (z. B. von Interner Link: Grundrechten des Interner Link: Grundgesetzes) zum Ziel hat. Nach dem Prinzip der P. ist in solchen Streitfällen zwischen den kollidierenden Rechtsgütern ein Ausgleich zu finden, der allen betroffenen Rechtsgütern die größtmögliche tatsächliche Wirksamkeit verschafft.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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