Bei Gerichtsprozessen prüfen die Interner Link: Gerichte zunächst, ob die Interner Link: Klage zulässig ist, und im nächsten Schritt, ob sie begründet ist. Insbesondere im Interner Link: Öffentlichen Recht werden hohe Anforderungen an die Zulässigkeit gestellt. Regelmäßig muss der Kläger nicht nur eine Verletzung des objektiven Interner Link: Rechts geltend machen, sondern auch eine Verletzung seiner persönlichen, subjektiven Interner Link: Rechte. Das fällt z. B. im Umweltrecht oft auseinander, sodass Klagen wegen der Verletzung von Umweltbestimmungen oft unzulässig sind.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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