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Anfechtungsklage | bpb.de

Anfechtungsklage

Es handelt sich hierbei um eine der Interner Link: Klagearten des finanz-, sozial- und verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, mit welcher die Aufhebung eines belastenden Interner Link: Verwaltungsakts erreicht werden kann (§ 40 Abs. 1 FGO, § 54 Abs. 1 SGG, § 42 Abs. 1 VwGO), soweit dieser rechtswidrig ist. Sie ist eine besondere Form der Interner Link: Gestaltungsklage und z. B. statthaft, wenn sich eine Bezieherin bzw. ein Bezieher von Interner Link: Arbeitslosengeld gegen eine Interner Link: Sperrzeit wenden möchte. Zulässigkeitsvoraussetzung ist die Möglichkeit einer Verletzung in eigenen Rechten (Interner Link: Klagebefugnis).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten