Es handelt sich hierbei um eine Sonderleistung in Geld, die öffentliche und private Interner Link: Arbeitgeber ihren Beschäftigten in Anerkennung der besonderen physischen und psychischen Belastungen durch die Corona-Pandemie zuwenden. Der Gesetzgeber hat für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen (§ 150a SGB XI) und in Krankenhäusern (§§ 26a, 26d KHG) ausdrückliche gesetzliche Grundlagen für die Zahlung der Prämie geschaffen. Diese ist bis zu einem Betrag von 1.500 € steuerfrei (§ 3 Nr. 11a EStG).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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