C., auch Plattformarbeit, bezeichnet eine Form der Organisation von Arbeit, bei der einzelne Arbeitsaufgaben von einem Unternehmer (Crowdsourcer) einer Vielzahl von Personen (Crowdworker) zur Erledigung angeboten werden. Dies geschieht in aller Regel unter Verwendung einer digitalen Plattform. Unterschieden werden interne C., bei der das Angebot innerhalb eines Unternehmens oder Konzerns erfolgt, und externe C., bei der sich das Angebot der Arbeitsaufgaben an unternehmensfremde Personen richtet.
Im Bereich externer C. ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob es sich bei den Crowdworkern um
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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