Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Agentur für Arbeit | bpb.de

Agentur für Arbeit

Örtliche Verwaltungsebene der Interner Link: Bundesagentur für Arbeit (§§ 367, 368 SGB III). Die Leistungen der Interner Link: Arbeitslosenversicherung werden von den zuständigen A. erbracht (§ 9 Abs. 1 SGB III).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten