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Crowdwork | bpb.de

Crowdwork

C., auch Plattformarbeit, bezeichnet eine Form der Organisation von Arbeit, bei der einzelne Arbeitsaufgaben von einem Unternehmer (Crowdsourcer) einer Vielzahl von Personen (Crowdworker) zur Erledigung angeboten werden. Dies geschieht in aller Regel unter Verwendung einer digitalen Plattform. Unterschieden werden interne C., bei der das Angebot innerhalb eines Unternehmens oder Konzerns erfolgt, und externe C., bei der sich das Angebot der Arbeitsaufgaben an unternehmensfremde Personen richtet.

Im Bereich externer C. ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob es sich bei den Crowdworkern um Interner Link: Arbeitnehmer oder um selbstständig Tätige handelt. Schränkt der Crowdsourcer die tatsächliche Freiwilligkeit der Annahme von Aufgaben, die Pflicht zur persönlichen Erledigung der Aufgaben und den inhaltliche und zeitlichen Gestaltungsspielraum des Crowdworkers bei deren Erledigung erheblich ein, kommt zwischen Crowdsourcer und -worker ein Arbeitsverhältnis zustande. Dies hat u. a. zur Folge, dass der Crowdsourcer die zur Erledigung der Arbeit erforderliche Mittel (z. B. digitale Endgeräte, Fortbewegungsmittel) zur Verfügung stellen muss.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten