Bezeichnet eine Interner Link: Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die im Interner Link: Grundgesetz (GG) nicht ausdrücklich erwähnt ist. Grundsätzlich hat der Bund nur eine Gesetzgebungskompetenz, wenn ihm diese durch das GG ausdrücklich zugewiesen wurde. Eine solche ungeschriebene Kompetenz gibt es dann, wenn eine dem Bund zugewiesene Kompetenz zwingend mit einer Regelung verbunden ist, die im GG nicht ausdrücklich erwähnt wird. Die A. lässt sich kaum unterscheiden von der Kompetenz kraft Sachzusammenhang. A. oder Kompetenzen kraft Sachzusammenhangs können nach der Rechtsprechung des Interner Link: Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auch den Kulturbereich betreffen. Außerdem gibt es die ungeschriebene Kompetenz aus der Natur der Sache. So kann sinnvollerweise nur der Bund den Nationalfeiertag bestimmen, auch wenn das GG dazu keine Regelung enthält.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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