Das IfSG wurde im Jahre 2000 verabschiedet und löste das ältere Bundesseuchengesetz von 1961 ab. Ziel des Interner Link: Gesetzes ist es, eine rechtliche Grundlage für unterschiedliche Interner Link: Behörden des Bundes und der Interner Link: Länder zur Verfügung zu stellen, um Seuchen und Pandemien wirksam zu bekämpfen. Mit dem IfSG werden die Behörden ermächtigt, bestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens zu erlassen, die oftmals auch mit Grundrechtseingriffen verbunden sind und deshalb eine gesetzliche Grundlage brauchen (Interner Link: Rechtsgrundlage). So werden die Behörden ermächtigt, die Bewegungsfreiheit durch Interner Link: Ausgangssperren oder Interner Link: Quarantäne zu beschränken; sie können Veranstaltungen untersagen, Geschäfte und Einrichtungen schließen oder davon abhängig machen, dass die Menschen geimpft oder aus einem anderen Grund nicht ansteckend sind. Während der Corona-Pandemie, die 2020 ausbrach, wurde das IfSG mehrfach geändert, um es den Erfordernissen der Pandemiebekämpfung anzupassen. Bei den Maßnahmen ist auf die Wahrung des Grundsatzes der Interner Link: Verhältnismäßigkeit zu achten.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: