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Ausgangssperre | bpb.de

Ausgangssperre

Bei einer A. ist es den Bürgern grundsätzlich oder zu bestimmten Zeiten verboten, ihre Wohnung zu verlassen. A. werden meistens in Kriegen, kriegsähnlichen Situationen oder sonstigen Notlagen verhängt. Während der Corona-Pandemie, die 2020 weltweit ausbrach, wurden in der Interner Link: Bundesrepublik u. a. auch A. verhängt. Die mildere Form ist die Interner Link: Kontaktbeschränkung. Interner Link: Rechtsgrundlage für die A. während der Corona-Pandemie war das Interner Link: Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten