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Güteverhandlung | bpb.de

Güteverhandlung

Die G. geht im Rahmen eines Zivilprozesses (Interner Link: Zivilrecht) der mündlichen Verhandlung voraus, und hat das Ziel, eine einvernehmliche Beilegung des Rechtsstreites zu erreichen. Dazu wird in der G. die Sach- und Rechtslage zwischen den Parteien und dem Interner Link: Gericht erörtert. Eine erfolgreiche G. endet häufig mit einem Interner Link: Vergleich, kann aber auch zur Rücknahme der Interner Link: Klage oder zur Anerkennung (vgl. Interner Link: Anerkenntnis) der Interner Link: Forderung der klagenden Partei führen. Auch in der Interner Link: Arbeitsgerichtsbarkeit beginnt die mündliche Verhandlung mit einer G.

In der Interner Link: Strafgerichtsbarkeit gibt es keine G.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten