Faktor bei der Interner Link: Rentenformel zur Ermittlung des Monatsbetrags der Interner Link: Rente in der gesetzlichen Interner Link: Rentenversicherung. Er berücksichtigt das Alter des Versicherten zu dem Zeitpunkt, ab dem die Inanspruchnahme von Rentenleistungen beginnt. Werden etwa Interner Link: Renten wegen Alters vorzeitig in Anspruch genommen, so vermindert sich der Z. dauerhaft von 1,0 für jeden Kalendermonat um 0,003. Werden Rentenleistungen hingegen nach Erreichen der Interner Link: Regelaltersgrenze trotz erfüllter Interner Link: Wartezeit nicht in Anspruch genommen, so ist der Z. für jeden Kalendermonat um 0,005 höher als 1,0 (§ 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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