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Fallmanagement | bpb.de

Fallmanagement

Es handelt sich um eine in verschiedenen Bereichen des Interner Link: Sozialrechts vorgesehene Dienstleistung. Die Fallmanagerin bzw. der Fallmanager soll die besondere Lage der Berechtigten in einem kooperativ strukturierten Prozess feststellen und durch Hilfestellungen einschließlich der Hilfe zur Selbsthilfe verändern. Eine entsprechende Aufgabe hat etwa die Person der persönlichen Ansprechpartnerin bzw. des persönlichen Ansprechpartners (§ 14 Abs. 3 SGB II) im Rahmen des Interner Link: Bürgergelds. Im Zuge der Modernisierung des Interner Link: Sozialen Entschädigungsrechts hat der Interner Link: Gesetzgeber zum 1.1.2024 das F. in § 30 SGB XIV verankert, um vor allem Opfern schwerer Gewalttaten feste Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Auch die Sozialversicherungsträger (Interner Link: Sozialversicherung) erproben im Rahmen der Weiterentwicklung des Rehabilitationswesens (Interner Link: Rehabilitation) die Installation von F.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten