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DNA-Analyse | bpb.de

DNA-Analyse

ist ein zulässiger Eingriff in Interner Link: Grundrechte im Strafverfahren zum Abgleich von Spuren. Die Untersuchung des DNA-haltigen Materials bedarf einer zusätzlichen Anordnung durch den Richter, neben der freiwilligen oder angeordneten Entnahme der Probe (Interner Link: Richtervorbehalt). Bei Beschuldigten von Interner Link: Sexualdelikten oder anderen erheblichen Straftaten (in der Regel Interner Link: Verbrechen) ist die D. auch zur Aufklärung anderer oder zukünftiger Straftaten zulässig (zur Aufnahme in eine DNA-Datei). DNA-Reihenuntersuchungen (Untersuchung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, die als Täter in Betracht kommt) dürfen nach der Interner Link: Strafprozessordnung (StPO) nicht zwangsweise angeordnet werden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten